EZB sieht schwere Rezession kommen: Lagarde hält an Notprogrammen fest
Die Europäische Zentralbank stellt erschreckende Szenarien zur EU-Wirtschaft vor, bietet aber die weitere Hilfe der Geldpolitik an.
Die EZB will vorerst abwarten und hat daher auf ihrer Sitzung am Donnerstag noch keine weiteren Notmaßnahmen beschlossen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde versicherte jedoch, dass die Zentralbank ihr Kaufprogramm für Anleihen jederzeit ausweiten könne. Im März hatte die EZB entschieden, bis Ende des Jahres zusätzliche 750 Milliarden Euro einzusetzen, um Anleihen von Eurostaaten und Unternehmen zu erwerben. Lagarde erklärte nun, dass der EZB-Rat bereit sei, den Umfang dieses Notprogramms „so weit und so lange wie nötig anzupassen“.
Die EZB kauft Anleihen, um die Zinsen für einzelne Eurostaaten zu drücken. Dazu legt sie ihr Mandat sehr großzügig aus. Eigentlich darf die EZB nur maximal ein Drittel der Staatsanleihen eines Eurolandes erwerben; zudem müssen die Papiere aller Eurostaaten gekauft werden – und zwar abhängig von ihrer ökonomischen Bedeutung. Doch diese Regeln werden momentan ignoriert, um Ländern wie Italien gezielt zu helfen.
Wichtiges Urteil in der kommenden Woche
Die EZB kauft bereits seit 2015 Anleihen auf, um die Eurozone zu stabilisieren. Ende März 2020 hielt die Zentralbank Papiere im Wert von 2,78 Billionen Euro in ihren Büchern. Gegen diese Kaufprogramme ist in Deutschland wiederholt geklagt worden; am kommenden Dienstag wird ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Die Kläger werfen der EZB vor, mit ihren Anleihenkäufen eine indirekte Staatsfinanzierung zu betreiben, was die Statuten der Zentralbank eigentlich verbieten. Diese kritische Sicht machte sich das Bundesverfassungsgericht 2017 weitgehend zu eigen. Allerdings wollten die deutschen Verfassungsrichter zunächst die Meinung des Europäischen Gerichtshofs einholen, der dann im Dezember 2018 urteilte, dass die EZB ihre Statuten nicht verletzt.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden. Am Dienstag geht es zwar offiziell um die Anleihekäufe ab 2015, doch wird das Urteil aus Karlsruhe auch entscheiden, ob die EZB ihre Notprogramme in der Corona-Krise fortsetzen kann.
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