Zentrales Gesetzesvorhaben: Senat einigt sich bei Verwaltungsreform
Seit zwei Jahrzehnten diskutieren Berliner Regierungen schon über eine Verwaltungsreform. Nun hat der Senat ein Gesetz auf den Weg gebracht.
Die schwarz-rote Koalition ist bei einem ihrer zentralen Vorhaben einen Schritt weiter: Der Senat hat am Dienstag ein Gesetz beschlossen, das die Grundlage für eine seit mehr als zwei Jahrzehnten von verschiedenen Regierungen diskutierte Verwaltungsreform bilden soll.
Teile davon sollen auch neu in der Verfassung stehen, wofür die Koalition Unterstützung aus der Opposition braucht. Für Verfassungsänderungen ist im Abgeordnetenhaus eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Die Reform soll das beenden, was Regierungschef Kai Wegner (CDU) als „Verwaltungs-Pingpong“ beschrieb. Dahinter steht die Kritik an ungeklärten Zuständigkeiten sowie suboptimalen Abläufen zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken.
Bereits im Jahr 2000 gab es eine Kommission
Mehrere Kommissionen hatten sich an Reformvorschlägen versucht, ohne dass sich etwas änderte, zuletzt 2018 unter dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD). Wegner erinnerte an eine ähnliche Kommission schon im Jahr 2000.
Die jetzige Einigung im Senat soll nun in den Rat der zwölf Bezirksbürgermeister gehen, dann nochmals im Senat besprochen werden und dann ins Abgeordnetenhaus. Wegner erwartet dort einen zügigen Gesetzesbeschluss, weil die dortigen Fraktionen, ausgenommen die AfD, schon in die bisherigen Beratungen über die Reform eingebunden waren. Wegner lobte neben den Bezirken ausdrücklich Grüne und Linkspartei und beschrieb die Zusammenarbeit als „einzigartig“.
Zentral soll sein, genau festzulegen, wer auf Landes- und Bezirksebene wofür zuständig ist. Noch in Arbeit ist eine Liste, die rund 4.000 Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in 29 Feldern aufführen soll. Dabei kam laut der zuständigen Staatssekretärin Martina Klement unter anderem heraus: „Wir haben 300 Aufgaben identifiziert, für die sich derzeit niemand zuständig fühlt.“
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