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Schwesig erntet Kritik für PrivatschuleSie kann es sich leisten

SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig schickt ihren Sohn auf eine Privatschule. Dafür bekommt sie Kritik von links und rechts.

Manuela Schwesig macht gerne Wahlkampf mit ihrer Familie Foto: dpa

Berlin taz | Darf eine Sozialdemokratin ihr Kind auf eine Privatschule schicken? Zumindest im Wahlkampf sorgt die Entscheidung der früheren Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, ihren älteren Sohn nicht weiter staatlich unterrichten zu lassen, für ungeahnte Koalitionen. Sowohl die CDU als auch die Linkspartei schießen sich auf die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern ein und werfen ihr Doppelmoral vor.

Den Aufschlag machte CDU-Generalsekretär Peter Tauber in der letzten Bundestagsdebatte in dieser Legislaturperiode am Dienstag: „Ich verstehe, warum so viele Bürger ratlos sind, wenn sie Sie im Wahlkampf beobachten“, schoss er in Richtung SPD. „Sie reden über Bildungspolitik, und Frau Schwesig schickt ihr Kind auf eine Privatschule.“

Am Mittwoch legte die Linkspartei nach. „Frau Schwesig trägt als Regierungschefin die oberste Verantwortung für die staatlichen Schulen – wo sie offenbar auch Verbesserungsbedarf sieht“, sagte die Vorsitzende der Linksfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg, der taz. Es gehe nicht an, dass die Wahl einer guten Schule eine Frage des Geldbeutels ist. Sie sprach von einem „fatalen Signal“. Schwesig habe mit ihren Kindern bereits Wahlkampf gemacht, deswegen dürfe man bei ihr auch genauer hinschauen.

Eine Anfrage der taz zu ihrer umstrittenen Schulwahl ließ Schwesig unbeantwortet. Dem NDR gegenüber begründete sie die Schulwahl mit der Nähe zur Wohnung der Familie und dem damit kurzen Schulweg. „Die Frage, auf welche Schule das eigene Kind geht, ist eine persönliche Entscheidung“, ließ sie ihren Regierungssprecher mitteilen. Ansonsten halte sie es „für falsch, Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft gegeneinander auszuspielen“. Im Übrigen habe Schwesigs Sohn bisher eine staatliche Grundschule besucht.

Schwesig machte zwar keine Angaben, in welche Einrichtung ihr ältester Sohn nun genau geht. Es dürfte sich wohl um eine Schule in freier Trägerschaft am Rande der Schweriner Innenstadt handeln, deren „Patin“ Schwesig ist. 200 Euro kostet deren Besuch im Monat.

Bildung darf nichts kosten. Außer etwas Anstrengung.

Wahlkampfplakat der SPD

Die Lehranstalt selbst schreibt auf ihrer Homepage, sie sehe Privatschulen als „Beitrag zur Vielfalt des Schulwesens“. Die Bildungsangebote basierten auf denen der staatlichen, man biete jedoch mehr.

Wenn es Schwesig bei ihrer Wahl tatsächlich nur um den kurzen Schulweg gegangen wäre, hätte es auch eine Alternative gegeben: Im Umkreis von zwei Kilometern befindet sich auch eine staatliche Integrierte Gesamtschule, ein Modell des „längeren gemeinsamen Lernens“, für das sich die SPD in Mecklenburg-Vorpommern immer stark eingesetzt hat.

Kein Vertrauen in staatliche Schulen?

„Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Schwesig Vertrauen in die staatlichen Schulen hat“, sagte Heike Kagel, die zweite Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Sie seien den Weg der Gesamtschule stets gemeinsam mit der SPD gegangen, sagte Kagel, die selbst eine Integrierte Gesamtschule leitet. Deswegen wundere sie Schwesigs Entscheidung. Aber die Wahl der Schule liege selbstverständlich bei den Eltern. Das respektiere sie.

In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden sich Eltern von etwa 11 Prozent aller SchülerInnen für private Einrichtungen. Damit ist es das Bundesland mit den zweitmeisten PrivatschülerInnen. Nur in Bayern ist der Anteil höher.

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87 Kommentare

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  • @ANDERS1:

     

    Zur Finanzierung und Kosten von Schulen in freier Trägerschaft (sog. Ersatzschulen):

     

    "Ersatzschulen erhalten pro Schüler einen Zuschuss vom Staat, der je nach Bundesland derzeit im Schnitt bei zwei Dritteln der Kosten liegt, die der Schüler an einer staatlichen Schule verursachen würde. Diesen Zuschuss erhalten die Schulen aber in der Regel frühestens drei Jahre nach ihrer Gründung. Einzige weitere Einnahmequelle für Ersatzschulen ist das Schulgeld der Eltern, das laut Grundgesetz so bemessen sein muss, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird."

    https://www.privatschulen-sachsen-thueringen.de/private-bildung/faqs/30-ersatz-und-ergaenzungsschule-wo-liegen-die-unterschiede

    • @Hanne:

      Es gibt diverse Rechtsprechungen, wonach sich aus dem Recht private Schulen zu gründen, zu betreiben oder zu besuchen, KEIN Recht auf die derzeitig in den Bundesländern gezahlten Finanzhilfen ergibt.

       

      Der Staat/Steuerzahler ist nur verpflichtet, das Existenzminimum des Ersatzschul-WESENS (d.h. nicht der einzelnen Schule) zu gewährleisten. Dafür wären Finanzhilfen ausreichend, die das Überleben einer einzigen Privatschule sicherstellen!!!

       

      Siehe dazu, z.B.:

      BVerwG VII 7 C 71/66, Rand-Nr. 18: "Bundesrechtlich besteht kein Anspruch auf Gewährung staatlicher Hilfe, um die Kosten für die Errichtung einer Ersatzschule zu decken. Denn diese ist und bleibt stets eine private Einrichtung und beruht auf privater Initiative. " https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/

       

      Oder:

      BVerwG am 21.12.2011, 6 C 18/10 Rn.26: "... Mit seiner Privatschulfinanzierung hat der Gesetzgeber das Existenzminimum nicht allein sicherzustellen; er leistet nur einen Beitrag hierzu, der zudem nicht auf die Existenz der einzelnen Schule, sondern der Institution Privatschule abzustellen ist. ..." http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141211U6C18.10.0

       

      Und zu dem von Ihnen genannten Zitat, der Behauptung des Privatschulverbandes, die einzige weitere Einnahmequelle für Ersatzschulen sei das Schulgeld der Eltern, folgender Auszug aus dem Urteil:

       

      BVerwG 6 C 18/10 Rn. 37: "...Als derartige Beiträge zur Eigenleistung kommen beispielsweise Spenden, Zuschüsse finanzstarker Kräfte, die hinter dem Schulträger stehen und die Schule in einem weiteren Sinne tragen, aber auch die Aufnahme von Krediten in Betracht. Um die Erschließung solcher Finanzmittel muss der Schulträger sich bemühen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1997 - 1 BvL 26, 27/96 - juris Rn. 29)."

       

      Es gibt ja durchaus finanzstarke Schulträger (z.B. die Kirchen), und nicht nur kleine Reformschulen, die von wenigen Eltern gegründet werden.

      S.a. VerfGH Thüringen 13/11- S. 38 "Drei-Säulen-Modell"

  • Natürlich darf jeder sein Kind an einer Privatschule anmelden, weil er z.B. Anhänger der nur dort vermittelten Religion, Weltanschauung o.ä. ist. (s.a. GG Art. 7 V).

     

    Bedenklich ist es allerdings, wenn Politiker von den erheblichen Wettbewerbsvorteilen, die die jeweilige Landes-Bildungspolitik den Privatschulen - u.a. durch das Fehlen von Kontrollen und Vorgaben -

    bescheren, profitieren möchten.

     

    Würden die verantwortlichen Staatsdiener in Politik und Behörden die Rechtsprechung beachten, wüssten sie, dass Privatschulen keine bessere Ausstattung zusteht, und die Förderpflicht unter dem Vorbehalt dessen steht, was die Gesellschaft vernünftigerweise erwarten kann.

     

    Ist es etwa unkritisch, wenn auch Politiker zu Unrecht in den Genuss von staatlichen Finanzhilfen kommen?

     

    Da Frau Schwesig nur ein monatliches Schulgeld von 200 Euro für ihren privaten (!) Wunsch (Nutzung einer Privatschule) zahlt, finanziert größtenteils der Steuerzahler ihren privaten Wunsch, eine Privatschule zu nutzen.

    Frau Schwesig profitiert nur deswegen davon, weil die Behörden es unverständlicherweise allein den Privatschulen überlassen, zu entscheiden, von wem Privatschulen welche Schulgelder und Opferbereitschaft erwarten und wie die Steuergelder verwendet werden, die seit Jahren mit dem Hinweis auf das Sonderungsverbot erhöht werden.

     

    Würden Behörden die Finanzhilfen, die - nicht nur in Ba-Wü - weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinausgehen, nur denjenigen gewähren, die nachweislich nicht über Besitzverhältnisse verfügen, um die notwendigen Schülerkosten zu tragen, müsste Frau Schwesig (wie viele andere gutverdienende Nutzer von Privatschulen) wohl viel tiefer in die eigene Tasche greifen.

     

    S.a. die Untersuchungen zum Art. 7 IV 3 der Professoren Wrase/Helbig und Brosius-Gersdorf, die den Umgang der Behörden mit GG Art. 7 unterschiedlich kritisieren.

     

    Die Medien sollten die Bürger/Wähler informieren und so letztlich in der Politik das notwendige Interesse am GG wecken.

    • @anders1:

      Ob das Kind von wem auch immer nun auf eine Schule in kommunaler oder freier Trägerschaft geht, ändert für den Steuerzahler nichts bzw. nicht in der Art, dass für einen Schüler auf einer "privaten" Schule mehr (Steuer)Geld ausgegeben wird - meist ist das Gegenteil der Fall.

       

      Und nochmal:

       

      § 1

      Aufgabe

       

      "Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit. Sie sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht."

      https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16220-SaechsFrTrSchulG_#p1

      http://www.vdp-berlinbrandenburg.de/index.php/landesverband/schulen-in-freier-traegerschaft

       

      Es gibt keinen Grund, weshalb eine Politikern ihre Schulwahl auf eine Form der Trägerschaft beschränken müsste.

      • @Hanne:

        Zu den Auswirkungen der Privatschulfinanzierung auf die Steuerzahler:

        Der Gründer des Grundgesetzes, Dr. Th. Heuss hat damals so vor hohen Finanzhilfen gewarnt, Zitat: "Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten." Bundesverfassungsgericht 75, 40 RandNr.79 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html

         

        Jede Privatisierung, mit der sich der Staat von seinen Aufgaben oder einer "verdammten Pflicht" entlastet, erfolgt mit der Absicht Kosten/Steuern zu sparen.

         

        Für die betroffenen Bürger, d.h. die mit Schulkindern hat das - je nach Schulwahl - diese Folgen:

         

        Entweder nutzen sie weiterhin das kostenlose staatliche Schulangebot und müssen damit leben, dass dies durch die Einsparungen immer schlechter wird, oder sie wechseln auf eine Privatschule und zahlen dafür zusätzlich Schulgeld.

        Dafür müssen sie dort auf eine ausreichende Schulaufsicht verzichten. Die fehlende Schulaufsicht trägt sicher eine Mitverantwortung am sexuellen Missbrauch an Privatschulen und fördert aktuell, dass Privatschulen mehr Geld verlangen, als ihnen zusteht und dass Privatschulen genehmigt und -

        zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Schüler - gefördert werden, OBWOHL mit dem Fehlen von Kontrollen und Vorgaben auch noch eine verbotene Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern gefördert wird.

         

        An Privatschulen werden viele der Forderungen zu denen Eltern verpflichtet werden, die §§ 242, 138 BGB berühren. Allerdings werden viele das nicht bemerken oder kritisieren wollen, u.a. weil Kritik mit einer Kündigung des Schulvertrages beantwortet werden könnte.

        Zitat:An freien Schulen hingegen haben Eltern und Schüler kaum verbriefte Rechte, es kann ohne konkrete Angaben von Gründen gekündigt werden. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2017"

      • @Hanne:

        Sie schreiben: "Es gibt keinen Grund, weshalb eine Politikern ihre Schulwahl auf eine Form der Trägerschaft beschränken müsste."

         

        Dem stimme ich zu.

         

        Allerdings finde ich, dass Politiker und ähnlich gut verdienende Eltern NICHT in den Genuss der Finanzhilfen//Steuergelder kommen müssen, die eigentlich nur deshalb über dem verfassungsrechtlichen "Existenzminimum" liegen, um denjenigen einen Zugang zur Privatschule zu erleichtern, die NICHT über ausreichende Besitzverhältnisse verfügen, um die NOTWENDIGEN Kosten für den anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetrieb zu tragen.

         

        Ich schätze, dass eine Ministerpräsidentin über ausreichend Einkommen verfügt, um ihren privaten (!) Wunsch, eine Privatschule zu nutzen, auch privat finanzieren kann.

         

        Tatsächlich zahlt sie jedoch nur ein Schulgeld von mtl. 200 Euro.

         

        An vielen Privatschulen werden zudem für Geschwisterkinder erhebliche Rabatte gewährt, pauschal und einkommensUNabhängig.

         

        Auch dies wird durch die hohen Finanzhilfen, d.h. durch die Allgemeinheit finanziert.

         

        Ich glaube nicht, dass Frau Schwesig und viele andere Privatschulnutzer auf diese pauschalen Rabatte angewiesen sind, damit ihnen einen Zugang ermöglicht wird.

         

        Es wäre besser, transparenter, verlässlicher und gerechter, wenn die Finanzhilfen, die zur Einhaltung der Genehmigungsbedingung (Sonderungs-Verbot) gezahlt werden, auch nur die Eltern erhalten, die diese staatliche Unterstützung nachweislich auch tatsächlich benötigen.

         

        Eigentlich müssten auch Privatschulen ihre Bedürftigkeit nachweisen!

        Siehe: "Die Ersatzschule muß der Hilfe bedürfen, das muß sie durch volle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schule bei der Gewinn- und Verlustrechnung nachweisen." aus Urteil BVerwG VII C 71/66 Rn. 19

         

        Bei anderen Empfängern staatlicher Unterstützungen werden, Behauptungen, die staatliche Unterstützung sei zu gering, besser geprüft, und die Verweigerung von Auskünften und zumutbaren Eigenleistungen sanktioniert.

        • @anders1:

          Ich lese bei Ihnen ständig heraus, dass Sie davon ausgehen, die staatl. Schule koste den Steuerzahler nichts. Wenn Frau Schwesig ihr Kind in eine staatl. Schule schickte, würde das den Steuerzahler doch teurer kommen, da Schulgeld und Anteil Privatmittel fehlen und zudem Lehrer im staatl. Schuldienst auch höhere Personalkosten bedeuten. Das Steuerzahler-Argument zieht doch hier gar nicht und auch kein Konkurrenz-Argument bzgl Wettbewerb um die Schülerzahlen.

          • @lions:

            Das Steuerzahler-Argument wird eigentlich nur von den Befürwortern der Privatschule genutzt.

            Vordergründig spart die Gesellschaft ja auch tatsächlich Steuern.

            Z.B. Baden-Württemberg: Mit jedem Privatschüler, der z.B. eine staatliche Grund-/oder Real-Schule verlässt, und auf eine private S. wechselt, spart der Steuerzahler monatlich 84 bzw. 93 Euro, weil private Grund-/Realschulen entsprechend weniger Geld für das gleiche Bildungsziel erhalten. (Zu d. Kosten/Deckungslücken, S. 18 https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ).

             

            Für die staatliche Schule und seiner dort verbleibenden ehemaligen Mitschüler werden sich dagegen NICHT die Kosten, sondern nur die Einnahmen um mtl. 84 € bzw. 93 € reduziert haben, so dass dort anders eingespart werden muss, was zu einer Unterrichts-Verschlechterung führen kann.

             

            Außerdem verändert jeder Schülerzugang/Weggang die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft.

            Ich gehe mal davon aus, dass Frau Schwesig's Kinder nicht zu denen gehören, denen an einer staatlichen Schule weder Schüler noch Lehrer eine Träne nachweinen, sondern deren Weggang bedauert wird.

             

            Bekannterweise unterscheidet sich die Schüler-/Elternschaft an privaten und staatlichen Schulen erheblich. Oft so sehr, dass allein deswegen viele Eltern auf eine Privatschule wechseln.

             

            Natürlich gibt es einen Wettbewerb um Schülerzahlen. Fehlen Schüler werden Schulen geschlossen. Deswegen konkurrieren sowohl staatliche wie auch die privaten untereinander um Schüler.

            Und weil die Bedingungen mit den hohen Finanzhilfen für private Schulträger immer besser werden, werden immer mehr - unterschiedlich elitäre - Privatschulen eröffnet. Da gibt es dann für jeden Bedarf etwas. So werden die Schüler immer mehr, nach Religion/Weltanschauung und Herkunft der Eltern segregiert.

            Irgendwann ist d. Staat nur noch für die zuständig, die zu keiner Privat-S. Zugang erhalten.

    • @anders1:

      "Der Sächsische Verfassungsgerichtshof ist in seinem Urteil vom 15.11.2013 zu dem Ergebnis gelangt, dass die geltenden Finanzierungsregelungen die Pflicht zur Förderung des Ersatzschulwesens, die Privatschulfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot verletzen. Der Gesetzgeber habe die Höhe der laufenden Zuschüsse für die Sachkosten bereits im Jahr 2007 lediglich frei geschätzt, also nicht mittels einer vertretbaren Methode realitätsnah festgelegt und dies auch bei der Änderung der Vorschriften nicht nachgeholt. Darüber hinaus habe er nicht beachtet, dass allgemeinbildende Ersatzschulen, die ganz oder teilweise auf Schulgeld verzichten, hierfür nach der Sächsischen Verfassung einen finanziellen Ausgleich erhalten müssen."

       

      Dieser aufgeführte finanzielle Ausgleich wird in Sachsen weiter nicht gewährt:

       

      "Das Urteil gibt jedoch keine Hinweise auf die konkrete Höhe der Zuschüsse.

       

      Auch kann der Gesetzgeber Eigenleistungen der freien Schulen berücksichtigen, „weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben, damit auch eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen, und von ihnen deshalb auch eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann“ (s. Urteilsbegründung C. I. Nr. 3, Buchst. a Doppelbuchst. cc). Deshalb ist laut Verfassungsgerichtshof auch nichts dagegen einzuwenden, „wenn die Ersatzschulfinanzierung von einem „Drei-Säulen-Modell“ ausgeht, das sich aus staatlichen Zuschüssen, Beiträgen der Schüler bzw. Eltern und sonstigen Eigenleistungen des Schulträgers zusammensetzt“ (s. Urteilsbegründung C. I. Nr. 3, Buchst. a Doppelbuchst. cc)."

      http://schule.sachsen.de/18389.htm

       

      So viel zum Sonderungsvorwurf von Schulen in freier Trägerschaft.

      • @Hanne:

        So viel zum Sonderungsvorwurf AN Schulen in freier Trägerschaft:

         

        Zitat, Richter des FG Köln: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen. Die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.7.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943) entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Gegebenheiten." Urteil 10 K 7404/01 Rn. 47, https://openjur.de/u/124190.html

         

        Untersuchungen/Studien zum Sonderungsverbot (GG Art. 7 IV3):

        Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598.

         

        Siehe dazu die Übersicht: https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf

         

        Juli 2017: "Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG..." v. Wrase/Jung/Helbig https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf

         

        Ein anderes Gutachten aus Juli 2017 hält die in Baden-Württemberg geplante 160 Euro Schulgeldgrenze für rechtswidrig.

        "Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 GG) ... " v. Prof. Brosius-Gersdorf. https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf

         

        zu Baden-Württemberg siehe: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/?comment%5BsearchComment%5D=5323

         

        Das Grundgsetz Art. 7 IV 3, d.h. das Sonderungsverbot wird in allen Bundesländern und wahrscheinlich auch an allen Privatschulen unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt.

         

        Eigentlich ein Unding, Ist es doch unwahrscheinlich, dass all die unterschiedlichen Rechtsauffassungen sich mit GG und Rechtsprechungen vereinbaren lassen.

         

        Vermutlich verhindert nur das Fehlen von transparenten Informationen, einen Skandal!!

  • Trägervielfalt im Schulbereich macht Sinn, hier als Beispiel auch Schweden:

     

    "Nicht mehr Beamte in Stockholm entschieden fortan, an welche Schule Eltern ihre Kinder schicken. Nicht mehr Bildungspolitiker sollten bestimmen, was die beste Unterrichtsform sei. Der Elternwille sollte an die Stelle politischer Maßgaben treten, mit einem Wettbewerb privater und öffentlicher Schulen als Folge."

     

    "In Schweden werden seit der Bildt’schen Reform die Gutscheine von den Kommunen ausgestellt. Die nationale Regierung gibt grobe Rahmenrichtlinien vor, die Eltern und Schüler können jedoch die Schule in ihrer Gemeinde frei wählen. Die Höhe des Gutscheines, umgerechnet etwa 10 000 Euro pro Jahr, entspricht den durchschnittlichen Kosten des Schulbesuchs. Die Gutscheine haben einen ökonomischen Anreiz zur Gründung privater Schulen geschaffen."

     

    "Nicht nur Kunskapsskolan, sondern ungefähr zwei Drittel der freien Schulen in Schweden arbeiten gewinnorientiert. Dabei müssen sich die privaten Schulen ausschließlich von den Gutscheinen finanzieren, keine Krone dürfen sie mehr verlangen."

     

    “Nur die Tyrannei des Status quo lässt die Leute glauben, dass das Staatsmonopol der beste Weg ist unsere Kinder zu bilden“, schrieb der greise Milton Friedman im Jahr 2004."

     

    "Schwedens Gutscheinmodell scheint auf Deutschland nicht übertragbar zu sein. Keine Partei hat das Modell auf der Agenda. „Das deutsche Schulsystem ist im höchsten Maße intransparent“, meint dabei Figlio aus amerikanischer Perspektive. Wichtige Informationen würden den Eltern vorenthalten, denn Evaluierungen des Unterrichts, Noten der Abiturprüfungen werden nicht veröffentlicht. Die Konsequenz: Eltern haben kaum eine objektive Entscheidungsgrundlage bei der Schulwahl. Das wäre aber eine Voraussetzung für Wettbewerb." http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/privatschulen-mehr-schweden-wagen-12452973.html

     

    Auf dass sich auch was in D ändern wird! Hetze gegen "Privatschulen" ist nur emotional und altes bewahrend.

    • @Hanne:

      zur schwedischen Bildungspolitik siehe folgenden Artikel vom 26.2.2017 "Klassenzimmer als Profitmaschine

      Schweden streitet über seine Privatschulen, die, finanziert aus Steuergeld, Investoren die Taschen füllen." http://www.fr.de/wirtschaft/schweden-klassenzimmer-als-profitmaschine-a-1010566

       

      Und in Spanien führt die Privatisierung wie in Deutschland zu einer Verwahrlosung.

      Siehe TAZ-Artikel v. 12.8.2016:

      "Öffentliche Schulen in Spanien

      Opfer der Privatisierungspolitik

      Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen. ..." http://www.taz.de/!5323259/

      • @anders1:

        Wenn die kommunalen Schulen - wie z.B. auch in Dresden - "verwahrlosen, dann hat das nichts mit den Schulen in freier Trägerschaft zu tun, sondern im Gegenteil mit der Verantwortung, die die Kommune für diese Schulen trägt (=Träger). Da der kommunale Haushalt allerdings ein großer Topf ist, mit vielen Bereichen, werden manche Bereiche einfach über Jahre tot gespart. Nach dem Motto: Läuft ja.

        Dieses Dilemma hat in der Regel eine überschaubare freie Schule nicht, denn sie hat nur diese eine Schule und muss mit dem ihr zur Verfügung stehenden Geld "nur" die Schule am Laufen halten. Hätten die kommunalen Schulen jeweils ein eigenes Budget und könnten sie sich auch die Lehrer selbst aussuchen, sähe das schon ganz anders aus.

        Wenn ein Schulleiter einer kommunalen Schule sagt, es regnet in meiner Schule rein, dann passiert einfach erstmal nichts. Manchmal jahrelang. Irgendwann schimmelt es, das PArkett weicht auf und Räume müssen geschlossen werden. Viele Schüler/innen gehen auch z.B. freiwillig nicht mehr auf die maroden Toiletten etc. pp.

        Wenn Lehrer lange oder oft krank sind, kann sich die kommunale Schule nicht einfach Ersatz besorgen, sondern muss warten, bis ihr eine Ersatzkraft zugeteilt wird, was meist nicht der Fall ist und wenn dann sind das die von anderen Schulen gerne überlassenen Lehrkräfte, also die, die man gerne weg gibt.

         

        Soweit ich weiß, werden in Deutschland keine Schulen von Aktiengesellschaften betrieben, sondern sind immer gemeinnützig. Das macht auch Sinn. "Richtige" private Schulen bekommen daher auch keine kommunalen Mittel, sondern müssen sich selbst um ihre kompletten Einnahmen kümmern.

         

        In Sachsen sind die Lehrer z.B. keine Beamten, max. die Schulleiter, sie könnten also alle streiken, um die Situation zu verbessern und auf die Bedingungen aufmerksam zu machen. Aber sie jammern lieber oder finden es alles gut so, wie es ist. Einige ambitionierte Lehrer wechseln dann eventuell an freie Schulen und verzichten lieber auf etwas Gehalt.

        • @Hanne:

          z.B. die Phorms Aktiengesellschaft hat bundesweit Privatschulen gegründet und wird staatlich gefördert.

          Hier ein Beispiel zu den Elternbeiträgen, die z.B. an einer der Berliner Phorms-Schulen verlangt werden. Für das erste Geschwisterkind wird einkommens-unabhängig ein Rabatt von 25 % gewährt. (Finanziert aus den staatlichen Finanzhilfen.) https://berlin-sued.phorms.de/de/grundschule/aufnahme/elternbeitraege/

           

          Was meinen Sie mit "richtigen" Privatschulen?

           

          Auch Privatschulen, die nicht "nur" ein Schulgeld von 200 Euro verlangen, sondern mehr als das 10-fache, erhalten staatliche Finanzhilfen, die höher als - verfassungsrechtlich - notwendig sind, weil der Staat offenbar der Ansicht ist, dass damit auch Geringverdienern der Zugang zu Privatschulen ermöglicht wird.

           

          Bisher fehlen allerdings Nachweise, dass diese Finanzhilfen auch für diesen Zweck verwendet werden und das Ziel erreicht wird.

           

          S.a. 3-Sat-Kulturzeit-Bericht v. 3.5.2017

          "Eliteschulen" http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367

  • Wenn man die Schwesig-Verteidiger hier so hört, scheint es ja gar keine Probleme auf öffentlichen und staatlichen Schulen zu geben. Die Eltern, die ihre Kinder auf Schulen mit Schulgeld schicken, sind also nur schlecht informiert und quasi die angemeierten. Frau Schwesig also das Opfer ....

  • Diese Diskussion ist kleinkariert bis Pepita. Typisch deutscher Kleingeist liebe Foristen. Natürlich haben die Frau vom Leiden und der ehemalige Leiter des Niedersächsischen Nachttöpfchen-Institutes, der Herr Kriminologe Pfeiffer ihre Lustprodukte auf eine Waldorfschule geschickt. Das ist einfach trés chique für diese Kaste der Bildungsbürger.

     

    Ich denke, wenn die Frau Schwesig ihre Blagen auf die Gesamtschule schicken würde, hätte man von Kindesmisshandelung gesprochen und ihr vorgeworfen, das als platten PR-Gag zu vermarkten.

     

    Mich interessiert nur Eines: "Wann endet endlich die Indoktrination der Neoliberalen an den Schulen?" Wann wird es der Bertelsmann-Stiftung verboten den Kultusministern die Curricula (Lehrpläne) zu schreiben, die der Lehrerschaft vorgesetzt werden?

     

    In den Naturwissenschaften herrscht ein Primitivismus auf dem Niveau von Galileo-Knoff-hoff-Show und McGyver. Eine Häppchenkost hat es geschafft, dass selbst begabte Schüler die Zusammenhänge nicht mehr verstehen. Mathematik ist zu Milchmädchenrechnen verkommen.

     

    Von mir aus kann die Politikerkaste ihre Blagen auf eine nordkoreanische Schule schicken, damit sie bürgerliche Sekundärtugenden eingeprügelt bekommen.

     

    Ich möchte wieder Abiturienten haben, die ohne mehrsemestrige Tutorien ein naturwissenschaftliches Studium absolvieren können und einen richtigen Abschluss, nämlich ein Diplom, vorweisen sollten.

     

    Die Dumpfbacken sind in Deutschland schon in einer erdrückenden Überzahl. Da ist jede Weitere eine zuviel.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...eigentlich müssten sog. staatliche Schulen wesentlich mehr bieten, als sog. Privatschulen.

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Nein!

      Privatschulen und staatliche Schulen dürfen zwar anders sein, sie müssen aber gleichwertig sein.

       

      Staatliche Schulen benötigen aber deutlich mehr Geld, wenn sie Eltern und Schüler tatsächlich ein gleichwertiges Angebot anbieten sollen.

       

      Tatsächlich haben staatliche Schulen aber höhere Personalkosten (z.B. Beamtengehälter) und den Wettbewerbsnachteil, dass sie sich ihre Schüler weder frei aussuchen können, noch sich von "schwierigen" Schülern und Eltern so einfach wieder trennen können, wie das an privaten Schulen möglich ist.

       

      Tatsächlich ist allein die "andere" Zusammensetzung der Schülerschaft für Eltern ein Grund, die staatliche Schulen zu verlassen und auf eine Privatschule zu wechseln.

      Oft spielt es da nur eine nachrangige Rolle, welche Religion/Weltanschauung dort vermittelt wird, oder ob man die pädagogischen Ansichten teilt.

       

      Dabei sollten eigentlich allein diese Unterschiede alleiniger Grund für einen Schulwechsel und den Bedarf der jeweiligen Privatschule sein.

      (S.a. GG Art. 7 V)

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Sie meinen alles, was die freien Schulen bieten müssen die staatlichen Schulen auch bieten? Wie soll das funktionieren? Die Konzepte sind völlig unterschiedliche. Will man eine Diversifizierung der staatlichen Schulen, dann müßte diesen Schulen mehr Freiraum gegeben werden.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ..."Die Bildungsangebote basierten auf denen der staatlichen, man biete jedoch mehr." Und wieso können sog. staatliche Schulen nicht "mehr" bieten? Liegt es vielleicht doch an Politiker, wie Frau Schwesig?!

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Ja. Das liegt an den Politikern und anderen Staatsdienern, die Urteile und Grundgesetz missachten und zu der bekannten Kritik schweigen, anstatt den Missständen ein Ende zu setzen.

       

      Dass "Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT ERNST NEHMEN" stellten schon die Richter des FG Köln am 14.2.2008 fest. (10 K 7404/01 Rn. 47 https://openjur.de/u/124190.html )

       

      Und solange die Bundesländer das Grundgesetz nicht ernst nehmen, werden Kontrollen und nachvollziehbare Vorgaben und Grenzen fehlen. Solange lohnt es sich für Privatschulen auch, wesentlich mehr Geld als Schulgeld zu verlangen, als sie zur Deckung der notwendigen Schul-Betriebskosten benötigen. Und da zahlt es sich auch finanziell aus, wenn die Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden.

       

      Die Tatsache, dass lt. IAW-Gutachten den Haushalten in BA-Wü durchschnittlich ein Schulgeld von 160 Euro aufbringen KÖNNTEN, bedeutet ja nicht, dass Schulträger auch über solche Deckungslücken verfügen, und entsprechende Schulgelder verlangen müssten.

       

      Dem Gliederungspunkt 5.2. der Ergänzungen zum geplanten Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass für private Grundschulen nur Deckungslücken von 84 Euro oder für Realschulen nur 93 Euro bestehen.

      Dabei geht das Kultusministerium BW sogar davon aus, dass Privatschulen die gleichen Kosten hätten, wie staatliche Schulen.

      Zumindest bei den Personalkosten ist bekannt, das an Privatschulen viel geringere Gehälter gezahlt werden. Welche, ist nur für Hessen bekannt.

      Siehe dazu Drs. 19/1632 Antwort 25, 26 Seite 32, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

      Auch in Hessen werden mit den Schulgeldern (Anlage 4 ) mehr als nur der normale Unterricht zu finanzieren sein, und die Schulgeldstaffelung zeigt, welche Einkommen hauptsächlich das Privatschul-Angebot nutzen können.

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Falls es ihnen noch nicht aufgefallen ist: Auch staatliche Schulen haben wie private Schulen im Rahmen der vstaatlichen Vorgaben ihren indivudellen Charackter. Wenn sie "mehr" wollen an einerstaatlichen Schule dann setzen Sie sich als Elternteil für das "mehr" ein von unten und warten nicht auf Frau Schleswig auf die Erfüllung individueller Schulgestaltung. Demokratie ist keine Wundertüte!

  • Heuchler, welche die von ihnen (mit)verantworteten Probleme der staatlichen Schulen leugnen oder beschönigen, aber gleichzeitig ihre eigenen Kinder lieber auf Privatschulen schicken, gab und gibt es überall; SPD-Ministerpräsidentin Schwesigs Doppelmoral ist insofern nichts Besonderes.

     

    Die lächerliche Begründung mit dem kürzeren Schulweg, das Geschwafel, es sei eine persönliche Entscheidung, das primitive Ablenkungsmanöver, man solle Privatschulen und staatliche Schulen nicht gegeneinander ausspielen, sprechen für sich selbst, ebenso wie die Tatsache, dass Frau Schwesig die Anfrage der taz unbeantwortet ließ.

    • @M.Schneider:

      Machen Sie sich doch bitte ein paar mehr gedanken über den Begriff "Geschwafel". Auch Privatschulen unterliegen den gleichen grundsätzlichen staatlichen Vorgaben.

       

      Privatschulen sind wie staatliche Schulen ein Teil des Schulsystems. Was Sie wollen ist ein ideologisches Bekenntnis, dass allein sttatliche Schulen das Heil sind. Ein schwafelig fauliger ideologischer Grabenkampf ist das.

       

      Das würd ich mir als Elternteil für mein Kind, dass alles mitbekommt, auch nicht antun und die Leute einfach mal schwafeln lassen.

    • @M.Schneider:

      (mit)verantworteten Probleme der staatlichen Schulen leugnen

       

      Das ist genau der Punkt. Auch wenn Privatschulen auch Schüler ohne Schulgeld aufnehmen, es wird halt doch selektiert. Die Eltern dort kümmern sich. Für den ungeliebten Rest bleibt die staatliche Schule

  • Das Problem ist: Die Schulen in freier Trägerschaft - also staatlich anerkannte Schulen - bekommen für die gleiche Leistungsanforderung (=Lehrplan) weniger Geld als kommunale Schulen. Punkt. Selbst die Lehrer bekommen (deswegen) dort meist weniger Geld. Punkt.

     

    "Privatschule" hört sich immer so elitär an, aber "richtige" Privatschulen sind was anderes, dort müssen dann Eltern wesentlich mehr als 200 € im Monat zahlen.

     

    Wie viele Leute schicken denn ihre Kinder vor allem im Westen auf evangelische oder katholische Schulen? Das ist weit verbreitet und kostet nur deswegen nichts mehr, weil der zu leistende Eigenanteil svon den Kirchen, sprich auch durch den Steuerzahler übernommen wird.

     

    Und in vielen (westlichen) Kommunen gibt es sogar nur ausschließlich Kindergärten in freier Trägerschaft, weil eben evangelisch oder katholisch.

     

    Die Schule, auf die Frau Schwesig ihren Sohn schickt, ist eine einfache Schule in freier, anerkannter Trägerschaft. Punkt. Und es ist okay, dass sie das so entschieden hat, wie andere das auch entscheiden können und dürfen.

     

    Forderung freier Schulen: Übernahme aller Kosten durch die Kommune, weil eben auch die gleiche Arbeit geleistet wird und Schulplätze vorgehalten werden.

     

    Alternativ: Übernahme/Erlass des Eigenbeitrags für ALG-II-EmpfängerInnen etc.

     

    Und ja: Vielfalt in Deutschlands Schullandschaft ist sehr notwendig! Danke Frau Schwesig.

     

    P.S.: Salem ist z.B. eine "richtige" private Schule:

    http://www.zeit.de/2013/07/Internat-Salem-Stipendium http://www.zeit.de/2017/36/elite-salem-finanzkrise-mittelstand-leistung

    • @Hanne:

      Der Umgang der Behörden mit GG und Rechtsprechung wird berechtigterweise kritisiert.*

       

      Aber, selbst wenn Behörden kontrollieren würden, dass Privatschulen nur Schulgelder verlangen würden, die sich mit GG und Rechtsprechung vereinbaren ließen, würde das nicht bedeuten, dass die Zusammensetzung der Schülerschaft sich mit der an staatlichen Schulen vergleichen ließen.

      (Privatschulen haben ein Recht auf freie Schülerwahl.)

       

      Allerdings haben Privatschulen eigentlich kein Recht auf die Finanzhilfen, die sie zurzeit erhalten.

       

      Tatsächlich gehen die staatlichen Finanzhilfen ja weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus. Dafür wären Finanzhilfen ausreichend, die das Überleben einer einzigen Privatschule (Existenzminimum des Ersatzschul-Wesens) sichern. (siehe BVerwG 6 C 18/10.)

       

      * "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598.

       

      Juli 2017:

      WZB: https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf

       

      Prof. Brosius-Gersdorf: https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf

       

      So unterschiedlich die Kritik auch sein mag. Die Behörden können bisher nicht belegen, dass sie das Sonderungsverbot ernster nehmen würden, als es die Richter des FG Köln (10 K 7404/01 Rn. 47. 14.2.2008) feststellten.

      • @anders1:

        "Tatsächlich gehen die staatlichen Finanzhilfen ja weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus."

         

        Können Sie ihre Tatsachen bitte belegen?

         

        Ich kenne keine Schule in freier Trägerschaft, die über ein angeblich existierendes Existenzminimum hinaus unterstützt wird. Deswegen gibt es ja die Elternbeiträge, die zudem auch noch die Differenz zu 100% des Existenzminimums abdecken müssen. Teils geschieht das durch nachweisbare Elternarbeit.

         

        Siehe auch: http://schule.sachsen.de/18389.htm

         

        "Die Berechnung der Schülerausgabensätze orientiert sich deshalb an den Kosten der öffentlichen Schulen. Dieser Schülerausgabensatz besteht nach wie vor aus einem Personalausgaben- und einem Sachausgabenanteil. Unter Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung bei Lehrern im Dienst des Freistaates und des sächsischen Verbraucherpreisindex werden die Schülerausgabensätze jährlich angepasst und als Pro-Kopf-Betrag an die Schulträger ausgezahlt."

         

        Aber:

        "Ersatzschulen haben einen Anspruch auf staatliche Förderung. Der Freistaat Sachsen, der die Finanzierungsmodalitäten eigenständig regelt, vergibt den Zuschuss grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von drei Jahren."

         

        Das bedeutet für Sachsen: Drei Jahre muss die Schule zu 100% privat betrieben werden.

    • @Hanne:

      Leider haben Sie unrecht. Die genannte ist Schule ist nicht nur und lediglich in freier Trägerschaft sondern eine Schule mit sehr elitären Ambitionen. Die 2500 Euro Schulgeld sind zudem nicht der einzige Elternbeitrag ... die Kritik des Lehrerverbandes und anderer kommt nicht von ungefähr.

  • Oh Gott oh Gott. Ein deutscher Minister muss staatliche Schulen besuchen, und wohl demnächst auch noch deutsche Autos fahren, deutsch essen, und deutsche ...

     

    Was CDU und Linkspartei da betreiben ist Ideologie- und Leitkulturgedöns und verkennt, dass die kulturelle Vielfalt, die sich durch die Bildungshoheit der Länder, der Schwerpunktsetzung und Initiativen in staatlichen Schulen und eben auch durch Privatschulen politisch gewolt ist.

     

    Die persönliche Auswahl einer bestimmten Schule ist kein Schlechtmachen anderer Schulen. Da werden lediglich populistische Keile aus zwei unterschiedlichen Richtungen reingetrieben um einer Ministerin was ans Bein zu heften

  • „Die Frage, auf welche Schule das eigene Kind geht, ist eine persönliche Entscheidung“

     

    Genau: Eine ganz persönliche Entscheidung des eigenen Geldbeutels.

    • @Jens Frisch:

      Falsch. Privatschulen erheben Schulgeld in Abhängigkeit vom Einkommen. Allerding gibt es Parteien, die pro Schüler weniger Geld bei Schülern von Privatschulen finanzieren. Dies führt neben geringerem Gehalt für Lehrer auch zu einem höheren Schulgeld.

       

      Dies ist der Punkt an dem ich mehr von Frau Schleswig hören möchte. Ihre persönliche Entscheidung für eine Privatschule ist mir das völlig wumpe; das geht mich nichts an.

  • Gehört es nun auch schon zur "Leitkultur" auf eine staatliche Schule zu gehen??

  • Hab mal was gefunden, was für Privatschulen nicht immer repräsentativ ist, aber Schwierigkeiten, von denen viele nichts ahnen, gut darstellt: https://www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/bildung/mythos_privatschule.html

    • @lions:

      Jene Lehrer, denen das Geld am wichtigsten ist scheinen die staatlichen Schulen zu bevorzugen.

       

      Könnte man nicht einfach dort das Gehalt kürzen, damit sich dort mehr Idealisten einfinden ;-)

      • @Rudolf Fissner:

        Das sollte mal überdacht werden! (:

  • Erinnert an die ehem. Kultusministerin und Strauß-Tochter Monika Hohlmeier (CSU), die unbedingt das Gymnasium mit der Brechstange um ein Jahr verkürzen musste, dass die Kleinen ein Jahr früher berufs- und studierfähig sind, die eigenen Kinder aber in die Waldorfschule schickte...

    • @Grmpf:

      Wo sonst lernt man, seinen Namen zu tanzen ? ... (Ich weiß schon, alter Joke, aber der musste jetzt sein).

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Nikolai Nikitin:

        Sie haben sich aber mehr als gründlich in die Materie eingearbeitet...

      • @Nikolai Nikitin:

        Hab da schon geiles Zeugs gesehen, was da so getanzt wurde. Da wird der alte Joke schnell zu einem Flachwitz.

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    Meine Frau ging auf ein privates Gymnasium (das gerne, aber nicht verpflichtend, eine monatliche Spende nahm), ich ging auf ein privates Gymnasium, das auch gerne Spenden nahm, aber sie nicht einforderte und von meinen Eltern auch keine bekam. Unsere Kinder gingen auf eine private Grundschule, die wiederum von uns keine Spenden bekam und dann weiter an eine staatliche Schule, die im Volksmund als Eliteschule gehandelt wird.

     

    Wenn ich unsere Erfahrungen zusammenfasse: Elite wären die Schulen bestimmt gern gewesen und sie haben sich sicher auch gern als Elite gesehen. Doch sind wir uns sicher, dass dort genauso viele blöde Lehrer und Schüler rumgehangen haben wie an sonstigen Schulen auch. Vielleicht haben bei den privaten Gymnasien, weil sie damals auch Lehrer rekrutierten, die keinerlei Lehrbefähigung hatten, sogar noch mehr blöde Lehrer rumgehangen als auf den öffentlichen Schulen.

     

    Privat hin oder her: wer keine guten Lehrer hat, die irgendwie als Vorbild gelten können, kann sich nur selbst bilden - dem alten aus der Mode kommenden Humboldtschen Ideal entsprechend. Wenn's nicht wegen der Kumpels auf meinem katholischen "Knabengymnasium" so viel Spaß gemacht hätte, das Unterrichtsspektakel wo immer es ging, zu sabotieren: ich hätte die Schule für nichts weiter gebraucht!

    • @849 (Profil gelöscht):

      Sie Glücklicher !

  • Reine hexenjagd

  • "Bildung darf nicht vom Geldbeutel oder der Bildung der Eltern abhängen" - deswegen SPD wählen...

  • die letzte Bundestagsdebatte vorgestern ist wirklich empfehlenswert anszusehen, um herauszufinden, welche Partei man wählen möchte: https://www.youtube.com/watch?v=TfuDRcwJNgU (Phoenix-Kanal)

    Man bekommt einen lebendigen Eindruck von den Politikern aus ihrem Arbeitleben und ihrem sozialen Verhalten. In den ganzen TV-Wahlsendungen kommt das nicht so rüber, auch weil die Politiker ständig abgewürgt werden, sobald sie mal in Fahrt kommen!

     

    Bitte weiter empfehlen!

  • "„Die Frage, auf welche Schule das eigene Kind geht, ist eine persönliche Entscheidung“, ließ sie ihren Regierungssprecher mitteilen."

     

    Nein, ist sie nicht. Ein Bekenntnis zu staatlicher Organisation bestimmter Lebensbereiche, und Bildung gehört eindeutig dazu, stünde einer Sozialdemokratin gut zu Gesicht.

    • @agerwiese:

      Sorry, aber wir leben doch nicht im Sozialismus, oder?

       

      Meines Wissens nach ist die Vielfalt der Trägerschaft sogar vorgeschrieben.

  • Wie hier schon jemand geschrieben hat: Inklusion, Migration, verwahrloste Hartz IV-Kinder etc. machen das Leben an öffentlichen Schulen ungemütlich. Besser lernt es sich unter lauter Oberschicht Kindern. Ds hat Frau Schwesig gutklar erkannt. Das war aber doch schon immer das Programm dieser Schein-Sozialdemokraten: Wasser predigen und selbst Wein trinken. Das ist nichts Neues.

    • @Petronius der Jüngere:

      Aber da liegen Sie leider nicht richtig:

       

      Gerade viele Schüler_innen, die an kommunalen Schulen wegen Behinderung, LRS, Migrationshintergrund oder sonst was einfach fallen gelassen werden, finden sich überproportional an freien Schulen und auch in Kindergärten in freier Trägerschaft, weil diese eben konzeptionell eher einen inklusiven Ansatz und auch Anspruch haben. Traurig, aber wahr.

       

      Und der Begriff "verwahrloste Hartz-IV-Kinder" zeugt nicht gerade von Kenntnis Ihrerseits. Meist gehen Eltern von sog. "Hartz-IV-Kindern" am Wochenende noch die freie Schule (ehrenamtlich) putzen, um den Schulbeitrag zumindest etwas abzuarbeiten.

    • @Petronius der Jüngere:

      Woher wissen Sie, ob Kinder der von Ihnen genannten Prägung nicht an die Schule von Frau Schwesigs Sohn gehen?

      Man sollte nicht jeden Krümel ungeprüft aufnehmen, um zu essen, wenn doch die dicken, schmackhaften Brocken serviert sind. Also erst mal recherchieren, um welche Schule mit welchem Credo es sich da handelt.

      Stellen Sie sich vor, Sie lebten in einem reichen Stadtteil und schickten Ihre Kinder an dortige staatliche Schule. Welche Schicht wird dort überwiegend und trotz staatlicher Trägerschaft vertreten sein?

  • So is Polletick!

     

    Vorwiegend verlogen...

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    200 Euro im Monat? Neiddebatte?

    Ein Klacks gegen die Kohle, die mancher unnötig so einfach mal aus dem Auspuff bläst, hinter die Binde gießt oder in blauen Dunst verwandelt.

    Gescheiter angelegt wird es der Sohn einst seiner Mutter danken.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Es geht hier nicht um eine Neiddebatte. Wenn Frau Schwesig in der CDU oder in der FDP wäre, dann könnte sie ihr Kind in eine Eliteschule unterbringen, wo man ein monatliches Schulgeld zahlt, wofür ein kleiner Arbeiter einige Monate schuften müsste. Frau Schwesig ist aber in der SPD, also eine Partei, die in ihrem Parteinamen immer noch das Wort "Sozial" führt. Nun könnten wir uns natürlich darüber auslassen, ob die SPD überhaupt noch sozial ist - aber lassen wir das jetzt. Fakt ist, solange die SPD jedenfalls so tut, als ob sie noch sozial ist, solange muss sich eine Frau Schwesig (SPD), besonders als Bundesfamilienministerin, fragen lassen, warum eine staatliche Schule für ihr Kind nicht gut genug ist? Eine SPD-Ministerin, die ihr Kind nicht mit den Kindern aus dem "gemeinen Volk" in eine Schule schickt, sollte vielleicht lieber zur Hotelbesitzer- und Zahnarzt-Partei FDP wechseln.

       

      Man merkt immer mehr, dass Politiker nicht mehr darüber nachdenken, welchen Eindruck so etwas beim Bürger hinterlässt. Unsere Politiker sind anscheinend mehr damit beschäftigt ihre Karriere als "Berufspolitiker" auszubauen, anstatt sich die Sorgen und Nöte des kleinen Bürgers einmal anzuhören.

      • @Ricky-13:

        Eliteschulen sind immer Privatschulen, aber Privatschulen eher selten Eliteschulen. Ist das vll verständlich genug ausgedrückt?

        • @lions:

          Egal ob man das nun Eliteschule, Privatschule oder XYZ-Schule nennt. Ich denke, jeder hat meinen Kommentar verstanden. Es ging mir mehr darum, dass die SPD ihre alten sozialen Werte in den Müll geworfen hat und SPD-Politiker nur noch Menschen sind, die sich nicht mehr als Volksvertreter sehen, sondern nur noch als gut verdienende Berufspolitiker.

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @lions:

          Danke für Ihre Antwort an RICKY-13.

          So blieb sie mir erspart.

    • @571 (Profil gelöscht):

      So ist es! Über die meisten Privatschulen herrscht völlige Unkenntnis. Zum einen haben diese idR einkommensabhängige Schulgelder, die bei manchen bis an die Null rangehen, und klar bei Frau Schwesig den Höchstbetrag ansetzen. Zum anderen wird auch an den meisten Privatschulen der Schulbetrieb mit 80% Staatsgeldern aufrecht erhalten. Viele Privatschulen sorgen für eine Präsens des ganzen gesellschaftlichen Spektrums, hinsichtlich der familiären Schülerherkunft. An staatlichen Schulen wird oft ein Stadtviertel abgebildet und naja, da kann man oft nicht von Ausgeglichenheit reden.

      Meine 3 Kinder gehen an eine Privatschule und an dieser werden die Klassen- bzw Gruppenverbände nach Kriterien Einkommen der Eltern Behinderung und Migrationshintergrund, Glaube und Nichtglaube (Religion egal) alleinerziehend bunt und ausgewogen zusammengesetzt. Diskriminierungsthemen wie Ausgrenzung durch Armut Behinderung und Herkunft sind ständig präsent.

      Ich stelle auch in letzter Zeit fest, dass diese Schule Trendsetter in unserer Kleinstadt ist und einige staatl. Schulen viel Methode von unserer Schule übernommen haben. Auch werden Schulversager von hiesigen staatl. Schulen nicht selten zu ihrem Vorteil und Erfolg von unserer Schule aufgenommen.

      Ich bezahle für drei Kinder aufgrund meines Verdientes 93 € im Monat und es gibt Eltern mit bspw Hartz4, die noch weniger bis nichts bezahlen.

      Wenn Schwesigs Schule es ähnlich handhabt, fördert sie damit die Kinder ärmerer Familien dort. Anderes müsste man erst in Erfahrung bringen. Frau Schwesig hat sicher andere Defizite, aber darin höchstwahrscheinlich nicht.

      • @lions:

        Wo gibt es sowas ? Das sind ja traumhafte Zustände.

        • @Nikolai Nikitin:

          "Wo gibt es sowas ?"

           

          an freien Schulen :-)

        • @Nikolai Nikitin:

          Von den Problemen erzähle ich das nächste mal. Ja, es ist die freie Reformschule .... äh der Zulauf ist jetzt schon schwer überzeichnet.

      • @lions:

        Danke, das hebt sich wohltuend von dem anderen Kommentarblödsinn wie "alle Politiker sind korrupt, trinken Wein, predigen Wasser.... usw" ab. Es ist eine billige "Kritik", die einen selbst nichts kostet, von den Politikern perfektes Wohlverhalten zu verlangen. Da braucht man sich selbst nicht fragen, wie man lebt, oder rechtfertigt sich immer damit, dass es die da oben doch noch schlimmer machen.

      • 8G
        81331 (Profil gelöscht)
        @lions:

        ...Frage: Wenn Privatschulen wirklich so toll sind und jeder/jede hingehen kann, wieso gibt es dann noch staatliche Schulen, bzw. was stimmt dann mit den staatlichen Schulen nicht, wenn plötzlich manch einer von "Neiddebatte" spricht?!

        • @81331 (Profil gelöscht):

          Weil der Deutsche nun mal Untertan ist und sonst nix kann. Wer hat schon Lust eine Schule selbst zu organisieren, solange der Staat einem die Arbeit abnimmt.

           

          In den Niederlande gehen nur 1/3 der Schüler auf eine openbare school, der Rest geht auf Schulen, die unabhängig vom Staat organisiert sind.

           

          Ich hatte hier in der Ecke gar keine andere Möglichkeit, als die Jugendlichen, die ich erziehen sollte in einer 1:1-Maßnahme auf eine private Schule unterzubringen, weil es für ältere auffällige Jugendliche gar keine öffentliche E-Schule gibt.

        • @81331 (Profil gelöscht):

          Die Mischung in der Träger- und Konzeptlandschaft macht es.

           

          Und wenn es die freien Schulen nicht gäbe, dann würde sich in D an kommunalen Schulen, die vielmehr in Sachen Personal etc. an Ämter gebunden sind, noch weniger bewegen.

           

          Beweglichkeit, was Konzepte angeht, ist an kommunalen Schulen nur in kleinem, menschlichen Rahmen möglich: Nette und engagierte Lehrer_innen im Vergleich zu Lehrer_innen der Art "haben wir schon immer so gemacht, hat noch niemandem geschadet".

        • @81331 (Profil gelöscht):

          Eine gute Frage! Ich denke, vieles geschieht aus Unkenntnis und aus dem Bedürfnis heraus, die eigene Schulausbildung zum Nonplusultra zu erklären. Da wären Frontalunterricht, Benotung von Anfang an, geringe Einbindung der Eltern in die Organisation und l.b.n.l. kein Schulgeld. Es erscheint die staatl. Schule überschaubarer, einem Konservatismus der allein staatl. Vertrautheit folgend und eben annähernd umsonst zu kriegen.

          Ich will das mal an einem Beispiel erläutern. Ich bin selbst im Förderverein der Schule tätig. Ein Elternpaar mit noch geringem Einkommen lässt sein Kind bei uns einschulen. Im Laufe der Jahre nimmt das jedes Jahr geprüfte Einkommen dieser Eltern beträchtlich zu. Folge war, dass ihr Kind, ein guter und integrierter Schüler die Schule gegen seinen Willen auf eine staatliche verlassen muss. Der Elternbeitrag wäre von 60 auf 180€ angestiegen. Der Junge tat mir dabei sehr leid, aber es ist die zu respektierende Entscheidung der Eltern.

          Letztendlich führen Unkenntnis über Privatschulen (Namentanzen), monetäre Gründe und bzgl der eigenen Ausbildung angenommene Alternativlosigkeit dabei eine Rolle.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @lions:

        Meine beiden Töchter gingen zur Waldorfschule. Wir alle haben das trotz Schulgeld bis heute nicht bereut.

        Die Schule hat geprägt und wirkt immer noch nach, obwohl beide längst jenseits der Dreißig sind...

  • Dess pascht scho!

     

    Der Eiserne Kanzler -

    Fürst Otto v. Bismarck befand des einst -

    "In Meckelnburg sterben zu wollen -

    Weil in diesem Land ohne je eine Verfassung -

    Alles 50 Jahre später passiere!"

    & Däh!

    Nun 1967 - & da liegt eine SPezialDemokratin wie

    Frau Schwesig dochmehr als zwanglos völlig richtig - kerr'

    Da. Pflegten Amtsträger ihres Zuschnitts & politischer

    Couleur - Denn da war die SPD ja noch links - wa!

    (JaJa. Willy in den Kanzler-Startlöchern -

    Stinkstiefel Onkel Herbert Fraktionseinpeitscher!;))

    Pflegt solchander-ihrgleicher-art -

    Ihre Kinder zu den Nönnekes, den Jesuiten - &

    Auf sonstige Elitegymnasien - oder aus bekannten Gründen - ;))

    Gern eben auch auf Privatschulen - sog Pressen!;)

    Zu schicken - gellewelle!

     

    Ha no & Denn - mal im Ernst gefragt!

    Wie soll derdieoderdas hochwohlgeboren Sprößling

    Nu. Die Havardreife et al. erlangen? &

    Vor allem! Das ist doch nicht von der Hand zu weisen - gell!

    Ja bitte. Na. Soll die werte Frau MPin - etwa

    Nu. Wenn auch nicht so ganz umsonst -

    Aber mglw. doch vergeblich den für die

    Ivy League-Finanzierung dieses ihres Hoffnungsträgers -

    - & dess bei ihren schmalen Bezügen - erforderlichen

    Kredit bei der KfW-Bank abgeschlossen haben!

    Na bitte! Da hört sich doch alles auf!

    Ja - Da schweigt des Sängers Höflichkeit! Zu recht!

    Denn. Das - mit Verlaub - & nochmals im Ernst gefragt &

    Hand aufs Herz - Das - kann doch der mündige

    Bürger&Wähler von rinks bis lechts also querbeet!

    Partout nicht wollen wollen - woll!

    Nee nee! Da mähtste nix.

    Normal.

    • @Lowandorder:

      Zur Sozialdemokratie 1967 -

      Als Willy Brandt noch völlig zu recht befand "Wir lassen und unsere rote Farbe nicht miesmachen" -

      Als sich noch niemand schämen mußte - immer noch Mitglied dieser

      Partei zu sein - Im Gegenteil!

       

      Bitte hier ~> Zu Gehör!

      Mal eine Stimme wie Donnerhall! https://m.youtube.com/watch?v=01OgjnWvpI8

       

      Danke - Herr Wöhner!;))

      • @Lowandorder:

        Ooch sorry - Ja. Lueg ich denn!

         

        Sorry Onkel Herbert -

        Das vllt hie&da&taz doch etwas in

        Vergessenheit geratene - gell!

        Ihr Fortbildungsprogramm für - öh -;)

        Journalisten - Ihr "Sie wissen - Nichts!

        Herr Lueg!" Ja. Älteren Semestern noch -

        Unvergessen! Demokratie - live &

        Vom Besten - wa! Aber Hallöle!

        Bitte Herr Wöhner! ~> https://m.youtube.com/watch?v=DwH1inbYWJI

        Ja. Immer wieder gern - kerr!;))

        Genau. Als noch Wahl - Wahl war!

        Newahr!

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Das war jetze aber nicht frisch aus der staubigen Mailtüte, sondern aus der Mottenkiste, auch Lowandos Langzeitgedächtnis genannt...

          • @571 (Profil gelöscht):

            Naja - daß Sie nicht schwindelfrei sind -

            Ist mir ja alllang mehr als klar.

            Aber fein - daß Sie's nochensmal -

            Bestätigen. Danke!;)) &

            Ha no. Dannichfür - gell!

            • 5G
              571 (Profil gelöscht)
              @Lowandorder:

              Wie meinen der Herr?

              • @571 (Profil gelöscht):

                Ja wie?

                 

                Waren Sie auch schon auf einer

                Waldorfschule?;)

                Da ich hier mal nix erklär -;)

                Erklärt's dess vllt¿!¡-;))

                • 5G
                  571 (Profil gelöscht)
                  @Lowandorder:

                  Baumschule

                  reicht für an "Schwob".

                   

                  Gruß aus der Bildungsferne...

                  • @571 (Profil gelöscht):

                    Jau. Aus der Ferne - ;))

                     

                    Dess mächt scho sei -

                    Mit dem reichen -

                    Gebildet durch Stecken &

                    Setzen - gell! & alles -

                    Sähr bodenständig.

                    Ha no. Damit die Setzlinge - gell!

                    Nicht in den Himmel wachse!

                    Scho klar.

  • Durch Inklusion, Migration sowie Vergrößerung von Klassen ist es auf staatlichen Schulen ungemütlich für ein Kind ohne besonderen Förderbedarf geworden. Auf Privatschulen ist dies (noch) nicht so. ... tja, wer hat, der kann. Für die SPD eine blöde PR. Für Frau Schwesig scheint der Welpenschutz im Amt schon vorbei zu sein ...

    • @TazTiz:

      Das stimmt definitiv nicht.

       

      Und aus der Stadt, in der ich lebe, kann ich berichten, dass z.B. viele kommunalen Gymnasien sich die Schüler mehr aussuchen als die freien, die auf eine Durchmischung achten!

       

      Oft ist es sogar so, dass auf Schulen in freier Trägerschaft mehr Schüler_innen mit "Sonderbedarf" sind, als in kommunalen. Die nehmen sie entweder erst gar nicht auf oder mobben sie von der Schule. Das können Lehrer_innen mitunter gut und je nach Kollegium ist man sich da auch einig, dass es eine "reine" Schule sein soll.

    • @TazTiz:

      Unsinn! Viele private Schulen haben feste Schlüssel dafür, wie viel Inklusion, Migrationsanteil und Integration sozial Schwacher sein muss. In die Klasse meiner Ältesten kommen auf 19 Schüler 3 Flüchtlingskinder, 2 geistig Behinderte und 3 Hartz IV- Kinder. Privatschule heißt nicht Eliteschule. Wer anderes behauptet, tut das auf BLÖD- Zeitungsniveau.

      • @lions:

        Das hat was von "White-Flight". Bei einer privater Schule mit fixen Schlüssel wird das Verhältnis als kontrollierbar angesehen. Bei einer staatlichen Schule ohne fixen Schlüssel eben nicht

        • @FermentierterFisch:

          Die kommunalen Schulen suchen sich auch die Schüler_innen und ihre Eltern aus.

        • @FermentierterFisch:

          Das Verhältnis bildet aber recht gut das Gemenge in der Region ab. Ein anderer Schlüssel würde angesetzt, wenn es da Veränderungen gäbe.

          Es gab auch mal eine Auswahl nach Geschlechtern, nach dem man in der Schule bemerkte, dass die Zahl der Anmeldung von Jungen überdurchschnittlich war. Die Schule reagierte, in dem diese Mädchen einen Vorrang einräumte. So hatte bspw ich eine Chance, meine Töchter dort reinzubekommen.

          Es ist die Folge von hohen Anmeldezahlen. Etwa ein Drittel wird jedes Jahr zurückgewiesen. Jede staatl. Schule würde unter dieser Anmeldeflut auch versuchen, eine kontrollierte Auswahl zu treffen, dem ist aber nicht so. Nach irgendwelchen Kriterien muss man ja aussortieren, wenn nötig. Und da bildet die Schule einen guten Durchschnitt mit sogar leichtem Hang zu Benachteilgten ab.

      • @lions:

        "2 geistig Behinderte"

         

        Meinen Sie "geistig behindert" oder mit "Förderbedarf"? Letzteres bekommt ein Kind hierzulande auch für "Lernschwäche" oder "Verhaltensauffälligkeit".

        • @agerwiese:

          Down-Syndrom und der andere durch Hypoxie (ich glaube geburtsbedingt). Also nicht reversibel.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @TazTiz:

      "Durch Inklusion, Migration sowie Vergrößerung von Klassen ist es auf staatlichen Schulen ungemütlich für ein Kind ohne besonderen Förderbedarf geworden."

      Sie scheinen ja voll der Insider zu sein;-(

      Meine Erfahrungen sind da ganz andere...

    • @TazTiz:

      Mit einer Inklusionsquote von ca. 30% liegen wir ganze 50+ Prozentpunkte unter dem OECD Durchschnitt. Migration dürften in der Gegend, in der der Sprössling von Frau Schwesig auf die Schule geht, nicht das Thema sein.

      Ob eine Klasse 25 oder 27 Schüler hat, dürfte relativ egal sein und größer war die Veränderung in den letzten 20 Jahren nicht.