Neues Schiedsgericht der AfD: Ein Sieg der Höcke-Gegner

Der Parteiausschluss des Rechtsaußen Björn Höcke wurde auf dem Parteitag etwas wahrscheinlicher gemacht. Auch ein Wahlprogramm hat die AfD jetzt.

Björn Höcke mit zusammengepressten Lippen

Muss er bald für die AfD schweigen? Björn Höcke Foto: dpa

KÖLN taz | Ganz am Ende des AfD-Bundesparteitags am Sonntagnachmittag, als ein Teil der Delegierten schon aus Köln abgereist war, konnten die angeschlagene Parteichefin Frauke Petry und ihr Mann, NRW-Landeschef Marcus Pretzell, doch noch einen Erfolg verbuchen. Und der könnte es in sich haben: Durch die Nachwahl von vier Richtern für das Bundesschiedsgericht könnte der parteiintern umstrittene Ausschluss von Thüringens Landeschef Björn Höcke möglich werden. Diesen hatten Petry und Pretzell massiv forciert.

Während der thüringische Landtagsabgeordnete Stephan Brandner, ein enger Verbündeter Höckes, mit seiner Bewerbung scheiterte, gelten drei der vier neuen Schiedsrichter als Wunschkandidaten der Höcke-Gegner. Einer davon: der Bochumer Rechtsanwalt Knuth Meyer-Soltau. Dessen Kreisverband hatte sich früh von Höckes umstrittener Rede in Dresden distanziert. Darin hatte Höcke eine „erinnerungspolitische Wende von 180 Grad“ gefordert.

„Der Flügel“, in dem sich die Parteirechten organisieren, hatte vor dem Bundesparteitag seine Mitglieder gedrängt, die Wahl wichtig zu nehmen. Auf Face­book kursierte unter der Überschrift „Manipulationsversuche bei der Wahl der Bundesschiedsrichter durch das Petry-Pretzell-Lager“ gar eine Warnung vor Meyer-Soltau, der ein „willfähriger Helfershelfer“ von Petry und Pretzell sei. Auch von der Wahl der anderen drei frisch gebackenen Schiedsrichter wurde explizit abgeraten.

Derzeit liegt das Parteiausschlussverfahren beim Thüringischen Landesschiedsgericht. Dieses wird den Antrag, den der Bundesvorstand mehrheitlich, gegen die Stimmen der Parteirechten, beschlossen hatte, höchstwahrscheinlich ablehnen. Dann ist das Bundesschiedsgericht am Zug.

Die Nachwahl der vier Richter war nötig geworden, weil das Gremium auf neun Mitglieder aufgestockt worden war. Allerdings werden alle neun nur bis zum Herbst im Amt sein, dann wird das Gremium turnusgerecht neu gewählt. Ob bis dahin über den Parteiausschluss Höckes entschieden wird, ist offen.

Programm für die Wahl beschlossen

Die AfD hat in Köln zudem ein Wahlprogramm beschlossen, mit dem sie in fünf Monaten erstmals in den Bundestag einziehen will. Darin fordert sie, dass Deutschland den Euroraum verlassen und eine neue Währung einführen soll.

Die Themen Einwanderung, Asyl und Islam nehmen in dem Programm erwartungsgemäß breiten Raum ein. „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, heißt es. Und: „Die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und in unsere Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber ist sofort zu beenden.“ Die Partei fordert eine jährliche Mindestabschiebequote und eine Abschaffung des Familiennachzugs. Integration ist für die AfD allein eine Bringschuld der Migranten, diese müssten sich „anpassen“.

Aus dem AfD-Wahlprogramm

1. Meldepflicht für Abtreibungen

2. Eine neue Währung

3. Integration als Einbahnstraße

Die AfD will zudem die Deutschen motivieren, mehr Kinder in die Welt zu setzen, zum „Erhalt des eigenen Staatsvolks“, und fordert eine Meldepflicht für Abtreibungen. Auch will sie das Schuldprinzip bei der Scheidung wieder einführen. Familienpolitik solle sich immer am Bild Vater, Mutter, Kind orientieren. Das Alleinerziehen ist laut AfD der „Ausdruck eines Scheiterns eines Lebensentwurfs“.

In der Sozial- und Steuerpolitik ist die AfD weiter unentschieden. So spricht sie sich im Grundsatz zwar für den Mindestlohn aus, will sich dazu aber noch genauer positionieren. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I soll für Menschen, die mehr als zehn Jahre erwerbstätig waren, verlängert werden. Die AfD will die Erbschaftsteuer abschaffen und die Mehrwertsteuer um sieben Prozentpunkte senken. Die Gegenfinanzierung? Davon ist im Programm nichts zu lesen.

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