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Frist längst verpasst

SENAT Der Bericht zu Lehren aus dem NSU-Skandal ist überfällig. Nun soll er bis Ende August vorliegen

Innensenator Frank Henkel (CDU) lässt mit seinen Schlussfolgerungen aus dem Ermittlungsskandal um die Neonazi-Terrorgruppe NSU auf sich warten. Der Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses sollte dem Abgeordnetenhaus eigentlich bis zum 30. Juni vorliegen, doch die Senatsinnenverwaltung bat nach eigenen Angaben um eine Fristverlängerung. Nun soll der Bericht bis August fertig sein.

Der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hatte Reformen angemahnt, um ähnliche Taten und die folgenden Ermittlungsfehler von Polizei und Justiz zu verhindern. Die fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus forderten daraufhin im März 2014 vom Senat, die Bekämpfung des Rechtsextremismus mit umfangreichen Maßnahmen zu verbessern. Das Landesparlament beschloss den Antrag im Juni 2014.

Darin wird eine bessere Analyse rechtsextremer Taten sowie eine bessere Kommunikation mit MigrantInnen gefordert. Außerdem fordert der Antrag eine gründliche Thematisierung von Rechtsextremismus in der Polizeiausbildung und die regelmäßige Überprüfung der eigenen Ermittlungen durch Polizei und Justiz, um Fehler und Versäumnisse aufzudecken.

Im September 2014 hatte die Polizei einen 44-seitigen Zwischenbericht vorgestellt und eine Reihe von Änderungen als Folge des NSU-Skandals aufgelistet. Unter anderem ging es um eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Justiz und den Geheimdiensten und auch um die genauere Erfassung der Motive von rechtsextremen Tätern, Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz, die Einstellung junger Migranten sowie die intensive Zusammenarbeit mit Opferschutzstellen.

Innensenator Henkel und Polizeipräsident Klaus Kandt sprachen damals von dauerhaften Verbesserungen, die teilweise schon auf den Weg gebracht worden seien. Die Opposition kritisierte hingegen, Beweise für ein tatsächlich verändertes Denken sei die Polizei bisher schuldig geblieben. Nun hieß es von der Innenverwaltung, das Thema habe eine „außerordentlich hohe Bedeutung“. Deshalb habe der Senat „den Anspruch, den Berichtsauftrag sorgfältig, detailliert und umfassend zu bearbeiten, woraus sich der anhaltende Zeitaufwand ergibt“. (dpa, taz)

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