Volksbegehren Berlin autofrei: Die Autoliebe der Innensenatorin

Autos aus der Innenstadt zu verbannen, sei grundgesetzwidrig, so die Innenverwaltung. Das entspricht der „autogerechten Stadt“.

Mitglieder von verkehrspolitischen Initiativen protestieren am Brandenburger Tor

Protest am Brandenburger Tor von „Berlin autofrei“ Foto: dpa

Ein paar Tage noch, dann sollen die 9-Euro-Tickets für bundesweit freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in den Verkauf gehen. Prognose eins: Die Nachfrage wird nicht nur in den Städten hoch sein, schließlich reichen schon vier Standardfahrten mit Bus oder Bahn, damit sich das Ticket rechnet. Prognose zwei: Viele Po­li­ti­ke­r*in­nen werden sich verwundert zeigen, dass öffentlicher Nahverkehr attraktiv sein kann – wenn der Preis stimmt. Denn im Autoland Deutschland galt der ÖPNV vielen Landesregierungen lange bloß als notwendiges Übel.

Selbst in Berlin, wo der ÖPNV im Vergleich zu anderen deutschen Städten prinzipiell paradiesisch ausgebaut ist, huldigt die Politik dem Auto, egal ob Verbrenner oder Elektro. Am Dienstag wurde bekannt, dass SPD-Innensenatorin Iris Spranger die Idee einer weitgehend autofreien Innenstadt für – Achtung! – grundgesetzwidrig hält. Die Innensenatorin scheint dem Weltbild der autogerechten Stadt aus den 1950ern verhaftet: Alles sollte mit dem Pkw erreichbar sein. Dafür wurden Wohnviertel abgerissen und Autobahnen bis an die Innenstadt herangebaut.

Anlass für Sprangers Einschätzung ist die Initiative „Berlin autofrei“, die einen Volksentscheid anstrebt für ihren Gesetzentwurf, der von der Innenverwaltung zuerst auf seine juristische Zulässigkeit geprüft werden muss. Die Verwaltung beruft sich in ihrer Ablehnung explizit auf Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“, heißt es da, mit der Ausnahme, dass „er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“.

Nun sieht auch der Gesetzentwurf der Initiative zahlreiche Ausnahmen vor: Von dem Verbot blieben Wirtschafts- und Einsatzverkehr unberührt; auch Menschen mit Einschränkungen könnten ihr Auto weiterhin nutzen, und alle anderen HalterInnen dürften 12-mal im Jahr private Fahrten unternehmen. Manche Be­ob­ach­te­r*in­nen sprechen deswegen nicht mehr von autofrei, sondern autoarm.

Eigentlich will auch der Senat weniger Autos

Grundsätzlich ist Letzteres eine Richtung, die auch der SPD-geführte rot-grün-rote Senat verfolgt. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir bekennen uns zur gerechten Verteilung der Flächen des öffentlichen Raumes und zum weiteren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zur Erhöhung der Lebensqualität.“ Das ließe sich übersetzen mit: deutlich weniger Platz für Autos, deutlich mehr für Fußgänger*innen, Radler*innen, Bus und Bahn.

Aber dass die SPD – frei nach Klaus Staeck – den Arbeitern nach deren Villen im Tessin nun auch noch die Autos wegnehmen will: Dieses Image scheut die Partei wie der Teufel das Weihwasser.

Die Berliner Initiative wiederum hat keine Scheu vor dem wahrscheinlichen Gang vor das Landesverfassungsgericht, wie sie betont. Die Chancen, dort zu gewinnen, schätze man als „sehr gut“ ein, hieß es. Dann käme die zweite Stufe der Unterschriftensammlung und bei einem Erfolg der Volksentscheid.

Könnte es dabei eine Mehrheit ­gegen die Autos geben? Schwer zu sagen. Aber vielleicht überzeugt das 9-Euro-Ticket ja einige Zweifler*innen, dass man nicht überall mit dem Auto hinkommen muss, wenn es auch eine Bahn gibt.

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Dieser Artikel stammt aus dem stadtland-Teil der taz am Wochenende, der maßgeblich von den Lokalredaktionen der taz in Berlin, Hamburg und Bremen verantwortet wird.

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