Verfahren gegen Wolfgang Fellner: Prozess um „super Popsch“

Eine Moderatorin klagt gegen den österreichischen Medienmogul Wolfgang Fellner. Er habe sie belästigt und ihr anschließend gekündigt.

Wolfgang Fellner

Österreichs Medienmogul und König des Boulevards: Wolfgang Fellner Foto: Hartenfelser/imago

WIEN taz | Sexuelle Belästigung in Redaktionsstuben und Fernsehsendern ist auch in Österreich vor allem für junge Journalistinnen an der Tagesordnung. Das bestätigt einmal mehr ein Prozess vor dem Wiener Arbeitsgericht. Beklagter war am Mittwoch der 66-jährige Medienmogul und König des Boulevards Wolfgang Fellner, dem eine ehemalige Moderatorin vorwirft, sie sexuell bedrängt zu haben. Als sie sich vor zwei Jahren darüber beschwerte, wurde sie fristlos entlassen. In einem zweiten Prozess klagt Fellner wiederum gegen die Ex-Mitarbeiterin, weil sie ihn zu Unrecht beschuldigt habe.

Bisher hatten Zeitungen über diesen Fall vorsichtig und ohne Namensnennung berichtet – die Rede war stets von einem als klagefreudig bekannten „Medienmanager“. Erst die Zeit hatte in ihrer Online-Ausgabe vom Dienstag ihn und sein mutmaßliches Opfer beim Namen genannt. Die 30-jährige Raphaela Scharf, die Fellner vor zwei Jahren noch in seinem Privatkanal oe24.tv „zum Star“ machen wollte, macht inzwischen beim Konkurrenzsender krone.tv Karriere.

Sie hatte sich über anzügliche Bemerkungen über ihren Busen und ihren „super Popsch“, Klapse auf den Hintern und Kussversuche beschwert. Scharfs Gedächtnisprotokolle, Gerichtsakten und Mitschriften des Betriebsrates dienten der Redakteurin der Zeit als Grundlage für ihre detaillierte Recherche.

Bei Interviews mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeiterinnen der Fellner-Medien – darunter die Gratiszeitung Österreich – ergab sich das seltsame Bild, dass jene, die nicht mehr für den Tycoon arbeiten, die Vorwürfe mehrheitlich bestätigten und von einem zeitweise „unerträglichen Arbeitsklima“ sprachen – jene, die noch bei Fellner im Sold stehen, wollen hingegen keine entsprechenden Beobachtungen gemacht haben. Fellner selbst ließ einen Fragenkatalog von seinem Anwalt beantworten: „Sämtliche Vorwürfe, die Frau Scharf behauptet, sind jedenfalls unwahr.“

Fellner klagt zurück

Der Tageszeitung Der Standard, die im März den ersten Prozesstag – ohne Nennung von Namen – journalistisch begleitet hatte, will Fellner gerichtlich untersagen lassen, „identifizierend zu berichten“ und sogar verbieten, ehemalige Mitarbeiterinnen zu kontaktieren.

Wer Wolfgang Fellners sabbernde Interviews mit attraktiven Frauen kennt, wird sich über die Vorwürfe nicht wundern. In einem Live-Interview vor zwei Jahren hatte er zum Beispiel die als „Bambi“ bekannte ehemalige Gespielin des 88-jährigen Bauunternehmers und Society-Löwen Richard Lugner als „sexy Betthupferl“ angesprochen und konnte sich nicht vorstellen, dass Lugner mit ihr nie Sex gehabt habe: „ Das gibt es ja gar nicht, wenn ich mir dich so anschaue“. Fellners Medien wurden im vergangenen Jahr mit über zwei Millionen Euro aus dem Corona-Fonds gestützt und mit mehr als 15 Millionen Inseratengeld von der öffentlichen Hand gefüttert.

Ein Urteil vor dem Arbeitsgericht war zu Redaktionsschluss am Mittwochnachmittag noch nicht gefällt worden. Die anderen Prozesse laufen noch.

Update Mittwochabend: Fellner gibt an, er sehe diesen Prozess als Racheakt, weil er eine Gehaltserhöhung abgelehnt habe. Die „Umarmungsemojis“ an Scharf seien aus dem Kontext gerissen worden. Der Vorwurf „Du schaust aus wie eine Nutte“, habe nur das Styling betroffen. Und: „Alles was an me-too-Märchen daher kommt“ sei frei erfunden. Scharf habeversucht, mit ihm zu flirten. Die Verhandlung wird im September fortgesetzt.“

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