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Wegen illegaler ParteispendenAfD droht Strafzahlung

Die Bundestagsverwaltung hat eine Vorentscheidung wegen möglicher illegaler Spenden an die AfD gefällt. Es droht eine Strafe von über 100.000 Euro.

Steht kurz vor der Entscheidung: der Fall um Spenden an den AfD-Europakandidaten Guido Reil Foto: Matthias Balk/dpa

BERLIN taz | Wegen möglicher illegaler Parteispenden wird eine Strafzahlung für die AfD immer wahrscheinlicher. Es geht um mehr als 100.000 Euro. Die Bundestagsverwaltung hat eine entsprechende Vorentscheidung gefällt und dies der Partei schriftlich mitgeteilt. Das bestätigte Parteichef Jörg Meuthen der taz. Zunächst hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Konkret geht es um eine Spende an den Nordrhein-Westfalen Guido Reil, der auf Platz zwei der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl steht. Reil hatte 2017 für den Landtag in NRW kandidiert und dabei kostenlose Wahlwerbung durch die Schweizer Goal AG erhalten – Werbeplakate und Flyer im Wert von etwa 50.000 Euro. Die Bundestagsverwaltung prüft diesen Vorgang schon lange.

Jetzt hat sie die AfD schriftlich informiert. „Dabei handelt es sich nicht um einen formalen Bescheid“, betonte Parteichef Meuthen. Die AfD kann noch einmal ihre Sicht der Dinge erläutern. „Die Vorwürfe sind in der Sache falsch“, sagte Meuthen. Das werde man der Bundestagsverwaltung auch mitteilen. Sollte dann ein Bescheid kommen, will die AfD zunächst in Widerspruch gehen und wenn nötig auch klagen.

Der Fall Guido Reil ist damit der erste von mehreren möglicherweise illegalen Spenden, bei dem die Bundestagsverwaltung nun kurz vor der Entscheidung steht. Auch Meuthen selbst hatte im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg Sachspenden von der Goal AG erhalten. Nach den bislang letzten Angaben dazu soll es sich nicht um einen, sondern um mehrere Spender handeln. In Meuthens Fall erhielt die AfD noch keine Vorentscheidung von der Bundestagsverwaltung.

„Wir werden das alle aufklären“

In eine möglicherweise illegale Spendenaffäre verstrickt ist auch Fraktionschefin Alice Weidel. Ihr Kreisverband am Bodensee hatte für ihren Bundestagswahlkampf eine Spende von über 130.000 Euro von einem Schweizer Pharmaunternehmen erhalten – gestückelt in mehrere Tranchen. Parteispenden von Schweizer Staatsbürgern sind nicht erlaubt, Monate später zahlte die AfD das Geld deshalb zurück. Zuvor hatte sie im Bundestagswahlkampf aber damit gearbeitet. Später legte die AfD eine Liste mit mehreren Spendern vor, die angeblich hinter dieser Zahlung gestanden hätten.

Die Konstanzer Staatsanwaltschaft, die unter anderem gegen Weidel ermittelt, zweifelt einen Teil dieser Namen aber an. Interessanterweise sollen manche der Namen auf dieser Liste mit denen von Meuthens Spendern identisch sein. „Wir werden das alle aufklären“, sagte der AfD-Chef der taz. Da hat die Partei einiges zu tun.

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