Verfassungsgericht urteilt zu EZB: Ankäufe teils verfassungswidrig

Die EZB hat mit Ankäufen von Staatsanleihen teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Bundestag und Regierung hätten die Beschlüsse prüfen müssen.

Ein schräg wirkendes Hochhaus an einem Flussufer

Der Sitz der Europäischen Zentralbank am Ufer des Mains in Frankfurt Foto: Boris Roessler/dpa

KARLSRUHE afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Danach verstößt der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke.

Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil.

Im Kern geht es darum, ob die Währungshüter im Rahmen ihrer Geldpolitik Staatsanleihen der Euroländer in Billionenhöhe erwerben dürften. Die Entscheidung könnte unter anderem Einfluss haben auf die jüngsten Stützungsmaßnahmen der EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Denn zu diesen gehören umfangreiche neue Anleihenkäufe im Volumen von 750 Milliarden Euro bis zum Jahresende.

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