Wirkungslose Verordnung: Umwandlungen trotz Milieuschutz
Das Geschäft mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht weiter. Das belegen die aktuellen Zahlen aus Friedrichshain-Kreuzberg.
Eigentlich, so dachten die Mieterinnen und Mieter der Böhmischen Straße 9, seien sie vor einer möglichen Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumswohnungen sicher. Schließlich liegt ihr Haus in einem der 42 Berliner Milieuschutzgebiete. Doch dann kam im November dieser Brief vom Bezirksamt Neukölln. In dem heißt es, dass sich der Eigentümer verpflichtet habe, die Eigentumswohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern anzubieten. „Mit Vorlage dieser Verpflichtung muss das Stadtentwicklungsamt (…) die Umwandlung genehmigen“, steht in dem Schreiben.
Jochen Biedermann, der zuständige Stadtrat, kennt das Problem. Bei einem ähnlichen Fall in der Weserstraße musste der Antrag der Immobilienfirma ADO auf Umwandlung ebenfalls genehmigt werden. Auch da hatte sich der Eigentümer bereit erklärt, sieben Jahre lang ausschließlich an die Mieter zu verkaufen. Biedermann nannte das eine „Scheunentorausnahme“.
Friedrichshain-Kreuzberg hat erneut vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Die Straßmannstraße 25 soll von der WBM übernommen werden.
Für die Schönleinstraße 27 wurde eine Abwendungsvereinbarung geschlossen.
Insgesamt hat der Bezirk elf Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt und elf Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen, in denen sich die Eigentümer verpflichten, den Milieuschutz zu achten. (wera)
Ursprünglich galt die Umwandlungsverordnung als das wichtigste Instrument, um den Boom bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzudämmen. Sie besagt, dass jede Umwandlung in einem Milieuschutzgebiet vom Bezirk versagt werden kann, wenn damit die Verdrängung der Wohnbevölkerung drohe. Die CDU hatte sich lange gegen die Verordnung gewehrt. 2015 wurde sie schließlich erlassen.
Doch nicht in allen Fällen greift die Verordnung. So muss der Bezirk die Umwandlung genehmigen, wenn das Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Die laut Berliner Mieterverein inzwischen aber häufigste Ausnahme ist jener Passus im Baugesetzbuch, in dem es heißt: „Die Genehmigung ist ferner zu erteilen, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern.“
Was zunächst nach einer Atempause klingt, ist freilich nur ein geringer Trost. Denn wer kann sich schon die Preise leisten, die Eigentumswohnungen inzwischen kosten. Neuköllns Baustadtrat Biedermann sprach beim Beispiel der Weserstraße von einem „Riesenproblem“: „In vielen Fällen laufen dann Menschen mit Geldkoffern durchs Haus und bieten Aufhebungsverträge an.“
Biedermanns grüner Stadtratskollege Florian Schmidt ist ebenfalls ernüchtert. „Da ist kein Effekt mehr zu sehen“, sagt er und verweist auf die aktuellen Zahlen aus Friedrichshain-Kreuzberg. So wurden 2014 pro Halbjahr etwa 1.450 Wohnungen in Eigentum umgewandelt. Bevor die Verordnung im März 2015 in Kraft trat, erhöhte sich die Zahl auf 2.500, laut Schmidt war das ein „Vorzieheffekt“. Seitdem geht sie zwar zurück, doch in den „absoluten Zahlen“, so der Baustadtrat, „ist kein spürbarer Rückgang zu erkennen“. Im zweiten Halbjahr 2016 lag die Zahl der Umwandlungen bei 1.885 Wohnungen, im ersten Halbjahr 2017 bei 1.569. „Damit sind wir wieder bei den Zahlen von 2014“, meint Florian Schmidt.
Der Grünenpolitiker Schmidt fordert deshalb, die Siebenjahresregelung so schnell wie möglich aus dem Baugesetzbuch zu streichen. Das freilich ist Bundesangelegenheit. Den Bezirken bleibt, wie in der Böhmischen Straße, nur, die Mieter über die Genehmigungen zu informieren. „Wir schreiben alle betroffenen Mieter an“, sagt Neuköllns Baustadtrat Biedermann. Der einzige Trost, den er hat: Nach Ablauf der Siebenjahresfrist greift noch einmal das generelle Verbot von Eigenbedarfskündigungen. Das beträgt in Berlin fünf Jahre.
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