Vorkaufsrecht bei Share-Deal: Neukölln trickst Akelius aus
Erstmals wird trotz eines Share-Deals das Vorkaufsrecht für zwei Häuser ausgeübt. Gerettet wäre auch das linke Kollektivcafé K-Fetisch.
Diesen Versuch hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) nun unterbunden. Die Gebäude sollen stattdessen von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Gerettet wäre dann auch das kollektiv geführten Café K-Fetisch, dessen Mietvertrag im Oktober 2021 wohl ohne Aussicht auf eine Vertragsverlängerung durch Akelius ausgelaufen wäre.
Wie Biedermann der taz bestätigte, hatte das Bezirksamt die Anteilskäufer zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Käufer hatten dagegen geklagt, verloren aber dieses Frühjahr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den Unterlagen ging für Biedermann der „Umgehungstatbestand“ hervor: „Das, was da verkauft worden ist, ist keine Firma. Es gibt nur den Geschäftszweck Besitz von Grundstück und Haus.“ Für den Bezirk heißt das: „Das ist mit einem Grundstückskaufvertrag gleichzusetzen.“
Ergo: Das Vorkaufsrecht kann greifen. Die Möglichkeit den Vorkauf durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern, sei nicht wahrgenommen worden. Gegen die Ausübung können die Vertragsbeteiligten jedoch noch Widerspruch einlegen.
Normalerweise hat ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben wurden. Biedermann sagt: „Das sind keine ausgetretenden Pfade und war nur mit viel externem Sachverstand möglich.“
Unterstützung kam etwa von den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung. Wohnungs-Staatssekretärin Wenke Christoph sagte in einer Mitteilung: „Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird.“ Sie verweis zudem auf eine Bundesratsinitiative, „um das bestehende Vorkaufsrecht dahingehend zu erweitern, dass künftig alle Falle von grundstücksbezogenen Share-Deals anzeigepflichtig werden“.
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