Herkunftsnennung in Medien: Presserat bleibt zurückhaltend

Wann sollen Journalisten die Herkunft von Straftätern nennen und wann nicht? Der Deutsche Presserat stand hier bislang für Zurückhaltung – und bleibt dabei.

Zeitungen liegen auf einem Tisch

Der Presserat bleibt sachlich: Herkunft wird nur bei Sachbezug nennen. Foto: dpa

BERLIN dpa | Medien sollen auch künftig nur dann Religion oder Nationalität von Straftätern nennen, wenn es einen „begründeten Sachbezug“ zur Tat gibt. Der Deutsche Presserat lehnte es am Mittwoch ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Die Zurückhaltung in dieser Frage soll die Diskriminierung von Minderheiten verhindern. Bei vielen Medien ist die Richtlinie umstritten. Die „Rhein-Zeitung“ aus Koblenz kündigte an, sich künftig nicht mehr daran gebunden zu fühlen.

„Die Richtlinie bleibt, wie sie ist“, sagte Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats. „Es gab eine ganz breite Mehrheit dafür.“ Zuvor hatte das Selbstkontrollorgan in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert. „Wir sind überzeugt, dass wir sie nicht ändern müssen“, sagte Tillmanns. „Sie ist kein Sprachverbot und kein Maulkorb für Redaktionen. Sie sind autonom in ihrer Arbeit und sollen es auch bleiben.“

Es gebe allerdings bei vielen Medien eine große Unsicherheit, räumte Tillmanns ein. „Wir haben das nicht nur zur Kenntnis genommen. Wir wollen den Redaktionen auch jede erdenkliche Hilfestellung geben.“ Gedacht sei unter anderem an einen Leitfaden mit Kriterien für Entscheidungen im Redaktionsalltag: „Er soll zügig fertig werden, innerhalb der nächsten Monate.“

Der Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Christian Lindner, bedauerte die Entscheidung und erklärte: “Wir werden uns an die Richtlinie 12.1 nicht mehr gebunden fühlen.“ Lindner kündigte eigene Empfehlungen für seine Redaktion an, „die hilfreicher sein werden als die aus der Zeit gefallene Richtlinie 12.1“. Und er betonte: “Wir werden unseren Redakteuren die Sicherheit geben, dass sie künftig keine Probleme bekommen, wenn es aufgrund unserer eigenen Richtlinie Rügen oder Missbilligungen des Presserates geben sollte.“

Einfach immer die Herkunft nennen?

Die Sächsische Zeitung erwägt, die Herkunft von Straftätern in der Berichterstattung künftig generell anzugeben. Chefredakteur Uwe Vetterick, der an der Sitzung des Presserats teilgenommen hatte, schlug dabei vor, künftig konsequent die Nationalität zu nennen, egal ob es sich dabei um Deutsche handele oder um Ausländer.

Vetterick begründete das mit den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung der Sächsischen Zeitung: Sie habe gezeigt, dass viele Leser davon ausgingen, die Täter seien Asylbewerber, wenn in der Berichterstattung keine Nationalität genannt werde. Die neue Regelung könnte solche Missverständnisse vermeiden helfen, sagte Vetterick. Nachdem der Presserat nun entschieden habe, die Richtlinie unverändert zu lassen, wolle er zunächst mit der Redaktion über Konsequenzen diskutieren.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall, begrüßte die Position des Presserates: „Ich halte das genau für die richtige Entscheidung, weil die Richtlinie 12.1 nach wie vor tragfähig ist“, sagte er. „Das Thema darf nun aber nicht zu den Akten gelegt werden, wir müssen uns damit beschäftigen, wie die Richtlinie im Alltag gelebt wird.“

Der Presserat hatte am Mittwoch zunächst mit mehreren Experten über die Richtlinie 12.1 diskutiert, darunter Peter Pauls, Chefredakteur des Kölner Stadtanzeigers, Sven Gösmann, Chefredakteur der Deutschen Presse-Agentur, dem Berliner Medienkritiker Stefan Niggemeier sowie dem Medienpsychologen Frank Schwab von der Universität Würzburg.

Nach Köln wurde Herkunft benannt

„Menschen saugen das auf, was ihrem Weltbild entspricht“, sagte Prof. Schwab. „Sie eignen sich Medieninhalte aufgrund dessen an, was sie für Vorurteile haben, sie nehmen die Welt mit einer bestimmten Brille wahr“, erläuterte der Medienpsychologe. „Viele Menschen haben bestimmte Voreinstellungen, etwa die Erwartung, dass Straftaten bevorzugt von Ausländern begangen werden.“ Wenn sie in den Medien dann über ausländische Straftäter lesen, bestätige sie das in ihren Vorurteilen. Auch aus diesem Grund sei es sinnvoll, Angaben zur Herkunft von Straftätern auf Fälle mit „begründetem Sachbezug“ zu beschränken. „Ich finde die Richtlinie 12.1 daher richtig“, sagte Schwab.

Peter Pauls, Chefredakteur des Kölner Stadtanzeigers, plädierte ebenfalls dafür, die Richtlinie beizubehalten. „Wir sind der Meinung, dass wir damit sehr gut leben können, wenn man die Richtlinie so interpretiert, wie wir es zu Silvester getan haben“, sagte er unter Verweis auf die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof. „Wir haben die Herkunft der anwesenden und mutmaßlichen Täter genannt.“ Es müsse aber jeder Einzelfall betrachtet werden.

Presserats-Geschäftsführer Tillmanns geht nach eigenen Worten nicht davon aus, dass die Diskussion über das Thema nun zu Ende ist. Das sieht Volker Lilienthal, Professor für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Universität Hamburg, ähnlich: Auch wenn es künftig eine Beispielsammlung als Hilfestellung für Redaktionen gebe, müssten Redakteure immer neu entscheiden. „Jeden Streit wird man damit also nicht beenden. Dieses Problem wird uns die ganzen nächsten Jahre begleiten, aber das müssen Journalisten auch aushalten.“

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