Wohnungsmarkt in Hamburg: Förderung für Gutverdienende

Der Senat erlaubt Vermieter*innen, Sozialwohnungen auch an Nicht-Berechtigte zu vergeben. Die Regel gehöre auf den Müll, kritisieren Mietervereine.

Eine graue Fassade, Blumen an einem Balkon

Wer darf hier wohnen? Auch Bes­ser­ver­die­ne­nde haben es auf geförderte Wohnungen abgesehen Foto: Kay Nietfeld/dpa

HAMBURG taz | Bei vielen Stadt­be­woh­ne­r*in­nen dürfte allein der Gedanke, ihm ausgeliefert zu sein, Beklemmungen auslösen: dem Hamburger Wohnungsmarkt. Zu kleine Wohnungen für viel zu viel Geld und eine Konkurrenzsituation wie unter hungrigen Wölfen – der Horror für alle, die nicht sehr gut verdienen. Auch ein Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung bringt wenig, wenn 40 Prozent der Ham­bur­ge­r*in­nen einen solchen besitzen und der Neubau nicht mit bezahlbaren Angeboten hinterherkommt.

Aber statt alles daran zu setzen, die Situation für die Mie­ter*in­nen zu entschärfen, ermöglicht der Senat Vermie­ter*in­nen seit Jahrzehnten über eine Ausnahmeregelung, geförderte Sozialwohnungen an Besserverdienende zu vergeben. Diese „Freistellungen“ gelten derzeit für knapp 7.000 Wohnungen in Mümmelmannsberg, Wilhelmsburg, Steilshoop und Neu-Allermöhe – allerdings nur temporär. Aber seit 1977 werden die „Freistellungen“ immer wieder verlängert.

Am 30. Juni endet die Ausnahmeregelung erneut. Die Volksinitiative „Keine Profite für Wohnen und Miete“ und das „Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik“ fordern die Stadtentwicklungsbehörde auf, die „Freistellungen“ ein für alle Mal zu begraben.

„Der Bestand an günstigen geförderten Wohnungen ist ohnehin schon vollkommen unzureichend“, kritisiert Marc Meyer von „Mieter helfen Mietern“. Es sei nicht hinnehmbar, dass fast zehn Prozent dieser Wohnungen nicht denjenigen zur Verfügung stünden, für die sie gebaut – und finanziert – wurden.

13.00 Haushalte in akuter Wohnungsnot

Das „Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik“, in dem sich Caritas, Diakonie, „Mieter helfen Mietern“ und Stattbau engagieren, weist zudem auf die besonders schlechte Situation von Menschen in akuter Wohnungsnot hin. Wer etwa aus einer öffentlichen Unterkunft hinauswill, den Knast oder das Frauenhaus verlässt oder zwangsgeräumt wurde, gilt als vordringlich wohnungssuchend.

Für diese derzeit 13.000 Haushalte sind rund zehn Prozent der Sozialwohnungen reserviert. Würde die Behörde sich von den Freistellungen verabschieden, kämen, ohne dass dafür gebaut werden müsste, rund 2.140 Wohnungen für diese Gruppe dazu. Nicht auf einen Schlag, schließlich würde man keine Be­stands­mie­te­r*in­nen rausschmeißen. Aber der Senat räumt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ein, dass ausgehend von einer normalen Fluktuation rund 300 Sozialwohnungen pro Jahr wieder gemäß ihrer eigentlichen Bestimmung belegt werden könnten.

Aber wie kam es überhaupt zu der vermieterfreundlichen Ausnahmeregelung? Dahinter steht die Idee einer sozial-finanziellen Durchmischung der Quartiere. „Die soziale Durchmischung zur Förderung stabiler Nachbarschaften ist maßgeblich für die Freistellungsgebiete“, sagt die Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde, Susanne Enz.

Zum Bezug einer Wohnung des 1. Förderwegs berechtigt sind rund 40 Prozent der Hamburger*innen.

Die Einkommensgrenze dafür liegt bei 17.400 Euro netto pro Person.

Einen Dringlichkeitsschein als vordringlich Wohnungssuchende erhalten Menschen, die unverschuldet in einer außergewöhnlichen Wohnsituation sind.

Zu der Frage, ob die Regel weiter aufrechterhalten werden soll, könne sie noch keine Prognose abgeben. In den betroffenen Gebieten sei damals ein sehr hoher Anteil Sozialwohnungen errichtet worden, unter denen wiederum ein hoher Anteil für vordringlich Wohnungssuchende bestimmt gewesen sei. „Eine solche Verteilung würde man mit Blick auf die Quartiersstabilität heute nicht mehr planen, um eine Häufung sozialer Problemlagen zu vermeiden“, sagt Enz. Bei der Frage nach der Verlängerung der „Freistellungen“ werde daher die Sozialstruktur der Gebiete betrachtet – „mitsamt den Folgen, die eine Rückkehr zur bindungskonformen Belegung haben könnte“.

Stigmatisierung von Menschen in Wohnungsnot

„Das ist ein sehr schwaches Argument“, sagt die Geschäftsführerin von Stattbau, Katrin Brandt. Erstens könnten die Wohnungsbauunternehmen eine Belegung auch tauschen, falls sie Angst hätten, dass ein Quartier plötzlich zum Brennpunkt mutiere. Zweitens sei es eine unhinterfragte Stigmatisierung, vordringlich Wohnungssuchende und Be­woh­ne­r*in­nen von Sozialwohnungen automatisch zu „schwieriger Klientel“ zu erklären.

Hinzu komme, ergänzt Marc Meyer, dass ja auch andere Maßnahmen denkbar seien, um die soziale Durchmischung der Quartiere zu fördern. „Gute Schulen und Kitas, sowie eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wären schon mal ein Anfang“, sagt Meyer.

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