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Wohnungslosigkeit und QueernessBesonders schützenswert, aber kaum Schutz

Queere Wohnungslose sind in Hilfsangeboten oft mit diskriminierendem Verhalten konfrontiert. Auch in Berlin mangelt es an spezifizischen Angeboten.

Nicht erst der Anschlag auf den CSD in Berlin Ende Juli hat gezeigt, dass queeres Leben besonders gefährdet und besonders schützenswert ist. Das schätzt auch die Bundesregierung so ein, wenn sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Wohnungslosigkeit queerer Menschen sagt, dass diese in den Facharbeitsgruppen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit als besonders schützenswerte Gruppe mitgedacht werden muss. Trotzdem unternimmt die Bundesregierung keine gesonderten Maßnahmen, um queere Menschen vor Obdachlosigkeit zu schützen, wie die Antwort zeigt.

Das Nationale Forum soll das Ziel umsetzen, welches 2024 im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen wurde: Wohnungslosigkeit bis 2030 abschaffen. Bis zur Erfüllung des Ziels bleiben jedoch kaum noch drei Jahre und Wohnungslosigkeit ist auch in Berlin allgegenwärtig. Das im Rahmen des Aktionsplans erstellte Jahresarbeitsprogramm für 2026 beinhaltet von 50 Maßnahmen nicht eine, die den Schutz queerer Menschen besonders hervorheben würde.

Dabei brauchen queere Menschen auch in der Wohnungslosigkeit besondere Schutzräume. Viele queere Menschen meiden existierende Hilfsangebote, weil sie befürchten, dort diskriminierende Erfahrungen zu machen. Im Hilfesystem in Berlin machen sie deshalb nur einen Anteil von etwa fünf bis sechs Prozent aus, obwohl 15 Prozent der Wohnungslosen in der Stadt queer sind. Das ergab die erste Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit in Berlin aus 2024.

Oft mangelt es an Sensibilisierung beim Personal der Notunterkünfte. „Menschen, die wegen familiärer Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt auf der Straße landen und selbst in Notunterkünften nicht sicher sind, werden von unserem Staat dabei doppelt im Stich gelassen“, sagt Nyke Slawik, queerpolitische Sprecherin der Grünen und Bundestagsabgeordnete. Insbesondere sind davon trans*, inter* und nicht-binäre Menschen betroffen.

Starke Binarität

„Die Notunterbringungen sind stark geschlechtsbinär geregelt“, sagt auch Anjes Sanogo von der Schwulenberatung Berlin. Beim Leitungspersonal der Unterkünfte bestehe eine große Unsicherheit diesbezüglich, vor allem seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 2024. Manche Leitungskräfte würden zum Beispiel trans Frauen ablehnen, weil sie dem Mythos aufsitzen, trans Frauen würden cis Frauen sexuell belästigen wollen. Das hohe Maß an Verantwortung beim Leitungspersonal über das, was in der Unterkunft passiert, führe dann dazu, dass trans Frauen häufig abgelehnt würden.

Unter anderem deswegen hätten queere Menschen eine hohe Neigung dazu, lieber verdeckt wohnungslos zu sein, sagt Sanogo. Sie würden zum Beispiel Couchsurfing bei Freun­d*in­nen nutzen. Das bürge auch Risiken: „Zum Teil harren sie auch in sehr missbräuchlichen Wohngelegenheiten aus, um nicht in die Notunterkünfte gehen zu müssen.“

Erste Projekte, wie queere Wohnungslosigkeit gezielt bekämpft werden kann, gibt es bereits in Berlin. Zum Beispiel durch den Housing First-Ansatz. Wohnungslose Menschen bekommen in diesem Zusammenhang zuerst eine Wohnung gestellt. Daran sind keine Bedingungen geknüpft, wie es sonst häufig der Fall ist. Die Teilnehmenden müssen nicht in Therapie gehen, frei von Sucht oder in Arbeit sein. Sechs Träger arbeiten aktuell in Berlin nach diesem Ansatz. Auch für queere Menschen gibt es seit 2023 ein solches Angebot von der Schwulenberatung Berlin. Die Nachfrage ist hoch, aktuell gibt es keine freien Plätze mehr.

Berlin ist schon weiter

Finanziert wird das Projekt Housing First Queer durch die Senatsverwaltung für Soziales des Landes Berlin. 45 Wohnungen konnten so bereits vermittelt werden. Sanogo, Teamleitung von Housing First Queer, gefällt der radikal menschenrechtliche Ansatz: „Bei Housing First steht im Mittelpunkt, in eigenen Wohnraum zu gelangen mit dem Ziel, die Lebenssituation zu stabilisieren.“ In der regulären Wohnungslosenhilfe sei es genau umgekehrt.

„Nicht wir mieten die Wohnungen an, sondern die Menschen selbst.“ Dafür kriegen sie ihren eigenen Mietvertrag. „Das ist ganz wichtig, denn unser Prinzip ist, dass Betreuung und Wohnung voneinander getrennt sind“, sagt Sanogo. So können Menschen auch in ihrer Wohnung bleiben, wenn die Betreuung endet und umgekehrt.

Von der Bundesregierung wünscht sich Sylvia Rietenberg, Berichterstatterin für Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Grünen und Mitglied im Bundestag konkrete Maßnahme für diese spezifische Zielgruppe: „Allgemeine Maßnahmen helfen nicht, wenn man die besonderen Hürden queerer Menschen gar nicht erst wahrnimmt.“ Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sei mit großem Anspruch gestartet. Aber: „Unter dieser Bundesregierung bleibt davon nicht mehr als eine PR-Fassade, die nichts mit der Realität der Betroffenen zu tun hat“, beklagt die Politikerin.

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