Kommentar Staat und Pressefreiheit: Im Zweifel dagegen
Deutschland steht im Pressefreiheitsranking nur auf Platz 16. Dabei sollten Staatsanwälte und Richter freie Medien schützen, statt gegen sie zu ermitteln.
S ollten Sie sich fragen, warum Deutschland im Pressefreiheitsranking von Reporter ohne Grenzen nur auf Platz 16 steht, hier eine ganz kurze Zusammenfassung der möglichen Gründe: Gegen einen Journalisten, der über illegale Waffenlieferungen nach Mexiko recherchiert hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft München.
Die KollegInnen aus Mainz haben gerade einen ZDF-Moderator im Visier, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt haben soll. Bei einer Kundgebung am Rande des AfD-Parteitags in Stuttgart werden drei Journalisten festgenommen. Und am Donnerstagmorgen beschlagnahmen Polizisten Festplatte und Rechner eines Berliner Fotografen.
Wie gesagt: Das Genannte ist nur eine sehr kleine Auswahl. Alles unterschiedliche Fälle, alle unterschiedlich gelagert, alle unterschiedlich wichtig. Doch sie zeigen, dass die staatlichen Organe momentan im Zweifel eher gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist schlecht. Zunächst einmal für die Medien selbst und ihre InformantInnen, denn wer will sich schon gegenüber JournalistInnen äußern, wenn er oder sie Angst haben muss, dass die Aufzeichnungen kurz darauf bei der Staatsanwaltschaft landen könnten?
Und auf längere Sicht auch für die Gesellschaft, weil freie Medien in ihrer Wächterfunktion viel mehr sind als das, was sie derzeit leider häufig ausstrahlen (ein jammernder Haufen, der nicht weiß, wie er in ein paar Jahren noch durch die Kurven kommen soll). Diese Funktion gilt es zu bewahren und zu schützen, liebe Staatsanwälte und Richter, nicht zu missbrauchen. So schwer das in Einzelfällen auch sein mag.
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