Zeugenvernehmung im NSU-Prozess: Die Spur der Mordwaffe
Schon 2006 meldete sich beim BKA ein Tippgeber, der entscheidende Infos zur Tatwaffe hatte. Dort glaubte man ihm nicht. Jetzt sagt der mutmaßliche Importeur aus.
HAMBURG taz | Im Saal A 101 des Münchner Oberlandesgerichts könnte am Dienstag großes Schweigen herrschen. Als einzigen Zeugen hat der Strafsenat für den 134. Verhandlungstag im NSU-Prozess Jürgen L. geladen, einen früheren Freund und Jugendhaft-Kollegen von Uwe Böhnhardt. Er soll aussagen, woher die Česká 83, Kaliber 7,56 mm Browning, stammte – jene Waffe mit Schalldämpfer, die die Rechtsterroristen laut Anklage nutzten, um neun Menschen zu töten.
Jürgen L. war schon mal im vergangenen November geladen, wollte damals aber keine Aussage machen, um sich nicht den Vorwurf der Beihilfe zu der Mordserie einzuhandeln. Dabei wäre seine Aussage spannend. Denn wenige Aspekte der NSU-Affäre illustrieren so deutlich das Versagen der Ermittlungsbehörden wie die vergebliche Suche nach der Česká.
Mit einer eigenen Ermittlergruppe, der „EG Česká“, hatte das BKA der Waffe nachgespürt. Sie war an jedem Tatort der Mordserie benutzt worden: zuerst 2000 bei der Erschießung Enver Simseks in Nürnberg, zuletzt 2006 bei Halit Yozgat in Kassel.
Auf seiner Suche landete das BKA 2007 in der Schweiz. Ein Jahr zuvor hatte sich der Deutsche Lothar M. beim BKA gemeldet und auf den Schweizer „Generalimporteur“ der Česká verwiesen, die Firma Jan Luxik. Für den Schalldämpfer verwies er auf die Firma Schläfli & Zbinden. Ganze 15 Mal soll sich Lothar M. 2006 und 2007 beim BKA gemeldet haben, heißt es im Abschlussbericht des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses – wegen „der hohen Belohnung“.
Die Ermittler sahen in dem Tippgeber allerdings nur einen Verschwörungstheoretiker. In einem BKA-Vermerk vom 6. August 2006 heißt es: „vermutlich ein Spinner“. 2007 überprüfte die Behörde dann doch die Hinweise des „Spinners“ – und landete einen Volltreffer: Über Luxik und Schläfli & Zbinden kamen sie auf den Schweizer Waffenhändler Anton G.
Ermittler streiten Fehler ab
In Vernehmungen stritt Anton G. den Kauf zwar ab, doch Firmenunterlagen belegen ihn. Das BKA hielt die Ausflüchte von Anton G. für „nicht glaubwürdig“, ernsthaft weiterermittelt wurde aber wohl nicht. Dabei verfügte Anton G. auch über „familiäre Beziehungen nach Ostdeutschland“, wie der NSU-Ausschuss festhielt. Vor dem Gremium wiegelte ein Ermittler der „EG Česká“ jedoch ab: Auch dieser Spur sei man gefolgt, ergebnislos. „Fehler haben wir keine gemacht“, so sein Fazit.
Doch hätte das BKA genauer in Anton G.s Umfeld ermittelt, wäre es dort auf dessen Freund Hans-Ulrich M. aus Jena gestoßen, der Waffen verschob. Über diesen und einen Mittelsmann landete die Česká schließlich bei Jürgen L., der die Waffe an den Inhaber des Jenaer Szeneladens Madley lieferte. Dort erwarb sie Carsten S., jetzt Mitangeklagter im NSU-Prozess, für 2.500 DM samt Schalldämpfer und brachte sie dem NSU-Trio. Mit diesem Wissen hätte das BKA das Untergrundleben des NSU eventuell beenden können – gut vier Jahre vor dessen Auffliegen und noch vor dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter.
Unterdessen deutet sich an, dass der NSU-Prozess länger dauern dürfte als ursprünglich geplant. Am Montag verschickte das Münchner Gericht an die Prozessbeteiligten eine Liste mit Terminen bis Ende Juni 2015. Eine Sprecherin sprach von vorsorglichen „Vorratsterminen“. Ursprünglich sollte der Prozess in diesem Jahr beendet werden. Er begann im Mai 2013.
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