Präventivmaßnahme gegen Gefährder: Kabinett billigt Fußfessel
Das Kabinett beschließt eine Präventivmaßnahme gegen islamistische Gefährder. Wer den Aufenthaltsort wechselt, kann vom BKA kontrolliert werden.
rtr | Islamistische Gefährder sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes. Das Bundeskriminalamt kann demnach einer Person, von der eine terroristische Gefahr ausgeht, dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann zur Abwehr einer Gefahr einer Person auch untersagen, sich ohne Erlaubnis von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort oder einem bestimmten Bereich zu entfernen.
Auf die Regelung zur Fußfessel hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen verständigt. Mit dieser und weiterer gesetzlicher Verschärfungen zogen sie Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft gewesen, die Behörden hatten ihn aber aus den Augen verloren.
Das BKA kann demnach eine Fußfessel verfügen, sofern für die betreffende Person keine Landespolizeibehörde zuständig ist. Allerdings werden die allermeisten der rund 550 Gefährder nach Landesrecht überwacht. De Maiziere hat die Bundesländer daher aufgefordert, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.
Geplant ist, dass auch für verurteilte Extremisten eine Fußfessel vorgesehen werden kann. Maas hatte dazu Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ob sich durch die elektronische Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist umstritten. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.
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