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Kommentar Elektronische FußfesselBesser Fessel als Knast

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Wer „Gefährder“ nicht einfach in Präventivhaft stecken will, muss über Alternativen diskutieren. Zum Beispiel über GPS-Überwachung.

„Gefährder“ haben noch keine Straftat begangen. Was tun? Foto: dpa

A uch wer einen GPS-Sender, eine elektronische Fußfessel, trägt, kann einen Lastwagen klauen, damit in einen Weihnachtsmarkt fahren und unzählige Menschen töten. Der Täter kann die Fußfessel vorher entfernen – oder sie bei dem Anschlag einfach anbehalten. Dennoch werden Innenminister de Maizière und Justizminister Maas am Dienstag wohl vorschlagen, die elektronische Fußfessel auch für sogenannte Gefährder, also potenzielle Terroristen, zuzulassen.

Wer absolute Sicherheit will, muss „Gefährder“ hinter Gitter stecken oder abschieben – soweit das möglich ist. Da es sich aber um Personen handelt, die noch keine Straftat begangen haben, ist es legitim, über mildere Mittel nachzudenken.

Die elektronische Fußfessel ist zwar kein Instrument, das Anschläge wirksam verhindert. Es kann aber die Vorbereitung erschweren, weil es zum Beispiel sichtbar macht, wenn sich jemand mehrfach einen Bahnhof ansieht, ohne auch nur einmal zu verreisen. So wäre zumindest bessere Kontrolle als heute möglich.

Auf der anderen Seite wird kritisiert, dass eine elektronische Überwachung von „Gefährdern“ rechtsstaatliche Prinzipien verletze. Auf die Unschuldsvermutung wird hier jedoch zu Unrecht verwiesen. Denn diese gilt nur bei der Strafverfolgung, nicht aber bei der Gefahrenabwehr.

Zum Rechtsstaat gehört auch die Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben der Bevölkerung

Zum Rechtsstaat gehört auch die Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben der Bevölkerung. Insofern kann es der Staat nicht ignorieren, wenn kleine Gruppen von islamistischen Fanatikern ersichtlich beginnen, über die Begehung von Massenmorden nachzudenken.

Wer nicht wie einst Otto Schily und Wolfgang Schäuble alle „Gefährder“ zeitlich unbegrenzt in Präventivhaft stecken will, muss über Alternativen diskutieren. Eine davon ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung per GPS-Sender.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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28 Kommentare

 / 
  • Eine Fussfessel, Herr Rath, ist aber kein "mildes Mittel", sondern ein massives Eingreifen in das Leben derer, die sie tragen sollen - und bisher auch als Alternative zum Strafvollzug gedacht.

     

    Wird jedoch gestraft ohne vorherige Schuld - etwas zu planen ist noch kein Delikt - so wird etwas Grundsätzliches ausser Kraft gesetzt.

     

    Übrigens wäre mir neu, dass "Gefährder" allein "Islamist*innen" seien... .

  • Ok & Jetzt nach zu - Nimm zwei - 2.Teil

     

    Ja ja - Wer Kamerad - Zeigt sich in der Tat.

    In der Tat - Ihrs - "bei dringendem Tatverdacht" -

    Dürfte selbst bei Ihrem gelinde gesprochen freihändigen - Rechtsverständnis eine - genau - Tat! voraussetzen - wa! &

    Von dem Vorliegen einer solchen - klar nich -

    Gehen ja nichemal - Die Staatlichen Gefähder aus!

    Klar - Sonst bräuchte es ja gerade dieses -

    Politischen Kampfbegriffs gar nicht. &

     

    Um mal zu skizzieren wo bei dem fabulierten Versuch - "Gefährder" als unbestimmten Rechtsbegriff -

    Aus der Traufe zu heben -

    Die Latte des verfassungsrechtlich nach dem

    Grundgesetz - garantierten Bestimmtheitsgebots liegt -

    Ein sattsam bekanntes Beispiel:

    "Öffentliche Sicherheit & Ordnung" - genau -

    Genügt diesem Gebot nämlich unstreitig nicht!

    Wie das? Nu. Zeit kann schon mal hilfreich sein - wa!

    Von den Gerichten einschl. KA wird dieser Vordemokratische Begriff aus dem 19. Jahrhundert -

    Nur deswegen "durchgewunken" - weil aufgrund einer Fast jahrhundertelangen Rechtsprechung -

    Insonderheit des preußischen OVG - et al. -

    Dieser Unbestimmte Rechtsbegriff als im Ergebnis -

    Hinreichend bestimmt & konkretisiert gelten kann. &

    Nur dieserhalb von aller Welt bedeutsam-gewichtig

    Im Mund geführt werden darf&kann!

    Da hat also der ja nicht von Ihnen, sondern

    Auch von den üblichen staatlichen Verdächtigen &

    Einschl. ihrer Claqueure - Von FAZ Welt über LÜGT

    Bis - ja ja - Neuerdings auch von tazis -

    Favorisierte - PolitKampfbegriff - "Gefährder" -

    Ha noi. Noch bannig was vor sich! Gell!

    Die er aber sicher nicht erreichen wird!

    • @Lowandorder:

      by the way - bemerkenswert -

      wie dieser in der Tat doch sehr bemerkenswerte Beitrag -

      Nu. Schissalaweng&hastenichGesehen - aber zügig - gell -

      In den Hinterblätterwald kompostiert wird.

      Auch wenn ich das in der Sache gut nachvollziehen kann.;)(

  • Unschuldsvermutung nicht bei Gefahrenabwehr?! Au Backe!

     

    short cut - nur weil das C.R. hier hinpinselt - ist damit ein Eingriff durch die staatlichen Gefährder in die grundrechtliche Freiheitsrechte doch in keiner Weise gerechtfertigt!

    Solche Nebelkerzen sind ähnlich nebulös wie Gefährder - ein

    Politkampfbegriff ist. D.h. klar -

    Ein klassischer Nicht-Rechtsbegriff -

    Was er auch wg des verfassungsgarantierten

    Bestimmtheitsgebot bleiben wird !

    Grundrechtseingriffe durch staatliche Gewalt setzen noch immer eine abstrakt-generelle Regelung voraus.

    • @Lowandorder:

      & wenn frauman die - hoffentlich

      Nie zu lesen kriegen -

      Lohnt es sich wieder -

      In den Ring zu steigen!

      Den staatlichen - wie den beifallheischenden nichtstaatlichen -

      Luftblasenabdrückern - vulgo -

      Gefährdern - Alles Schlechte!

      Das Ja.

  • "Wer nicht wie einst Otto Schily und Wolfgang Schäuble alle „Gefährder“ zeitlich unbegrenzt in Präventivhaft stecken will, muss über Alternativen diskutieren."

     

    Eine Frage an die Juristen.

     

    Wenn jetzt so ein "Gefährder" nicht in Präventivhaft genommen wird, dann aber doch einen Anschlag verübt, macht sich der Staat dann schuldig?

     

    Gegenfalls kann der Staat dann verklagt werden, weil er die Gefahr bewusst in Kauf genommen hat?

  • WoW.

    Ihr diskutiert darüber was für einen "Gefährder" denn besser ist?

     

    Ihr setzt definitiv die Schwerpunkte falsch.

  • Ich bin ja auch aus Sicht des VS ein Gefährder (gegen Islam und so).

    Genau so ist es ja nicht irgendwie verboten ein Salafist zu sein. Das ist einfach eine politische Sicht für die man ja auch werben darf (werben können sollte). Solche Leute (und solche wie mich) als Gefährder einzustufen kratzt schon sehr an der Meinungsfreiheit. Solche auch noch irgendwie einzuschränken ist schon mal ein Hammer.

    Anders war es mit Anis Amri et.al. Der hat sich illegal in Deutschland aufgehalten und war ein mehrfacher Krimineller. Auch ohne die Erkenntnisse des VS wäre es geboten gewesen ihn in seiner Bewegungsfreiheit stark einzuschränken. Frei herumlaufen konnte er ja nur, weil er keine Ausweispapiere hatte (was ja für sich genommen schon eine abstruse Story ist).

    Die aktuelle Gefährder-Definition ist völlig abwegig.

  • Ja - Stoppen wir - die Bürger -

    Der Souverän -

    DieserRepublik des Grundgesetz -

    Diese staatlichen Gefährder -

    Des sozialen Rechtsstaats -

    Ja unserer Demokratie!

    Stoppen wir - endlich -

    Diese entfesselten Politokraten!

    Jetzt! Es ist Zeit!

  • Herrn Rath ist zuzustimmen, wenn er darauf verweist, dass die Fußfessel eine Möglichkeit ist, eine offensichtlich bestehende Gefahr wenigstens partiell zu kontrollieren oder zumindest zu verringern.

    Schlussendlich aber kann man es drehen und wenden wie man will:

    Es bleibt dabei: Personen, die derart gefährlich sind, dass man von Ihnen jederzeit einen Angriff auf Leib und Leben etwarten oder zumindest befürchten muss, gehören inhaftiert, wenn sie nicht abgeschoben werden können. Ansonsten wertet man das "Recht" auf Freiheit eines Gefährders schlussendlich höher als das Recht auf Sicherheit und Schutz der Zivilgesellschaft. Das darf in einer freien Gesellschaft nicht sein, denn dies berührt ihre Grundfesten. Der Staat hat das Gewaltmonopol und hat effektiv dafür zu sorgen, dass erkannte und vermeidbare Gefahren sich nicht realisieren. Eine Fußfessel ist diesbezüglich nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit der Überwachung, nicht mehr.

  • Es beruhigt mich, dass alle Kommentatoren gegen Fußfessel und "Gefährder"-Gerede stimmen. Aber beunruhigend ist es doch, dass diese Innenminister-Sprech vom "Gefährder" auch bei der TAZ so angekommen und integriert ist.

    Wir müssen uns doch klar machen, dass heute jeder echte Demokrat ein "Gefährder" ist für die herrschende Plutokratie.

    Auch ich kenne den Zorn über die Politiker, die die Interessen der weniger Verdienenden oder Hilfsbedürftigen ohne Not "verkaufen", um noch mehr Gewinne zu machen.

    Für mich ist jeder Verteidigungsminister/in, der den Militäretat hochfährt oder jede Regierung, die Waffenexporte genehmigt, ein "Gefährder". Sollen wir denen alle Fußfesseln anlegen?

    Sollen alle Menschen mit rechtsradikalen, fremdenfeindlichen EInstellungen Fußfesseln angelegt werden? Sie könnten ja vielleicht nach den bisherigen über 900 Asylbewerberheimen auch im neuen Jahr wieder eins abfackeln. So viele Fußfesseln gibt es noch gar nicht, wie man da bräuchte. Also: Stop mit dem Gerede von "Gefährdern", wenn allein (radikale) Muslime damit gemeint sind.

  • SO LANGSAM...

    ergeben sich auch die rechts-kommentatoren der taz dem mainstream und posaunen - wenn auch "milde und verhältnismässig" - ihre sicherheitshybris in die heisse luft einzig dessen, der hier als "gefährder des rechtsstaats" in die fussfesselhaft genommen werden müsste - wahrhaft eine "misère".

  • 8G
    8545 (Profil gelöscht)

    und am Besten selber bestimmen wer hier rumgefährdert, wa?

    Geil!

    Mensch, sone Macht, einfach so, grundlos... richtig geil

    Son richtiger Fels in der Brandung sind sie Herr Rath.

    Danke schön, ihr Eifer erhöht mein Sicherheitsgefühl obwohl mir schon sicher war :) jetzt hätt ich fast n Knicks gemacht, Herr Rath sie sind aber auch einer

  • Finde ich unmöglich. Schützt nicht gegen Terrorangriffe. Wer kein Verbrechen begangen hat, sollte auch keine Fußfessel tragen.

     

    Die Polizei soll ihre Arbeit machen, ordentlich ermitteln und sich vernünftig vernetzen zwecks Informationsaustausch, und nicht zu Placebos wie Kameras und GPS-Sendern greifen. Sie soll die Mittel ordentlich nutzen, die sie hat. Die sind weitreichend genug! Wenn jemand als bekannter Verdächtiger sich dauernd einen Bahnhof anguckt, sollte das doch dem Sicherheitspersonal auffallen. Wenn nicht, sollte man vielleicht nicht die letzten Nieten als Security anheuern.

     

    Mit solchen Methoden geben wir genau die Grundwerte preis, die wir doch angeblich schützen müssen. Ich möchte nicht in einem Polizeistaat leben.

     

    Vergessen wir auch nicht, daß solche Mittel und Methoden mit der Zeit einreißen und ausgedehnt werden könnten. Wer bestimmt, wer ein "Gefährder" ist? Was ist in zehn oder zwanzig Jahren? Reicht es dann aus, Muslim zu sein, um so ein Ding verpaßt zu kriegen? Werden wir irgendwann alle gechipt wie Haustiere, zwecks leichterer Überwachung?

     

    Absolute Sicherheit gibt es schlichtweg nicht. Sie ist eine Illusion, mit der man nicht argumentieren kann. GPS-Fußfesseln sind ein Vorschlag, der reiner Panik und reinem politischen Aktionismus im Wahljahr entspringt.

     

    Bin ebenfalls leicht entsetzt, sowas in der taz zu lesen.

     

    2017 fängt ja gut an.

  • "...Wer absolute Sicherheit will, muss „Gefährder“ hinter Gitter stecken oder abschieben – soweit das möglich ist. Da es sich aber um Personen handelt, die noch keine Straftat begangen haben, ist es legitim, über mildere Mittel nachzudenken..."

     

    Sicher - denken - wenn Sie das denn so nennen wollen;

    Legitim/milderes Mittel - da liegt der Hase im Pfeffer.

    Es ist aber verfassungsrechtlich gerade nicht zu begründen, einen Menschen einem derartigen

    Staatlichen Eingriff derartiger Form auszusetzen,

    Zu dem allein Verdachtsmomente! - d,h, rechtsstaatlich in keiner Weise - verfassungsfest zu definierende Verdachtsmomente von eben denen,

    Die das unkontrolliert gewonnen haben &

    Als vorliegend behauptet werden.

    Ihre dreiste Konstruktion - wenn nicht Präventivhaft -

    Die ja verfassungswidrig wäre - `schland befindet sich nicht im Kriegszustand -

    Dann doch aber das "mildere" als legitim zu behaupten -

    Ist der klassische Trick - in dieser Weise den als milder angeführten Eingriffe ohne verfassungsrechtlich - Eingriff in Grund&Menschenrechte - tragfähige Begründung -

    sorry - Durchzuwinken! Bekanntlich ist exIM genau mit diesen Versuchen in toto gescheitert.

    Dies alles ist nur der ebenso verfassungswidrige Veruch via Salamitaktik.

     

    Sie begeben sich ohne jegliche verfassungsrechtlich

    Tragfähige Begründung - weil es sie ja gerade nicht gibt -

    Ins Lager der Schutzhaftapologeten - Schutzhaft/Internierung in abgespeckter Form.

    Daran ändert die euphemistische Firmierung "Präventivhaft" als sonst "Dräundes" keinen Deut.

    Die IMs von Schily über Schäuble zu FrozenThomas -

    Wollen mit der rechtsstaatsgefährdenden Ideologie eines Aufgrund "furchtbarer Nachtlektüre" des Herrn Schäuble An der geltenden Verfassung vorbeikonstruierten SuperGrundrechts "Sicherheit" - die Freiheitsrechte des

    Grundgesetzes aushebeln,

     

    ff

     

    ff

    • @Lowandorder:

      ff

       

      Ihr Ideologe ist der Kronjurist der Nazis

      "Der Führer schützt das Recht" Carl Schmitt! &

      Sein einzigen offenen Apologet in ´schland -

      Otto Depenheuer.

      * - http://www.zeit.de/2007/33/Schaeubles_Nachtlektuere

      *https://www.welt.de/welt_print/article1418727/Schaeubles-schauderhafte-Nachtlektuere.html

       

      Das alles ist in Wahrheit unverhohlenes Kriegesstrafrecht

      Dessen Installierung - Schutzhaft & Internierung in der Form 2.0. - step by step.

      Nothing else.

      Es sei daran erinnert - daß - & Ihnen mit Sicherheit bekannt - im Rahmen der Treffen der

      Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer - VVDStRL - Der klare Satz zu diesen Thesen dieses unsäglichen Herrn Depenheuer & damit seiner o.a. staatlichen Gefährdern - Fiel - " Wenn Sie das hier ernsthaft vertreten wollen -

      Ist das Tischtuch zerschnitten."

      Ihr erkennbar billiger Trick - "Wenn ihr nicht die Präventivhaft wollt" - "dann doch lieber das mildere

      Mittel -Fußfesse! - Gell!"

      Setzt ja die erforderliche Rechtmäßigkeit des

      Hier inFrage stehenden Mittels - Fußfessel - voraus.

      Genau diese ist aber gerade nicht zu begründen.

       

      Ihr dazu allgemeiner Hinweis -

      " .,.Auf die Unschuldsvermutung wird hier jedoch zu Unrecht verwiesen. Denn diese gilt nur bei der Strafverfolgung, nicht aber bei der Gefahrenabwehr... " Ist ein billiger Trick. Enthebt doch in keiner Weise einer

      Verfassungsfesten Begründung für einen Grund/Menschenrechtseingriff.

      Die von Ihnen fabuliertes - ohnehin falsche Kategorie -

      "legitmes, weil milderes Mittel" - ist schon aus diesem Grunde verfassungswidrig.

       

      Die o.a. staatlichen Gefährder des Rechtsstaates et al.

      Können also ab heute mit Fug&Recht sagen -

      "Willkommen im Club - Her Rath!".

      Traurig zu lesen - but -

      So geht das.

      • 2G
        2730 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Wovon war gerade die Rede? (Rede...? ;-) Von Untersuchungshaft...?

        Gerichtsfeste Beweise und Wissen sind oft genug - zu RECT! - Paralleluniversen. (Wenn jeder "weiß", welcher Kollege die Kasse geplündert hat, so ist dieses in den seltensten Fällen be-weis/ß-bar).

        Das Recht ist zu Recht dynamisch. Und mit Verweis auf § 112 StPO kann man sich eine entsprechende Weiterentwicklung, auch den durch das BVerfGer geforderten Einschränkungen gerecht werdend vorstellen. Wobei der Begriff "Gefährder" wertfrei anzuwenden ist, z.B. auch auf Hooligans, Neonazis etc...

        Ganz einfach zusammengefasst: Wenn - bei dringendem Tatverdacht und auf richterliche Anordnung - die Fessel am Fuß des Gefährders verhindert, dass der Fuß eines Unbeteiligten abgerissen wird, handelt es sich um ein milderes Mittel.

  • Mit allem Respekt, von jemandem mit einer Promotion in Jura hätte ich etwas mehr Gespür für Rechtstaatlichkeit erwartet. Auf welcher Rechtsgrundlage wird jemand zum "Gefährder"? Was hindert den Staat daran dies nicht als Mittel zur politischen Repression zu nutzen? Wo bleibt die Unschuldsvermutung?

    Was ist nur aus der Taz geworden?

    • @SomeoneOutThere:

      Schwierigkeiten im Textverständnis?

       

      Zitat: "Auf die Unschuldsvermutung wird hier jedoch zu Unrecht verwiesen. Denn diese gilt nur bei der Strafverfolgung, nicht aber bei der Gefahrenabwehr."

  • Ach ja?

    Und wer ist ein Gefährder? Das bestimmen die Sicherheitsbehörden nach Bauchgefühl?

    Vielleicht reicht es dann nach einem neo-RAF-Anschlag auch, taz-Leser zu sein?

    Der Begriff ist viel zu vage und erlaubt beliebige Präventiv-Maßnahmen.

    Vielleicht ist es an der Zeit, die Grenzen von Sicherheit anzuerkennen und festzustellen: ja, so was kann passieren. Das ist halt nicht zu ändern, wir passen aber noch besser auf...

    • @mensch meier:

      Mensch Meier,

       

      gilt ihre Akzeptanz auch gegenüber Reichsbürger?

      Soweit ich weiß ist das auch nicht rechtlich definiert.

  • Wie sieht das eigentlich aus, wenn man satt Alufolie um eine solche Fußfessel wickelt? Diese oralen Heißluftgebläse treiben mich noch in den Wahnsinn...

    • @Vidocq:

      Dann kennt man zumindest den letzten Aufenthaltsort und ist gewarnt, daß möglichweise eine Strafttat bevorsteht.

    • @Vidocq:

      Sie verstehen nicht! Es geht um sichtbares Stigma; Die Beule am Fußgelenk unter der Hose... und Sie wollen da noch dick auftragen?