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GEAS-ReformDie Menschenrechte werden abgeschafft

Gastkommentar von

Robert Nestler

An diesem Freitag tritt das neue Asylsystem der EU in Kraft. Es bedeutet die größte Asylrechtsverschärfung seit Jahrzehnten und betrifft am Ende alle.

D ie Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) besteht auf europäischer Ebene aus zehn Rechtsakten und Tausenden Seiten Papier. Die deutsche Umsetzung ist kleinteilig in verschiedenen Gesetzen geregelt, die aufeinander und auf das europäische Recht verweisen. Viele Verweise führen ins Leere. Denn handwerkliche Schwäche trifft hier auf den Versuch, politisch Gewolltes unbedingt umzusetzen.

Für Betroffene ist es unmöglich, die Regelungen zu überblicken. Auch juristisch tätige Personen sehen sich einem bürokratischen Monster gegenüber: europäische Regelungen, die deutsche Umsetzung und darüber hinaus Grund- und Menschenrechte auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Allein um die Rechtslage zu verstehen, müssen drei Gesetzgebungsebenen, die sich häufig widersprechen, nebeneinandergehalten und es muss ständig hin- und hergeblättert werden. Das ist ungewöhnlich und wird zwangsläufig zu Fehlern führen.

Robert Nestler

ist Asylrechtsexperte und Geschäftsführer der deutsch-griechischen Menschenrechtsorganisation Equal Rights Beyond Borders. Seit 2016 arbeitet er praktisch und publizistisch zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zum internationalen Menschenrechtsschutz.

Versprochen wurden die Neuregelungen als Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts. Geliefert wurde ein Flickenteppich, der die Rechtsunsicherheit erheblich verschärft. Das Geas ist ein Musterbeispiel für die politische Strategie, Recht so kompliziert wie möglich zu machen, damit es niemand versteht.

Das steht im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Gebot der Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung. Vorhersehbar ist am Tag der Anwendung wenig. Zahlreiche Zuständigkeiten, etwa für das neu eingeführte „Screening“ oder die Altersbestimmung, sind ungeklärt. Auch Projekte wie die „Sekundärmigrationszentren“ sind unklar. Wo die neue Asylverfahrenshaft stattfinden soll – die auch für Kinder und Familien möglich sein wird –, weiß niemand. Die meisten Mitgliedstaaten haben nicht einmal ihr nationales Recht angepasst. Es ist teilweise vollkommen unklar, was ab Freitag mit Menschen passiert, die Schutz suchen.

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Viele Verschärfungen sind rechtswidrig

Klar ist, dass das neue Geas zahlreiche Verschärfungen mit sich bringen wird. Eine Ausweitung von Grenzverfahren, Inhaftierungen und viele andere Maßnahmen, die die Freiheit beschränken. Und: Schutzsuchenden werden zahllose Mitwirkungspflichten auferlegt, die sie in einer fremden Umgebung und einem unübersichtlichen System nicht kennen können.

Doch das neue Geas verzeiht nichts. Schon bei kleinsten Fehlern droht die Einstellung des Verfahrens oder die Kürzung von Sozialleistungen. Dabei wurde eine „Bett, Brot und Seife“-Politik erst jüngst vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich allerdings auch schon gegenüber anderen Gerichtsentscheidungen ziemlich gleichgültig.

Auch Persönlichkeitsrechte existieren nicht einmal mehr auf dem Papier. Verschiedene Register, unregulierte Datensammlungen und KI-basierte Abgleiche folgen einem Sicherheitsnarrativ, das Schutzsuchende zu Objekten staatlicher Abschottungspolitiken macht.

Viele der Verschärfungen bleiben hinter menschenrechtlichen Mindeststandards zurück, sind deshalb rechtswidrig und werden – eher später als früher – von Gerichten gekippt werden. Denn natürlich, so der Tenor, können Betroffene ihr Recht weiterhin in rechtsstaatlichen Verfahren durchsetzen. Nur werden zum einen die rechtlichen Mittel abgebaut und zum anderen stellt sich die Frage, wie Betroffene, die in „Sekundärmigrationszentren“ inhaftiert sind, überhaupt rechtlichen Beistand erlangen sollen.

Das Recht, Rechte zu haben, bedeutet aber, dass diese eben keine Versprechen bleiben, sondern auch durchgesetzt werden können. Mit dem neuen Geas wird dies erheblich erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht.

Testlauf für Abbau von Rechtsstaatlichkeit

Doch Rechtsschutz sowie Grund- und Menschenrechte schützen die Demokratie, indem und weil sie Minderheiten schützen. Denn nur da, wo Menschen, die nicht in der Mehrheit sind, ihre Stimme erheben können und nicht um ihre Freiheit und Gesundheit fürchten müssen, kann Meinungsvielfalt und Mitbestimmung entstehen. Damit Herrschende – auch wenn für den Moment demokratisch legitimiert – Demokratie und Grundrechte niemals abschaffen können, müssen Grund- und Menschenrechte für alle und ohne Kompromisse gelten.

Zu prüfen, ob Grund- und Menschenrechte verletzt sind, ist Aufgabe des Rechtsstaats. Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Abschaffung von Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechten und Demokratie nicht bei einem selbst, sondern bei anderen beginnt. Vor allem bei jenen, die keine Lobby haben, weil sie Projektionsflächen für Ängste sind und nicht für sich selbst sprechen können, weil sie eingesperrt oder schon zurückgewiesen sind.

Dies zeigt sich gerade eindrucksvoll in den USA, wo die Einwanderungsbehörde ICE Grundrechte von Mi­gran­t:in­nen – und Unterstützenden – buchstäblich kurz und klein schießt. Dies zeigt sich aber auch, wenn Menschen in Europa an der Grenze zurückgewiesen, ohne Verfahren abgeschoben und eingesperrt werden.

Werden Leistungen für Asylsuchende unter das gekürzt, was die Menschenwürde gebietet, ist dies auch ein Testlauf für andere, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Werden Daten unreguliert gesammelt und abgeglichen, kann das auch andere betreffen. In den USA nutzt ICE Palantir und Echtzeitdaten, um Mi­gran­t:in­nen zu jagen, in der EU kann Ähnliches bevorstehen.

Fehlende Solidarität hat Konsequenzen

Die Geas-Reform und der damit einhergehende Abbau von Grund- und Menschenrechten kommt im aktuellen politischen Klima nicht allein. Auch die zunehmende Bagatellisierung von Gerichtsentscheidungen als „Einzelfälle“, die Einschüchterung der Zivilgesellschaft durch rechte Medien oder mit Anfragen zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ und die Kürzung bei Demokratieprojekten reihen sich hier ein.

In dem berühmten Gedicht des Theologen und KZ-Häftlings Martin Niemöller heißt es über die Gefahr des Schweigens und unterlassener Solidarität während der NS-Zeit, dass er stets geschwiegen hat, solange andere betroffen waren, bis er selbst betroffen war – doch dann war niemand mehr da, um zu protestieren. Daran hat sich nichts geändert. Das neue Geas und der Abbau von Grund- und Menschenrechten gehen uns alle etwas an.

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3 Kommentare

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  • Natürlich spiegelt dieses Regelwerk auch die Uneinheitlichkeit wider, die die Europäische Union seit Jahren in der Asyl- und Migrationspolitik prägt. Das deutsche Vorgehen im Jahr 2015 erfolgte weitgehend ohne eine abgestimmte europäische Lösung. Trotz aller Kritik war die Aufnahme zahlreicher Schutzsuchender jedoch ein humanitärer Akt, auf den man aus menschenrechtlicher Perspektive durchaus mit Stolz blicken kann.

    Gleichzeitig wurden die sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Politik vielfach unterschätzt. Weder die langfristige Finanzierung noch die Belastungen für ohnehin unter Druck stehende Sozial- und Integrationssysteme wurden ausreichend adressiert. Dies hat nicht zuletzt zum Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte in vielen europäischen Staaten beigetragen.

    Der Umgang der EU-Mitgliedstaaten mit Asylsuchenden offenbarte bereits 2015 erhebliche Unterschiede hinsichtlich Solidarität und Verantwortungsübernahme. Wirtschaftliche und nationalistische Interessen wurden stärker gewichtet. Der Brexit mag auch eine Folge davon sein.



    GEAS ist damit ein Spiegel der politischen Realitäten und Interessenkonflikte innerhalb der Europäischen Union.

  • Nicht alle diese Kritikpunkte sind stichhaltig, aber viele. Gerade Rechtsunsicherheit ist das letzte, was weiterhilft (egal wohin).



    Zum Kontext gehört jedoch auch:



    Es halten sich viele Menschen zu Unrecht in der EU auf; es wird nicht verhindert, dass ständig weitere dazukommen; und die Rechtsdurchsetzung, also die Ausreise von Personen ohne Aufenthaltsrecht, scheitert fast immer.



    Rechtsstaatlichkeit heißt, dass das Recht durchgesetzt wird - vorbeugend oder eben nachträglich. Doch in diesem Bereich liegt der Rechtsstaat bereits in Trümmern!



    Was ist Ihr Vorschlag, das zu ändern?

  • Die Menschenrechte werden abgeschafft? Eine Spur kleiner geht es nicht. Es gibt internationale Gesetze darüber, wer Anrecht auf Asyl hat und wer nicht, bei der UNO und auch in der EU. Dass diese 2015 im deutschen Alleingang ausgesetzt wurden, heißt noch lange nicht, dass mit Aussetzung dieser Gesetze dem Menschenrecht geholfen wurde. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Problemen, ja auch finanzieller Art, die mit diesem mit den anderen EU-Staaten nicht abgesprochen Alleingang einhergingen und -gehen.