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taz-Anwalt über die Rote HilfeManche Kritik an der Roten Hilfe riecht nach Putins Russland

Wer Betroffene von Strafverfolgung unterstützt, handelt nicht der Verfassung zuwider. Denn auch die Justiz handelt nicht immer rechtsstaatlich.

Die Rote Hilfe organisiert über 14.000 Menschen: Sie leistet Rechtshilfe durch Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Unterstützung der Verteidigung von politisch Verfolgten, von Antifaschisten, von Demonstranten, aber auch von Mitgliedern „krimineller“ (Klimakleber) oder „terroristischer“ (Ex-RAF) Vereinigungen. Sie unterstützt auch die Betroffenen durch Zuwendungen.

Wer Betroffene von Strafverfolgung unterstützt, handelt nicht der Verfassung zuwider: Die Verfassung verlangt eine wirksame Verteidigung. Wenn sich ein Verein diese Aufgaben zum Ziel setzt, ist daran und an einer Mitgliedschaft nichts auszusetzen. Die Versuche, StrafverteidigerInnen zu Gesinnungskomplizen ihrer Mandanten zu erklären, ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Recht auf wirksame Verteidigung nicht vereinbar.

Einem Berliner Strafverteidiger, der jüngst in die BVV Neukölln gewählt wurde, wird öffentlich Komplizenschaft mit „Clan-Kriminellen“ nachgeredet, weil er Angehörige dieses „Phänomens“ verteidigt hat.

Den Älteren unter uns ist noch erinnerlich, wie die Öffentlichkeit mit Verteidigern der ersten Generation der RAF umgesprungen ist. Christian Ströbele wurde aus dem RAF-Verfahren in Stammheim ausgeschlossen, weil er die Kommunikation zwischen in folterähnlicher Isolationshaft Inhaftierten aufrechterhalten hat („Infosystem“). Ein langes Verfahren endete mit einer geringen Geldstrafe und einer beachtlichen Karriere als Politiker.

Den RAF-Verteidiger Otto Schily trieben die Zeitläufte ausgerechnet ins Bundesinnenministerium. Ein Verteidiger der Angeklagten des „2. Juni“ (Peter Lorenz, siehe unten) schaffte es in Berlin in das Amt des Justizsenators.

Das skandalisierende Misstrauen gegenüber der Roten Hilfe geht über das Misstrauen gegenüber StrafverteidigerInnen noch weit hinaus. Der Roten Hilfe wird „eine Scharnierfunktion“ vorgeworfen, weil sie von Linksextremisten und Linksalternativen akzeptiert werde (was tatsächlich für sie spricht). Sie pflege massiv das Feindbild „Staat“ und ziele darauf, den Staat und seine Institutionen als „Repressionsapparat“ zu verunglimpfen. Was sonst aber sind Inhaftierungen und Verurteilungen als Repression?

Immer wieder Kampagnen gegen Mitglieder

Verfassungsschutzämter beobachten den Verein und nennen ihn in einschlägigen Berichten. Doch nicht jede Einschätzung eines Amtes für Verfassungsschutz übersteht den Wandel der historischen Beurteilung. Kritik an staatlichen Maßnahmen ist nicht verfassungswidrig, nur weil sie dessen Tun „delegitimiert“. Diese Argumentation riecht nach Putins Russland.

Immer wieder gibt es Kampagnen gegen Mitglieder. Zuletzt traten zwei Richter des Bremer Staatsgerichtshofs (auf Ticket der Linkspartei) im Februar 2026 zurück, nachdem CDU und FDP ihre Mitgliedschaft in der Roten Hilfe skandalisiert hatten. Im Jahre 2007 traten prominente Mitglieder der Bundestagsfraktion der Linken öffentlich dem Verein bei. Eine Juso-Vorsitzende, Rechtsanwältin, verließ den Verein im selben Jahr, nachdem sie dafür gescholten wurde. Gegen Verbotsdrohungen eines CSU-Bundesinnenministers positionierte sich 2018 noch eine prominente Bundestagsabgeordnete der Grünen, heute parlamentarische Geschäftsführerin.

Kritisiert wird auch: Die Rote Hilfe erwartet von den Unterstützten, dass sie nicht mit staatlichen Stellen kooperieren. Sie sollen keine Aussagen machen, sonst wird ihnen die Unterstützung entzogen. Der „nemo-tenetur-se-ipso-accusare“-Grundsatz, das Justizgrundrecht, dass niemand aussagen muss und dieses Schweigen nicht gegen ihn genutzt werden darf, schützt die Aussagefreiheit des Angeklagten, nicht andere verdächtigte Personen.

Ein Schweigegebot ersetzt die freie Entscheidung des Angeklagten durch eine vom Unterstützer erzwungene Entscheidung. Das ist nicht unproblematisch. Es entspricht dem Verhalten der Omertà oder der Ringvereine der Weimarer Republik.

Erinnert sei an das „B-Libi“ von Fritz Teufel im Prozess wegen der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz im Jahre 1980. Ihm wurde auf der Grundlage gefälschter „Beweise“ von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in Berlin-Zehlendorf den CDU-Politiker Peter Lorenz „geklaut“ und in ein Volksgefängnis gebracht zu haben. Am 178. Verhandlungstag brach er das Schweigen und wies nach, dass er am Tattage im Ruhrgebiet Fließbandarbeit verrichtete. Das widerlegte die „Beweisführung“ der Ankläger, blamierte die Justiz.

Schweigen ist in 99 Prozent der Fälle sachgerecht

Tatsächlich ist diese Kritik an der Roten Hilfe aber realitätsfern: Das Schweigen ist in 99 Prozent der einschlägigen Fälle die sachgerechte Verteidigungsstrategie. Und die Rote Hilfe selbst spricht in ihren FAQ stets von einer Regel, von der es im Einzelfall Ausnahmen geben darf.

Das OLG Braunschweig hat Anfang des Jahres – im Zusammenhang mit einer Kontenlöschung wegen der angeblichen Unterstützung der Antifa Ost – festgestellt, dass für die Behauptung, der Verein trete als Unterstützer der Gruppierung auf, „die tatsächliche Grundlage“ fehle. Der Spendenaufruf habe sich nach der Vereinssatzung auf die anwaltliche Verteidigung von Angeklagten und den Schutz vor Auslieferung bezogen, nicht auf die Unterstützung der Gruppierung selbst.

Genau das ist das Motiv vieler Mitglieder der Roten Hilfe: eine wirksame Verteidigung zu ermöglichen, Öffentlichkeit gegen durch die Justiz organisiertes Unrecht zu schaffen. Das ist nicht nur nicht verfassungsfeindlich, sondern auch kein Grund, ein solches Mitglied nicht in hohe Staatsämter zu wählen. Denn es ist – bedauerlicherweise – nicht so, dass sich die Justiz bei der Verfolgung politischer Straftaten stets rechtsstaatlich bewährt hätte.

Johannes Eisenberg ist Strafverteidiger und Anwalt für Presserecht. Er vertritt die taz in presserechtlichen Fragen.

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17 Kommentare

  • Przemyslaw Pietrzyk

    Die Rote Hilfe hat nie jemanden umgebracht, noch jemanden dabei unterstützt, wie kann es sein, dass sie als gefährlich eingestuft wird?

  • vieldenker

    Würde der Anwalt seine nachvollziehbare Argumentation auch für die Unterstützer einer „Braunen Liste“ gelten lassen? Müsste er eigentlich, bei allen persönlichen politischen Bauchschmerzen.

  • Worgt Michael

    Es ist widerlich wie die bürgerliche Demokratie



    sich durch ihre Hexenjagd enttarnt.



    Vermutlich werden SPD und Grüne demselben



    , sind sie doch deren Bestandteil .

  • Andreas_2020

    Die Rote Hilfe ist nicht gefährlich und sie organisiert auch nicht Menschen, die ihre Ziele mit Gewalt verfolgen wollen, sondern sie organisiert Menschen, die andere Menschen unterstützen wollen, die in Haft oder vor Gericht sind und mehr oder weniger links sind.



    Für mich ist die Furore ziemlich erstaunlich, zumal der echte Einfluss der Roten Hilfe eher gering ist.

    • Perkele

      @Andreas_2020:

      Mich erstaunt das ganz und gar nicht. Alles was links der Rechten vermutet wird, das ist gemeingefährlich aus Sicht der Rechten. Zur anderen Seite hin haben die Scheuklappen....

  • Axel Schäfer

    Jetzt mal unabhängig vom restlichen Inhalt, dem ich zustimme. "... Was sonst aber sind Inhaftierungen und Verurteilungen als Repression? ..." Da würde ich mal sagen wenn da alles nach unseren rechtsstaatlichen Kriterien mit angemessener Verteidigung etc. pp. erfolgt und es zu einer Verurteilung kommt ist es Strafvollzug von Freiheitsstrafen. Eine Justiz ohne Freiheitsstrafen, wie soll das gehen?

  • Uwe Kulick

    "Was sonst aber sind Inhaftierungen und Verurteilungen als Repression?" Das kommt drauf an. Bei linksverdächtigen Demos mit übertriebenem Polizeiaufgebot sind Inhaftierungen und Verurteilungen im Regelfall Repression. Manchmal will da halt ein Polizeioffizier sich als Macker beweisen, wo es nix zu beweisen gibt. Wenn die entsprechenden Verfahren nicht gerechterweise



    bald eingestellt werden, ist es absolut zulässig und für alle MitbürgerInnen einsichtig, dass die Angeklagten um Rechtshilfe ersuchen, und sei es bei dem Traditionsverein Rote Hilfe. Gerade Konservative sind doch stolz auf den Rechtsstaat. Der Standardanwendungsfall der Roten Hilfe stärkt ja den Rechtsstaat.

    Im nächsten Jahr kann die gleiche Demo aber wegen der Vorjahresvorfälle Anziehungspunkt action-liebender Krawalltouristen sein. Da können Einzelfälle strafrelevant sein. Da wird der Polizeioffizier-Macker zum Problem, weil seine Kollegen lieber Täter ergreifen als aus Prinzip Verdächtigte. Auch für den konservativen politischen Sparkommissar kostet jede überflüssige Festnahme nur Steuergeld.

  • Perkele

    Danke für diese hilfreichenden Feststellungen. Doch es wird die blinde Hetze gegen alles auch nur ansatzweise Linke nicht bremsen. Den Treibern dieser Polemik geht es darum auch keineswegs, die wollen Dreck werfen und hoffen, dass schon was hängenbleibt.

  • Phandersaa

    "Was sonst aber sind Inhaftierungen und Verurteilungen als Repression?"

    Wie wäre es mit: Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern, Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit, Sicherung des inneren Friedens usw.?

  • Yoriko N.

    Danke für diese Klarstellung. Die „Rote Hilfe“ kritisiert dort, wo sie Rechtsstaatlichkeit gefährdet sieht, und setzt sich für die Rechte von Betroffenen ein.



    Angesichts des Voranschreitens der Politik der AfD und ihrer unterstützenden Strukturen sollte es für alle Demokraten doch wichtigere Verteidigungsziele geben. Das gilt insbesondere für die Union und ihr politisches Vorfeld. Dass man stattdessen derart gegen die Linke vorgeht, mag parteipolitisch nachvollziehbar sein, ist gesamtgesellschaftlich jedoch verheerend. Die AfD stellt zentrale Prinzipien des Rechtsstaats infrage – das sollte allen Demokraten klar sein.

  • Bolzkopf

    Man munkelt dass die Verbraucherschutzverbände auch bald verboten werden ...

    Das Agieren der Schwarzen Schande ist mittlerweile so offensichtlich und unverholen dass es für diese Mischpoke nur einen Platz geben kann:

    Unterhalb der 5% !

  • amigo

    Kritik an der Rechtshilfe für Beschuldigte offenbart ein zutiefst autoritäres Staatsverständnis. Wer Organisationen wie die Rote Hilfe kriminalisieren will, bedient sich genau jener Methoden, die autokratische Regime perfektioniert haben. Ob Putin in Russland, der unliebige Oppositionelle hinter Gitter sperrt, oder Trump in den USA, der die Justiz offen zur politischen Rachefeldzug-Waffe umfunktioniert: Sie alle bekämpfen nicht das Unrecht, sondern jene, die Verfolgten juristischen Beistand leisten.



    ​Auch die faschistischen Strömungen der AfD träumen längst von einer gefügigen Justiz und dem Entzug rechtsstaatlicher Garantierechte für Andersdenkende. Doch das Recht auf Verteidigung, Waffengleichheit vor Gericht und Schutz vor behördlicher Willkür sind das Fundament jeder freien Gesellschaft.



    ​Wer Betroffenen von Repression beisteht, stärkt das Grundgesetz, anstatt es zu schwächen. Wer die Rote Hilfe verteufelt, bereitet den Boden für ein System, in dem nicht mehr das Recht herrscht, sondern die Macht!

  • Karla Columna

    Zu behaupten, die Kritik an der Roten Hilfe rieche nach Putins Russland ist wirklich absurd. Genauso gut könnte man behaupten, Eralp und die Linke wollten durch ihre Klagewut unliebsame Meinungen unterdrücken und das rieche nach Stalinismus und Putinismus.

  • Zippism

    Bemerkenswert ist, wie sehr sich die Argumentationsmuster an den politischen Rändern ähneln. Wenn staatliche Institutionen zu einem bestimmten Ergebnis kommen, ist nicht etwa die eigene Position zu überprüfen – stattdessen wird die Institution selbst delegitimiert: Der Verfassungsschutz sei politisch, die Justiz handele repressiv, Polizei und Behörden seien Teil eines „Apparats“.

    Das gleiche Muster findet man am rechten Rand, wenn Gerichte, Verfassungsschutz, Medien oder andere staatliche Institutionen nicht das gewünschte Ergebnis liefern. Dann sind sie plötzlich „ideologisch“, „politisch gesteuert“ oder schlicht nicht mehr vertrauenswürdig.

  • Lowandorder

    Danke - so isset … anschließe mich

  • Wersichdazuwortmeldet

    Der wichtigste Beitrag den ich hier seit Langem lesen durfte.

    Der gerechtfertigte Vergleich zu Putins Russland sollte jedem zu denken geben der meint, dass der deutsche Staat in der Welt irgendwelche Werte vertrete die es zu schützen gilt. Im Gegenteil muss gegen den deutschen Staat jeden Tag um diese Werte gekämpft und bei ihm darum gebettelt werden, dass er sie doch bitte zugestehe. Und jetzt, da die Machtstellung der Konservativen und des Kapitals Angst vor einer Politik bekommt die sich mehr nach den Interessen der Wählenden richtet, kann man beobachten wie wenig diese Werte tatsächlich wert sind.

  • Exilberliner





    Und wie im Beispiel von Fritz Teufel völlig unsinnig. Hätte er an Tag 1 der Verhandlung oder vorher mitgeteilt, da war ich im Ruhrgebiet arbeiten wäre es garnicht zu einer Verhandlung gekommen. Vermutlich saß er aber lieber 178 Tage (oder länger?) in Untersuchungshaft. Für mich völlig unverständlich.



    Wenn ein Verein mir helfen will, gut. Wenn der Verein aber meine Rechte dermaßen eingeschränkt wäre das für mich inakzeptabel. Ausser ich weiß das meine Schuld justiziabel einwandfrei nachweisbar ist und ich eine vermutliche Geldstrafe nicht selbst bezahlen möchte. Da nützt der Verein mir persönlich Bei Freiheitsstrafe sieht es aber anders aus oder geht ein Mitglied dann für mich in den Bau. Ja, polemisch ich weiß.



    Bei Fr. Klette sieht das für mich so aus, wir unterstützen auch vermutliche Bankräuberinnen, Hauptsache politisch erwünscht.