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die nachrichtDie wohlbekannten Kartellanten sollen zahlen

Deutsche Bahn, Bundeswehr und Logistiker klagen Schadenersatz wegen des Lkw-Kartells ein. Konzerne hatten sich jahrelang abgesprochen und mussten dafür bereits Strafen zahlen

Das Neue

Die bundeseigene Deutsche Bahn AG hat am Donnerstag mit der Bundeswehr und über 40 Firmen Klage gegen die am Lkw-Kartell beteiligten Unternehmen eingereicht. Es geht um Schadenersatzansprüche gegen die Konzerne DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. „Mit den illegalen Preisabsprachen wurde uns und den anderen Geschädigten ein enormer Schaden zugefügt“, erklärte DB-Vorstandsmitglied Ulrich Weber. Die Klage wurde beim Landgericht München eingereicht.

Der Kontext

Von 1997 bis 2011 haben Daimler, Iveco, DAF, MAN und Volvo/Renault untereinander Informationen ausgetauscht. Es ging um Preise und die Einführung klimaschonender Technik. Die EU-Kommission wertete das als Kartell und verhängte eine heftige Geldbuße von insgesamt knapp 4 Milliarden Euro. Daimler musste 1 Milliarde Euro zahlen. Die VW-Tochter MAN musste als Kronzeugin nichts zahlen.

Mit der nun eingereichten Klage macht die Deutsche Bahn gebündelt Schadensersatzansprüche für unerlaubte Preisabsprachen bei rund 35.000 vom Kartell betroffenen Lastern geltend. Dabei geht es um ein Einkaufsvolumen von deutlich über 2 Milliarden Euro. Die Höhe des Schadens, der der Deutschen Bahn mit ihren Logistiktöchtern entstanden ist, ist allerdings noch unklar.

Die Reaktionen

Weil mit dem Ende dieses Jahres Verjährungen in den Verfahren greifen könnten, kommen nun auch andere Geschädigte in die Gänge. Der Europäische Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (Elvis) strebt mit einer Initiative vor dem Stuttgarter Landgericht Schadenersatz in Höhe von 176 Millionen Euro an. Die gut 300 Firmen hatten nach eigenen Angaben rund 16.600 Laster gekauft und dabei pro Fahrzeug teilweise mehr als 10.000 Euro zu viel bezahlt. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) will juristisch aktiv werden. Der Branchenverband des Logistikgewerbes vertritt rund 3.000 Spediteure.

Die Konsequenz

Ob und wann die Konzerne Schadenersatz zahlen müssen, ist noch nicht abzusehen. Solche Verfahren sind langwierig und kompliziert. Letztlich müssen die Geschädigten nämlich nachweisen, welcher Schaden ihnen als Kunden wegen der Absprachen der Hersteller entstanden ist. Das ist schwierig, da sie – salopp gesprochen – ja wohl kaum mit Wanzen bei den Kartellabsprachen dabei waren. Auch dürfte ihnen schwerfallen, belastende Schriftstücke aufzutreiben – so sie überhaupt vorhanden sind.

Vor Gericht dürften also Gutachter mit Schadensschätzungen auftreten, die die gewieften Anwälte der Konzerne versuchen werden auseinanderzunehmen. Ein Argument der Konzerne könnte sein: Absprachen über die Bruttolistenpreise seien noch keine Schädigung der Kunden, da diese ohnehin individuelle Rabatte bekommen. Gut möglich ist auch, dass sich die Firmen vor Gericht mit einem Vergleich einigen und damit in der Sache gar kein Urteil gefällt wird.

Richard Rother

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