Welpenschutz in Österreich: Kein Tier ist illegal? Das war einmal
Ein neues Gesetz verbietet „öffentliches Feilbieten“ von Tieren. Es soll Welpenhandel unterbinden. Tierschutz-Verbände sind dennoch empört.
Wenige Themen können Herrn und Frau Österreicher so aufbringen wie Fragen des Tierschutzes. Die Sachkenntnis beim Gesetzgeber lässt aber zu wünschen übrig. So verbietet ein neues Gesetz das „öffentliche Feilbieten“ von Tieren auch im Internet. Ausgenommen sind Tierschutzvereine, die ein eigenes Tierheim vorweisen können.
Madeleine Petrovic, die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV), spricht von einem „unfassbaren gesetzlichen Pallawatsch“. Das Gesetz richtet sich eigentlich gegen den professionellen Handel mit Welpen aus Osteuropa, trifft aber Hunderte private Tierschutzvereine und Pflegestellen in Österreich, darunter kleine Vereine, die vor allem in Osteuropa ausgesetzte oder verwahrloste Straßenhunde retten und vermitteln. Der neue Paragraf 8a des Tierschutzgesetzes sieht einen Strafrahmen bis 7.500 Euro vor. Die Stadt Wien hat bereits begonnen, Strafbescheide zuzustellen.
Der WTV habe bereits vor längerer Zeit beim Ministerium mit der Bitte um sofortige Änderung interveniert. „Die Antworten fielen leider unbefriedigend aus und waren derart unterschiedlich, dass es kein Wunder ist, dass die kleinen Vereine hier nicht mehr durchblicken“, so Petrovic.
Die Absicht des Parlaments sei gewesen, anerkannte kleine Tierschutzvereine von dem Verbot des Onlinehandels auszunehmen. Denn gerade die sind auf Medien wie das Kleinanzeigenportal willhaben.at angewiesen. Mit Unterstützung der Tierärztekammer hätten sich praktikable, sichere und tierfreundliche Strukturen entwickelt, die von der Politik unterstützt und nicht kaputt gemacht werden sollten.
M. Petrovic, Tierschutzverein
Petrovic, einstige Chefin der Grünen und promovierte Juristin, übergab eine juristische Stellungnahme mit der Bitte um amtswegige Prüfung: „Wir meinen, dass das Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist.“ Sprecher der Regierungsparteien haben sich bereit gezeigt, das Gesetz zu reparieren.
Da der Nationalrat sich aber in der Sommerpause befindet und im Oktober gewählt wird, könnte es länger dauern, bis es so weit ist. Deswegen haben sich die Behörden entschlossen, das Eintreiben der Strafen auszusetzen. Ein weiterer Pfusch, schimpft Petrovic. Das Aussetzen von Strafen ist gesetzlich gar nicht möglich.
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