Gentrifizierung in Berlin-Neukölln: Das Scheunentor im Schutzgebiet

Im Neuköllner Norden bekommt ein Vermieter die Genehmigung, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln – dank Bundesrecht ganz legal.

Eigentlich eine prima Sache – hilft aber nicht immer: Milieuschutz Foto: dpa

Der Ausflug ins Bezirksamt Neukölln endete für die MieterInnen eines Hauses an der Ecke Weserstraße/Roseggerstraße am Dienstagmorgen ernüchternd. „Unser Protestbrief ist praktisch für den Schredder“, fasste eine Mieterin die Antwort des zuständigen Mitarbeiters der Abteilung für Stadtentwicklung zusammen. Mit ihrem Schrei­ben wollten die MieterInnen gegen die Ankündigung des Bezirks protestieren, die Umwandlung ihrer Miet- in Eigentumswohnungen zu gestatten. Doch genau so wird es kommen, mussten sie nun erfahren.

Schon im November soll die Genehmigung für den veränderten Grundbucheintrag vorliegen. Für die etwa 40 Mietparteien des Eckhauses, die sich als Initiative „Rosi bleibt“ zusammengeschlossen haben, sind das ernüchternde Nachrichten. Sie hatten die Hoffnung, dass sie ihre Lage vor einem solchen Szenario schützen würde.

Denn seit dem 6. August liegt ihr Haus in dem neu definierten Milieuschutzgebiet Herzbergplatz/Treptower Straße. Und hier gilt – wie für alle knapp 50 Gebiete mit sozialen Erhaltungsverordnungen in Berlin – ein Verbot für Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Damit soll die soziale Struktur der Kieze erhalten werden. Die BewohnerInnen des Hauses in der Weserstraße, die auf ihrer Höhe nicht mehr die Partymeile ist, könnten als Paradebeispiel für eine zu schützende Mieterschaft herhalten: RentnerInnen, Studierende, SozialhilfeempfängerInnen, Geringverdienende – niemand aus dem Haus, der genug Geld hätte, die eigene Wohnung zu erwerben. Das war auch das Ergebnis einer Hausversammlung in der vergangenen Woche. Alle haben daraufhin den Protestbrief unterschrieben.

Warum der Bezirk trotzdem nicht schützend eingreifen kann, erklärt Jochen Biedermann, grüner Baustadtrat des Bezirks. Das in Milieuschutzgebieten geltende Umwandlungsverbot habe eine Reihe kleinerer und „eine Scheunentorausnahme“, so Biedermann. „Wenn sich die Eigentümer verpflichten, die Wohnungen für sieben Jahre nur an die Mieter zu verkaufen, müssen wir das genehmigen.“ Genau das habe die Immobilienfirma ADO, ein Berliner Großvermieter, auch Eigentümer der Neuköllner „Weißen Siedlung“, beantragt.

Gesetzeslage ist „Riesenproblem“

Diese Gesetzeslage sei ein „Riesenproblem“, so Biedermann. Verbesserungen sind jedoch nicht absehbar: Mit der 7-Jahres-Regelung nutzt das Land bereits die Spielräume des Bundesrechts aus.

Darüber, was nach der Genehmigung passiert, kann Biedermann nur spekulieren: „In vielen Fällen laufen dann Menschen mit Geldkoffern durchs Haus und bieten Aufhebungsverträge an.“ Nicht selten werden MieterInnen überrumpelt und für ein paar tausend Euro aus ihren Wohnungen herausgekauft.

Denn ohne die AltmieterInnen steht einer sofortigen Veräußerung als Eigentumswohnung nichts mehr im Wege. Der Baustadtrat rät dringend davon ab, auf derartige Angebote einzugehen. Nach den sieben Jahren, gäbe es noch einen fünfjährigen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen. „Das sind eigentlich noch zwölf Jahre Sicherheit.“

Die MieterInnen, die sich schon über die schlechten Erfahrungen mit ihrem Vermieter beschweren – überhöhte Betriebskostenabrechnungen und verschleppte Schäden – ,rechnen dennoch mit dem Schlimmsten. Zur taz sagt eine von ihnen: „Die werden alles tun, um uns hier rauszukriegen.“

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