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Widerrufene Zusagen für AfghaninnenEin glücklicher und ein unglücklicher Richter

Das Schicksal zweier afghanischer Juristen veranschaulicht die Willkür der Bundesregierung. Einen nahm sie doch noch auf, ein anderer wartet weiter in Pakistan.

Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

Die deutsche Bundesregierung gab Af­gha­n:in­nen einst eine Aufnahmezusage, die sie jetzt nicht mehr einhalten will. Wie willkürlich sie mit den Af­gha­n:in­nen umgeht, zeigen aktuell die sehr unterschiedlichen Schicksale von zwei afghanischen Richtern.

Beide Männer waren in ähnlicher Position. Beide waren Richter in Afghanistan, beide hatten eine deutsche Aufnahmezusage. Beiden wurde diese Mitte Dezember widerrufen. Der eine ist inzwischen jedoch in Deutschland, der andere sitzt weiter in Pakistan. Jetzt hat er eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht.

Der glückliche Richter

Der inzwischen glückliche Jurist war Richter an Afghanistans oberstem Gerichtshof. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban erhielt er 2022 von Deutschland eine Aufnahmezusage; er stand auf der sogenannten Übergangsliste. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der Deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen. Doch es ging nicht voran.

Im September legte er Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung am 4. Dezember zwar, dass über seinen Visumantrag sofort entschieden werden müsse, aber nicht, dass er ein Visum erhalten soll.

Nun wäre auch in seinem Fall der Moment für eine wundersame Wendung gekommen, doch sie blieb aus

Tatsächlich widerrief die Bundesregierung am 8. Dezember die Aufnahmezusage und lehnte am 10. Dezember den Visumsantrag ab, jeweils mit der Begründung, es gebe kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme in Deutschland. Also alles verloren?

Nein. Schon am 16. Dezember wendete sich für den ehemaligen Oberrichter das Blatt. Ohne weitere Begründung teilte die Bundesregierung mit, dass „erneut ein politisches Interesse an der Aufnahme besteht“. Es gibt Gerüchte, dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) persönlich die Wende angeordnet hat. Am 22. Dezember saß der Oberrichter mit seiner Familie im Flugzeug nach Deutschland, wo er jetzt lebt. Happy End.

Die wundersame Wendung blieb aus

Davon ist der zweite Richter noch weit entfernt, trotz ganz ähnlicher Ausgangslage. Er war Strafrichter in Afghanistan und hat nach eigenen Angaben rund 300 Taliban verurteilt. Nach der Machtübernahme der Taliban kamen diese frei und haben nun zum Teil hohe staatliche Posten übernommen. Auch der Strafrichter galt deshalb als stark gefährdet und wurde auf die sogenannte Menschenrechtsliste gesetzt. 2022 erhielt er eine deutsche Aufnahmezusage. Mit Frau und acht Kindern floh auch er nach Pakistan, um dort ein Visum zu erhalten.

Auch der Strafrichter legte im September Verfassungsbeschwerde ein, die aber zunächst nicht entschieden wurde. Am 8. Dezember widerrief die Bundesregierung seine Aufnahmezusage, am 10. Dezember wurde sein Visumantrag abgelehnt. Am 15. Dezember lehnte dann auch das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde ab.

Nun wäre auch in seinem Fall der Moment für eine wundersame Wendung gekommen, doch sie blieb aus – wie auch in Hunderten anderen Fällen von der Menschenrechts- und Übergangsliste.

Immerhin ließ die Bundesregierung den Strafrichter und seine Familie nicht ganz im Stich. Sie verbrachte ihn (und andere Afghanen mit widerrufener Aufnahmezusage) von der Hauptstadt Islamabad nach Peschawar in Nordpakistan, wo eine Abschiebung nach Afghanistan weniger wahrscheinlich ist. Die Ex-Schützlinge werden im Auftrag der Bundesregierung auch weiterhin untergebracht und verpflegt. Nur nach Deutschland dürfen sie nicht.

Mitte Januar hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die beiden Richter betreut, im Namen des Strafrichters eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss und einen Eilantrag eingereicht. Eine Entscheidung über den Eilantrag wird in den nächsten Tagen erwartet. Eine einstweilige Anordnung des UN-Ausschusses wäre völkerrechtlich verbindlich.

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