Frankreichs Verfassungsrat zu Covid-Pass: Grünes Licht für Kontrollen

Frankreichs oberstes Verfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Auch der Gesundheitspass ist rechtens.

Eine Frau mit weissem Kittel hält ein Protestschild in die Höhe

Protest in Marseille gegen die Impfpflicht für Angestellte im Gesundheitssektor Foto: Daniel Cole/ap

PARIS taz | Frankreichs oberstes Verfassungsgericht hat am Donnerstag in seinem mit Spannung erwarteten Urteil die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen die Coronapandemie weitestgehend als verfassungskonform erachtet. Damit kann etwa die Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen in Kraft treten sowie der Gesundheitspass, der ab dem 9. August in ganz Frankreich beim Betreten von Gaststätten, Fernzügen, Messen und Jahrmärkten vorgezeigt werden soll. Nicht vereinbar mit der französischen Verfassung sei nur die obligatorische Isolierung von positiv Getesteten während 10 Tagen, die nun auch durch Polizei und Behörden kontrolliert worden wäre.

Die anderen Bestimmungen können nun dagegen wie von der Regierung gewünscht ab Montag in Kraft treten. Die Gegner der behördlichen Pandemiebekämpfung sehen in mehreren Maßnahmen, namentlich im „pass sanitaire“ (Gesundheitspass mit Impfbescheinigung), eine unzumutbare Beschränkung ihrer Freiheit.

In der Parlamentsdebatte war die Regierungsvorlage in beiden Kammern bei der linken Opposition auf frontale Ablehnung und im konservativen Lager auf große Einwände gegen einzelne Bestimmungen gestoßen. Damit das Gesetzespaket doch noch verabschiedet werden konnte, musste die Regierung, die nur in der Nationalversammlung über eine Mehrheit verfügt, vor allem mit den Kritikern im konservativen Senat einen Kompromiss aushandeln. Dieser betraf namentlich allfällige Sanktionen bei der Nichtbeachtung der Regeln und deren Kontrollen in den Unternehmen.

Trotz anhaltender Proteste auf der Straße hält die Regierung jetzt am Covid-Pass fest, der eine Impfung oder einen aktuellen negativen Test mit einem in der ganzen EU (und im übrigen Schengen-Raum) gültigen QR-Code bescheinigt.

Mehrheit stimmt den Regeln zu

Dieser Pass wird jetzt im Prinzip für jeden Zutritt zu Restaurants, Bars, Fitnesszentren, Museen, Theater, Kinos und für längere Strecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigt und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 135 Euro. Besonders umstritten sind auch nach dem Verfassungsurteil die „Passkontrollen“, die – außer in medizinischen Notfällen – auch für den Zugang zu Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen verlangt werden.

Laut einer Umfrage des Instituts Elab stimmt eine Mehrheit der Bevölkerung den neuen Bestimmungen zur Pandemiebekämpfung zu und erklärt sich grundsätzlich bereit, den eigenen Gesundheitspass kontrollieren zu lassen. 61 Prozent der Befragten wären darüber hinaus auch für eine generell obligatorische Impfung – die allerdings im Gesetz nicht vorgesehen ist.

48 Prozent missbilligen demnach außerdem die Covidproteste der letzten Wochen, 37 Prozent äußern sich positiv dazu, und 15 Prozent sind diesbezüglich ohne Meinung. Staatspräsident Emmanuel Macron hat kein Verständnis für diese Protestierenden: Das Verhalten dieser zum Teil sehr vehementen Demonstranten, die behaupten, Frankreich sei eine Diktatur geworden, stelle „eine Bedrohung für die Demokratie“ dar, erklärte er vor wenigen Tagen.

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