Erhöhung der Rundfunkbeiträge: Nur Sachsen-Anhalt schert aus

Sollte der Landtag in Magdeburg den neuen Staatsvertrag blockieren, bleibt der Fernseher zwar nicht schwarz. Doch für die AfD wäre es ein Etappensieg.

CDU-Mitglieder begrüssen sich mit der Faust im Plenarsaal des Landtags

Sitzung der CDU-Fraktion im Magedburger Landtag vor der Abstimmung Foto: dpa

BERLIN taz | Wenn der Landtag von Sachsen-Anhalt der eigentlich schon beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmt, ist das Projekt fürs Erste vom Tisch. Das Gleiche gilt, wenn in Magdeburg auf Zeit gespielt wird oder das Ganze noch mal neu aufgerollt wird. Denn auch so wäre der Termin 1. Januar 2021 nicht mehr zu halten. Doch was passiert dann?

Keine Angst, bei ARD, ZDF und den Dritten geht nicht das Licht aus. Auch nicht beim Deutschlandfunk, denn auch der wird aus dem Beitrag finanziert. Zunächst bliebe einfach alles beim Alten. Also beim monatlichen Beitrag von 17,50 Euro. Viel zu wenig, sagen die Anstalten. Denn seit 2009 ist der Beitrag nicht mehr erhöht worden. Und die zunächst üppigen Mehreinnahmen sind aufgezehrt. Sie waren seit 2013 aufgelaufen, weil seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr, bei der es aufs Gerät ankam, zum heutigen Beitrag jedeR zahlungspflichtig ist. Ohne diese Mehreinnahmen müsste der Beitrag schon heute viel höher liegen – bei weit über 19 Euro.

Bleibt nun der bei den Sendern längst eingepreiste Geldsegen aus, könnten die öffentlich-rechtlichen Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hatten sie schon einmal getan, als 2004 die Minister­präsident*in­nen der Länder die eigentlich vorgesehene Erhöhung absenkten.

Denn die Höhe des Rundfunkbeitrags bestimmen weder die Politik noch die Sender, zuständig ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Sie prüft alle vier Jahre akribisch den von ARD, ZDF und Deutschlandfunk angemeldeten Bedarf. Sie rechnet mit spitzem Bleistift nach und gibt den Ländern dann eine Empfehlung, wie es mit dem Beitrag weitergehen soll. Das sichert die Staatsferne. Wenn die Politik nach Gutdünken den Geldhahn auf- oder zudrehen könnte, wäre die Unabhängigkeit des Rundfunks dahin. Die KEF ist dabei kein braver Pudel der Anstalten, sondern ein im positiven Sinne kleinkarierter Wachhund. Sie streicht so schon mal locker 40 Prozent der beantragten Kohle zusammen.

2004 klagten die Anstalten erfolgreich

Im Jahr 2004 hatten die Anstalten mit der Klage in Karlsruhe Erfolg. Zwar dauerte es mit dem Urteil bis 2007. Doch das Bundesverfassungsgericht legte fest, dass die Länder nicht aus medienpolitischen Gründen von einer KEF-Empfehlung abweichen dürfen, sondern nur, wenn durch „die Höhe der Gebühr“ beziehungsweise des Beitrags die Zahlungspflichtigen „unangemessen belastet werden“. Ob das hier und heute der Fall ist, darf bezweifelt werden.

Die Höhe des Beitrags bestimmen weder die Politik noch die Sender

Diesmal liegt der Fall auch aus einem anderen Grund anders: Es weichen nicht 16 Länder gemeinsam von einer KEF-Em­pfeh­lung ab. 15 Länder haben ihr vielmehr schon zugestimmt oder ihre Zustimmung signalisiert. Nur ein Landtag schert aus – so ein Fall wäre auch für Karlsruhe Neuland. Theoretisch könnten die übrigen 15 Länder einen neuen Staatsvertrag in Sachen Rundfunkbeitrag schließen – ohne Sachsen-Anhalt. Doch das ist wenig vorstellbar.

Die Sender müssen so oder so sparen. Einschnitte im Programm bedeuten ja auch per se nicht den Weltuntergang, wenn sie intelligent gemacht sind und nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Ob es aber klug ist, mitten im digitalen Umbau und einer durch populistisch-extremistische Umtriebe nervöser werdenden Medienrepublik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, steht auf einem anderen Blatt. Kleiner Vorschlag: Bis die Sache geklärt ist, senden ARD und ZDF für Sachsen-Anhalt einfach in schwarz-weiß.

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