piwik no script img

Leben mit BehinderungDer blinde Fleck

Menschen mit Assistenzhund haben im Alltag jede Menge Probleme, denn nicht überall dürfen ihre Tiere rein. Nun soll ein Gesetz helfen.

Teurer Freund: Katharina und ihr Hund Buddy Foto: Assistenz- und Servicehunde in Bayern e.V.

Berlin taz | Treffen sich ein Blinder, ein Traumatisierter und eine Epileptikerin mit ihren Assistenzhunden zum Einkaufen. Sagt das Supermarktpersonal: Ihr dürft hier nicht rein. Ein fiktives Szenario – aber eines, das genauso eintreten könnte.

Denn bis heute gibt es in Deutschland kein Gesetz, das den Zutritt für Assistenzhunde an Orten regelt, wo Hunde generell nicht zugelassen sind: Lebensmittelläden, Krankenhäuser oder Arztpraxen etwa. Im Alltag entstehen so vielfach Probleme: Das Personal der Einrichtungen ist nicht instruiert, wie mit den Assistenzhunden umzugehen ist, andere Kund*innen oder Patient*innen ekeln oder fürchten sich, manche fühlen sich ungleich behandelt, weil ihre Hunde draußen bleiben müssen. Und das ist nicht das einzige Problem.

„Ich glaube, jeder Assistenzhundehalter ist schon mal irgendwo rausgeflogen“, sagt Hannah Reuter. Die Sprachwissenschaftlerin aus Berlin ist blind, seit ihrem 18. Lebensjahr hat sie einen Assistenzhund. Ohne dessen Begleitung, vor allem am Anfang, als sie ihn bekam, wäre sie heute kaum so selbstständig, glaubt die 36-Jährige. „Gerade nach den Irrungen und Wirrungen der Pubertät war das eine zusätzliche Sicherheit. Ich habe mich mit dem Hund Sachen getraut, die ich mich sonst nicht getraut hätte.“ Etwa für ein Praktikum ein halbes Jahr nach Litauen zu ziehen.

Hannah Reuter wollte eigentlich schon ab 14 Jahren einen Assistenzhund haben – die Krankenkasse zahlte aber erst ab der Volljährigkeit. Immerhin: Blindenführhunde sind eine Kassenleistung. Andere Arten von Assistenzhunden sind dagegen noch nicht gleichgestellt: Ihre Halter*innen müssen sich um Ausbildung und Finanzierung selbst kümmern.

Die Hunde sind teuer

Aber es kommt etwas in Bewegung. Gerade erst lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Betroffene und Initiativen ein, um Ziele für einen Gesetzentwurf zu formulieren. Dazu zählen neben den Zutrittsrechten auch die Finanzierung und eine Institutionalisierung der Ausbildung. Die kostet bis zu 25.000 Euro. Für Betroffene wie Epileptiker*innen, Traumatisierte oder Mobilitätseingeschränkte bedeutet das: Sie müssen bislang auf Spenden hoffen oder einfach finanziell gut dastehen.

Eine der Teilnehmer*innen des Workshops im Ministerium war Katharina Schmidt aus München. Die Schülerin hat eine posttraumatische Belastungsstörung und wird von ihrem Assistenzhund Buddy begleitet. Seit sie Buddy hat, kann die 15-Jährige wieder entspannter in die Schule gehen, den öffentlichen Nahverkehr nutzen, am Leben teilhaben. Ihre Schule sei da sehr tolerant, Buddy begleite sie meistens, erzählt Katharina H. „Die Klassenkameraden gehen da auch positiv mit um und wollen ihn immer kuscheln.“

Aber auch Katharina Schmidt berichtet von Problemen im Alltag. „Meine Erfahrungen mit Supermärkten sind teilweise gut, teilweise schlecht. Manchmal werde ich rausgeschmissen. Manchmal heißen die mich aber total willkommen und helfen beim Einkauf“, erzählt die Schülerin. „Und dann passiert es, dass Kunden mir erzählen, dass ich auch mit Assistenzhund nicht reindürfe, das ist am schlimmsten.“

Katharina Schmidt berichtet, dass im Workshop des Ministeriums nun eine gesetzlich verankerte, staatliche Prüfstelle für Assistenzhunde als Ziel vereinbart wurde. Geprüfte Qualität schafft Vertrauen und könnte bestenfalls auch die Zugangsprobleme in öffentlichen Einrichtungen beheben. So gibt es bereits eine Sonderfallregelung des EU-Lebensmittelhygienerechts, die das Mitführen ausgebildeter Assistenzhunde erlaubt. Auch Anette Kramme, Staatssekretärin im Sozialministerium, betont: „Um unabhängiger und mobiler leben zu können, muss sich ein Assistenzhundehalter überall dort aufhalten dürfen, wo man in Straßenkleidung auch sein darf.“

Vier Arten von Assistenzhunden

Bislang ist in Paragraf 39 a des österreichischen Bundesbehindertengesetzes der Umgang mit Assistenzhunden definiert: welche Funktionen Assistenzhunde haben können, welche Voraussetzungen sie und ihre Halter*innen erfüllen müssen, um staatliche Fördermittel zu bekommen, oder wie die Qualität in Ausbildung und Prüfungen sicherzustellen ist. Unterschieden werden vier Arten von Assistenzhunden:

Blindenführhunde, die als Navigator dienen, Hindernisse anzeigen oder etwa Sitzplätze suchen können.

Servicehunde, die Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei Aufgaben wie dem Abkleiden oder Aufheben von Gegenständen unterstützen.

Signalhunde, die Menschen mit Hörbehinderung, Diabetiker*innen, Epi­lep­tiker*­innen oder Traumatisierten helfen. Etwa wenn diese Krampfanfälle erleiden und stürzen. Ein Notarzt kann dann in einem Informationsetui des Hundes die richtige Behandlung und Medikation erfahren. Signalhunde sind zudem trainiert, gesundheitsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen – um so Anfälle bestenfalls gar zu verhindern. Und Therapiebegleithunde, die mit ihrer Anwesenheit positiv auf die Betroffenen einwirken und so Teil eines therapeutischen Konzepts sein können.

Auch wichtig: Tierrechte

Bereits im Februar 2017 hatte der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens die Gleichstellung aller Assistenzhunde gefordert. Zumal die UN-Behindertenrechtskonvention Hilfen durch Tiere als geeignete Maßnahme erklärte, um Menschen mit Behinderung die Mobilität zu erleichtern. Die Bundesrepublik hat die Konvention bereits 2009 ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet.

Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an.“ Daraus ließe sich auch ein Assistenzhundegesetz ableiten. SPD-Sozialexpertin Kerstin Tack teilt diese Einschätzung. Sie weist aber auch darauf hin, dass ein Gesetz nicht explizit im Koalitionsvertrag steht: „Deshalb müssen wir hierüber mit unserem Koalitionspartner verhandeln.“

Im Workshop des Sozialministeriums spielte auch ein anderer Aspekt eine Rolle: die Tierrechte. Schon heute werden in Prüfungen nicht nur der Hund, sondern auch der oder die Halter*in auf ihre Tauglichkeit getestet, berichtet Katharina Schmidt. So eine Prüfung beginnt zu Hause, später geht es in ein Geschäft. Fünf bis sechs Stunden begleiten Prüfer*innen einen Assistenzhund und Assistenznehmer*in in Alltagssituationen.

Auch Jens Hilbert ist dieser Aspekt wichtig. Der Berliner sitzt wegen einer Nervenkrankheit seit 20 Jahren im Rollstuhl. Ihm hilft sein Assistenzhund O’Aquensis. „Die Hunde haben einen Arbeitsmodus und sie haben Freizeit, sie sind aber in jeder Beziehung immer Hund“, betont Hilbert.

Bisher kein Zeitplan für das Gesetz

Hilberg ist Anfang 60 und schon lange mit Assistenzhund unterwegs. O'Aquensis hat er hauptsächlich über Spenden finanziert. Der zieht ihm die Schuhe aus, öffnet und schließt Türen. O’Aquensis trägt ihm sogar eine volle Tasse Kaffee hinterher. „Er ist sehr arbeitsam, freut sich, wenn er was machen darf. Der ist eher beleidigt, wenn es zu langweilig ist.“

Hilbert sieht zumindest Verbesserungen bei den Zutrittsrechten in Gebäude. Mit seinem ersten Assistenzhund sei gar nicht daran zu denken gewesen, in einen Supermarkt zu gehen. Heute wisse das Personal meistens Bescheid. Dennoch sei er mit der Zeit etwas dünnhäutig geworden: „Irgendwann habe ich gesagt, dann geh ich halt nicht mehr einkaufen.“

Das geplante Gesetz könnte auch in einem anderen Punkt das Leben vieler Betroffener erleichtern: bei der Kassenfinanzierung der Assistenzhunde, die bisher nur für Blindenführhunde gilt. Roswitha Warda von der Initiative Pfotenpiloten erzählt, dass bereits für deren Finanzierung jahrzehntelange Lobbyarbeit nötig war. Und das Modell sei nicht einfach übertragbar, denn die Vielfalt der Betroffenen und ihrer Bedürfnisse sei so groß, dass man Assistenzhunde nicht pauschal verschreiben könne.

Warda sieht für die Krankenkassen aber auch Einsparmöglichkeiten. Würden doch durch verhinderte Anfälle Behandlungskosten gespart. „Beispiel Epileptiker: Wenn der Hund ihn eine Viertelstunde vor dem Anfall warnt, und der liegt sicher im Bett, statt irgendwo draußen unterwegs zu sein, kann eine Aktion schon den ganzen Hund bezahlt machen.“

Von der Politik gibt es bislang keinen Zeitplan für ein Assistenzhundegesetz. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums erklärt, auf Grundlage des Workshops würden nun Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet und in einem weiteren Fachgespräch Experten, Länder- und Ressortvertreter befragt. Liegt ein Referentenentwurf vor, müssen sich die SPD-Politiker*innen dann mit dem Koalitionspartner, den Krankenkassen und vor allem dem Gesundheitsministerium verständigen. Das verweist auf Anfrage nur auf die derzeitige Regelung und lässt die Initiative des Sozialministeriums unkommentiert.

Sowohl die gut vernetzten Betroffenen als auch die Zuständigen im Sozialministerium scheinen aber gewillt, eine baldige Lösung zu präsentieren. Dann kleben an Supermarkttüren bald vielleicht Aufkleber mit der Aufschrift: Assistenzhunde willkommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

12 Kommentare

 / 
  • Ich halte es durchaus für möglich, dass für alle Assistenzhunde Ausnahmegenehmigungen möglich sein könnten. Ich gehe davon aus, dass diese Tiere auch tierärztlich engmaschig untersucht werden und dadurch auch jedwede Gefährdung für Lebensmittel ausgeschlossen ist. Nicht ganz vorstellen kann ich mir zwar immer noch nicht einen Hund z.B. in einem Hallenbad oder auf einer Intensivstation zu erleben, aber dies kann auch eine reine Gewöhnungssache sein und was das Krankenhaus anbelangt evtl. auch eine Frage der Organisation sein, wie man dort Kontakt mit anderen Patienten vermeidet.

    Bei der Sache mit den Tierrechten bin ich mir nicht so sicher wie der Hundebesitzer in dem Artikel, der meint, der Hund freue sich, wenn er arbeiten kann. Letztlich ist es unbedingt notwendig, dass jeder, der sich einen Assistenzhund anschafft, selber genau überprüft wird, ob er für den Hund ein geeignetes Leben sicherstellen kann.



    Bei "Therapiehunden" wäre ich sehr vorsichtig. Ich persönlich habe in meiner jahrzehntenlangen Arbeit den Einsatz von Tieren zur emotionalen Stabilisierung von z.B. geistig behinderten oder Jugendlichem mit auffälligem Verhalten abgelehnt, weil es mir für das Tier zu gefährlich erschien mit den Gruppen auch ohne Aufsicht zusammen zu sein. Um den Menschen wieder eine Bindungsfähigkeit zu schaffen, sollte ich als Therapeut arbeiten und dies nicht auf ein Tier abgeschoben werden. Auch, wenn das Tier wahrscheinlich wesentlich preiswerter ist.

  • Sorry, aber begrifflich ist "Epileptiker:innen" nicht mehr zeitgemäß. Es heißt eher Menschen mit Epilepsie oder Leben mit Epilepsie.

  • Vielen Dank für diesen informativen Artikel. Darin wird auf § 39a des Bundesbehindertengesetzes verwiesen. Damit könnte der Eindruck entstehen, dass es in Deutschland bereits eine gesetzliche Regelung über Assistenzhunde gibt. Das ist aber nicht richtig. § 39a Bundesbehindertengesetz ist eine Regelung aus Österreich, gilt also nicht für Deutschland. Im Zusammenhang mit dem jetzt geplanten Assistenzhundegesetz für Deutschland wird aber diskutiert, ob und inwieweit § 39a des (österreichischen) Bundesbehindertengesetzes Vorbild sein könnte.

  • Ein solches Gesetz ist überfällig. Schon allein um für Rechtssicherheit zu sorgen.

    Warum das wurde mir vor einiger Zeit in meinem Lieblings-Supermarkt bewusst. Dieser ist sehr engagiert, am Eingang gibt es eine Klingeltaste, die z.B. von Rollstuhlbenutzern genutzt werden kann. Ein Mitarbeiter begleitet diese dann beim Einkauf, damit dieser auch das Lieblingsmüsli aus dem oberen Regal oder Ware aus der Tiefkühltruhe kaufen kann, die für ihn sonst unerreichbar wäre. Auch wird regelmäßig im Obst- und Gemüsebereich auf überflüssige Verpackung verzichtet. Und genau das war das Problem, als ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (?) auf einen Assistenzhund getroffen ist. In bester Beamtenmanier erklärte dieser, dass Assistenzhunden nur unter der Bedingung Einlass gewährt werden dürfe, wenn sichergestellt sei, das dieser nicht direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen könne. Dies sei wegen fehlender Verpackung des Obstes nicht gewährleistet, weshalb er ein Bußgeldbescheid in die Wege geleitet hat. Zwar wurde dieser später von der Stadt zurückgezogen, aber es verdeutlicht, dass keine Seite genau weiß, wie sie sich genau zu verhalten hat, zumal die Vorschriften des BMEL wohl relativ uneindeutig zu sein scheinen. Deshalb sollte hier schnell für Klarheit gesorgt werden.

    • @Cerberus:

      Eine recht klare Aussage wird in diesem Brief vom Referat Lebensmittelhygiene, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemacht: www.PfotenPiloten.org/bmel. Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen weiter.

  • eigentlich sind doch alle hunde therapiehunde. also bis auf die meiner nachbarin und die ist schäferin.

    • @pjotr:

      Viele Hunde tun ihren Haltern gut, das macht auch ein normaler Haushund, da haben Sie recht. Allerdings liegen Welten zwischen "mein Hund tut mir gut" und "mein Hund ist mein Therapeut." Niemals aber sollte ein Hund in die Rolle gezwängt werden, Therapeut für seinen Halter zu sein.



      Eine solche Erwartung ist unangemessen und für das Tier belastend. Wer einen Therapeut braucht, sollte mit einer ausgebildeten Fachkraft zusammenarbeiten.

      Verwirrung hat hier im Artikel ein unrichtiger Begriff gestiftet. Ein Therapiebegleithund ist kein Assistenzhund, lebt also nicht dauerhaft mit dem Betroffenen zusammen. Ein Therapiebegleithund ist ein Hund, der einem Therapeuten gehört, und von diesem gezielt in einer Therapie eingesetzt wird (tiergestützte Therapie, etc.).

  • Meine Lebensgefährtin hat eine stark ausgeprägte Allergie gegen Tierhaare, insbesondere Hundehaare. Sie will definitiv nicht, dass Tiere in Lebensmittelbetrieben und -geschäften herumlaufen.



    Diese allergische Reaktion ist auch eine Behinderung, die beachtet werden muss.

    • @Saccharomyces cerevisiae:

      Allergien sind sehr störend, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Allerdings gibt es verschiedenste Wege, mit dem Problem umzugehen. Es geht ja nicht darum, dass "Tiere im Geschäft herumlaufen", sondern dass ausgebildete Assistenzhunde, die gelernt haben, keinen Kontakt mit anderen Menschen oder Auslagen aufzunehmen, ihrem Halter ermöglichen, am öffentlichen Leben teilzunehmen.



      Es gibt für diesen Interessenkonflikt verschiedene Lösungen. Allem voran das Vermeiden von räumlicher Nähe zum Hund, der ja wie gesagt nicht frei herumläuft sondern seinem/r Halter*in assistiert

      Es ist für Ihre Lebensgefährtin ein Sonderaufwand, und ich verstehe, dass sie darüber nicht begeistert ist. Aber genauso wie Sie bei Heuschnupfen nicht die Entfernung aller auslösenden Pflanzen fordern können oder bei Hausstaub-Allergie einen Laden verklagen können, weil die Regale nicht gut gesäubert wurden, genauso wird man auch hier nach Kompromissen suchen müssen. Bei klinisch nachgewiesener Allergie wird man auch hier Lösungen finden können, die beiden Seiten eine bestmögliche Nutzung des öffentlichen Raums ermöglichen.

      • @Miriam Neubauer:

        Assistenzhunde sind nun mal Hunde und haaren auch wie Hunde. Der "Interessenkonflikt" äußert sich in schweren Husten- bis hin zu Erstickungsanfällen, wenn Hundehaare auf den Lebensmittelverpackungen, oder, noch schlimmer, auf dem losen Lebensmittel sind.



        Der "Kompromiss" ist ganz einfach, dass das geltende Recht auch durchgesetzt wird und Tiere in Lebensmittelgeschäften nichts zu suchen haben.



        Bei aller Empathie für die Halter der Assistenztiere, es ist für sie nicht gesundheitsgefährdend bis lebensbedrohlich wenn sie für ein paar Minuten auf ihre Tiere verzichten oder jemanden zum Einkaufen schicken müssen.



        Für meine Lebensgefährtin ist die Anwesenheit von Tieren in den Geschäften äußerst bedrohlich.

  • Hoffentlich übt da mal die Lobby der Hersteller technischer Assistenzsysteme nicht zu viel Einfluss auf die Politik aus...

    • @boidsen:

      Von allen berechtigten Menschen mit Sehbehinderung wählen nur geschätzt 1% einen Blindenführhund als Assistenzlösung. Und das ist gut so, denn für einen Assistenzhund sollte sich nur entscheiden, wer nicht nur ein Hilfsmittel will, sondern wirklich einen lebendigen Partner, mit all den Pflichten und Sorgen, die das auch bringen kann. Für einen Assistenzhund sollte sich nur entscheiden, wer Hund aus tiefstem Herzen mag, wer auch bei Wind und Wetter für genug Freilauf sorgen will und seinen Hund als Persönlichkeit wahrnimmt und respektiert. Diese Gruppe sollte es ermöglicht werden, mit Assistenzhund unabhängiger und mobiler zu leben. Für alle anderen sind die technischen Systeme, die auf Knopfdruck funktionieren, die bessere Lösung. Beide Ansätze haben ihren Wert und Legitimation, der Betroffene sollte die für sich passenden Konzepte wählen können.