AfD-Politiker verwendet falschen Titel: Der unbekannte Professor
Gunnar Beck, Kandidat der AfD bei den Wahlen für das EU-Parlament, schmückt sich mit akademischen Titeln, die er nicht hat. Das ist eine Straftat.
Berlin taz | Zumindest in ihrer Anfangszeit wurde die AfD gern als Professorenpartei bezeichnet. Gunnar Beck, Listenplatz 10 der Partei für die Europawahl, schien da gut hineinzupassen: Auf den Wahlunterlagen wird der Politiker aus Neuss als Professor geführt. Außerdem lässt er sich gern als „Fachanwalt für Europarecht“ bezeichnen.
Beide Bezeichnungen sind offenbar falsch: An der SOAS-Universität in London, wo Beck unterrichtet, wird er als Reader geführt – ein Rang, der sich nicht mit dem deutschen Titel eines Professors gleichsetzen lässt, wie das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium bestätigte.
Im Wikipedia-Eintrag zu Beck fand sich außerdem die kurz vor seiner Nominierung hinzugefügte Angabe, die Universität Sussex habe ihn 2016 zum Professor ernannt – laut Angaben der englischen Hochschule hat Beck dort nicht einmal gearbeitet.
Auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Europarecht“ führt in die Irre. Die Bezeichnung Fachanwalt ist berufsrechtlich geschützt und setzt eine Weiterbildung in einem von 23 festgelegten Bereichen voraus. Europarecht gehört nicht dazu.
Vorwurf Rechtsbruch
Beck könnte sich strafbar gemacht haben: Der „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ ist eine Straftat. Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, warf Beck am Dienstag Rechtsbruch vor.
Der Verfassungsblog hatte bereits am Wochenende über den Fall berichtet, am Dienstag wurde er dann zuerst vom Deutschlandfunkaufgenommen. Beck verteidigt sein Verhalten in einer Stellungnahme: Es sei üblich, dass Menschen mit der Berufsbezeichnung Reader im Ausland den Titel Professor verwendeten. Er habe „juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig gehandelt“.
Auf der Website der AfD wurde die Bezeichnung Gunnar Becks am Dienstag dennoch von „Prof. Dr. Beck“ in „DPhil Barrister-at-Law Gunnar Beck“ geändert. Bastian Behrens, Pressesprecher der AfD, erklärte dazu auf taz-Anfrage, es sei auch vorher „alles völlig korrekt“ gewesen, da der Professor lediglich als Berufsbezeichnung, nicht jedoch als akademischer Titel gemeint gewesen sei.
Die Formulierung „Prof. Dr.“ sei jedoch „ärgerlich, sozusagen etwas falsch, weil sie ein bisschen den Eindruck erweckt, es könnte sich um einen Titel handeln“. Das sei aber nur durch einen „Kommunikationsfehler“ entstanden.
Korrektur nicht mehr möglich
Eine Korrektur der Angaben zu Beck auf den Wahlunterlagen, wo er ebenfalls als Prof. Dr. Gunnar Beck geführt wird, ist nach Angaben des Bundeswahlleiters nicht mehr möglich.
Möglicherweise könnte der Wirbel um Beck auch für Probleme an seinem Arbeitsplatz sorgen. Angehörige der als eher links geltenden Londoner SOAS (School of Oriental and African Studies) diskutierten am Dienstag auf Twitter, warum das College überhaupt einen AfD-Politiker beschäftigt.
Leser*innenkommentare
05654 (Profil gelöscht)
Gast
AfD = Lügen- , Spendenskandal- , Betrüger- & Verbrecher-Partei ?.. Laut dem Gesetz schon !.. § 263 StGB (Betrug) (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. ... § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln & Berufsbezeichnungen ) (1) Wer unbefug inländische akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt , wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft ...