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Warum Gericht Sitzungen erlaubt hatAlter Bundestag kann Geld raushauen

Linke und AfD wollten eine Abstimmung des alten Parlaments zur Schuldenbremse verhindern. Doch das Bundesverfassungsgericht wies ihre Anträge zurück.

Erarbeitet von Massen, verprasst von wenigen: Geld, das der alte Bundestag unter anderem für Krieg locker machen will Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Freiburg taz | Der Bundestag kann am Dienstag noch in alter Besetzung die Schuldenbremse im Grundgesetz lockern. Das Bundesverfassungsgericht lehnte vier Eilanträge dagegen ab. Die Grundgesetzänderung mit alten Mehrheiten verletze nicht das Demokratieprinzip und die Abgeordnetenrechte.

Am kommenden Dienstag wird der Bundestag noch einmal zu einer Sondersitzung mit den alten Mehrheiten zusammenkommen. Auf der Tagesordnung steht eine dreifache Änderung des Grundgesetzes. Danach sollen Verteidigungsausgaben über 45 Milliarden Euro nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden.

Das Gleiche soll für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Modernisierung der Infrastruktur gelten. Und schließlich sollen die Bundesländer künftig genau so viel Schulden machen können wie der Bund, das heißt pro Jahr rund 15 Milliarden Euro.

Seit dem frühen Freitagnachmittag kann das Paket auch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag rechnen. Die kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zu den geplanten Grundgesetzänderungen. So sollen 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für Klimaschutz-Investitionen reserviert werden. Und mit den Verteidigungsausgaben sollen zum Beispiel auch Hilfen für überfallene Staaten wie die Ukraine von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Diese Grundgesetzänderungen wollen CDU/CSU, SPD und Grüne unbedingt noch in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode beschließen. Denn noch haben die drei Fraktionen gemeinsam die Zwei-Drittel-Mehrheit, die für Verfassungsänderungen erforderlich ist. Im neu gewählten Bundestag würden dafür auch Stimmen der Linken (die jedoch erhöhte Militärausgaben ablehnt) oder der AfD (die die Schuldenbremse nicht aufweichen will) benötigt.

Am frühen Freitagnachmittag war allerdings noch unklar, ob der Bundestag am kommenden Dienstag überhaupt zur entscheidenden Sondersitzung zusammenkommen kann. Es gab mehrere Organklagen von alten und neuen Abgeordneten, die dies verhindern wollten. Über vier Organklagen und die dazugehörigen Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Konkret ging es um Anträge der kommenden Linken-Fraktion, der aktuellen AfD-Fraktion, von fünf AfD-Abgeordneten um Christian Wirth sowie der ausgetretenen Ex-AfD-Abgeordneten Joana Cotar.

Vier Anträge abgelehnt

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidenten Doris König hat alle vier Anträge am Donnerstag abgelehnt und dazu am Freitagnachmittag vier separate Beschlüssen veröffentlicht. Dabei hatten die Argumente, die teilweise von Linken und AfD ähnlich vorgebracht wurden, durchweg keinen Erfolg.

So verstoße es nicht gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, wenn der alte Bundestag noch das Grundgesetz ändert, obwohl der neue Bundestag bereits gewählt ist. Die Rich­te­r:in­nen verwiesen auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach der alte Bundestag handlungsfähig bleibt, bis sich der neue Bundestag konstituiert hat.

Letzteres muss spätestens 30 Tage nach der Neuwahl erfolgen. Tatsächlich ist die erste Sitzung des neuen Bundestages für den 25. März geplant. Bis dahin hat der alte Bundestag noch alle Kompetenzen. Dies gelte auch dann, wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wurde, so die Richter:innen.

Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas (SPD) habe auch nicht dadurch ihre Pflichten verletzt, dass sie noch einmal den alten Bundestag einberufen hat. Zwar könnte seit diesem Freitag (ab Verkündung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl) auch der neue Bundestag einberufen werden. Es gebe jedoch keine Pflicht hierzu, so die Richter:innen.

Genug Zeit, um Anträge zu lesen

Da die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eine Einberufung des alten Bundestags beantragt hatten, durfte Bas diesen Antrag umsetzen. Dies wäre nur dann ausgeschlossen gewesen, wenn sich der neue Bundestag von sich aus konstituiert hätte. Danach hätte ein Drittel der Abgeordneten des neuen Bundestags die Einberufung des neuen Bundestags fordern müssen. Dies sei aber nicht erfolgt, stellten die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen fest.

Die Einberufung des alten Bundestags wurde auch korrekt eingefordert. Von AfD-Seite war beanstandet worden, dass nicht ein Drittel der alten Abgeordneten mit ihrer Unterschrift eine Sondersitzung verlangt haben. Das Verfassungsgericht stellte nun aber klar, dass das Grundgesetz keine so strengen Form-Erfordernisse aufstelle. Es genüge auch, dass die Fraktionsvorsitzenden von zwei Fraktionen (CDU/CSU und SPD), die gemeinsam mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellen, eine Sondersitzung beantragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung am Dienstag auch nicht deshalb verhindert, weil die Abgeordneten zu wenig Zeit für die Lektüre und Beratung der Anträge haben. Im Sommer 2023 hatte das Gericht bei den Beratungen zum Heizungsgesetz auf Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eine längere Pause für Beratungen gefordert.

Diesmal lehnte es entsprechende Anträge jedoch ab. Der Antrag der AfD-Abgeordneten um Christian Wirth hatte nicht genügend Substanz, so Karlsruhe, und im Fall der Ex-AfD-Abgeordneten Joana Cotar spreche die Folgenabwägung gegen einen Aufschub. Angesichts des nahen Endes der Legislaturperiode drohe der Verfall der Anträge.

Zwar liegen in Karlsruhe weitere Organklagen und Verfassungsbeschwerden vor, über die noch nicht entschieden ist. Es ist aber davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht die aussichtsreichsten Eingaben für eine sofortige Entscheidung ausgewählt hat.

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20 Kommentare

 / 
  • …anschließe mich •

    Die Mütter & Väter haben aus geschichtlicher Erfahrung die unbedingte Handlungsfähigkeit und so eben deren Erhalt bis zum Übergang zum neu gewählten Bundestag stringent im Grundgesetz - GG - festgeschrieben •



    Die hier zT gegen die dies ebenso stringent umsetzenden Entscheidungen der Karlsruher Primadonnen Invektiven “Abnicker“ “eh alle CDU“ et al. gehen an der Sache vorbei & lassen doch arges Verkennem der Arbeitsweise dieser Verfassungsinstitution - dem Procedere seiner Zusammensetzung usw erkennen •

    ps Ganz schuldlos ist das Politsystem an solchen Fehleinschätzungen nicht!



    Cum grano salis ist das Gerichtswesen & Karlsruhe in Sonderheit immer noch eines der wenigen, wenn nicht bundesweit einzig verbliebenes - mehr als nur latent Closed-Shop-System!



    D.h, Nach außen wird gern eine Einigkeit demonstriert! Die - wie ich aus professioneller Erfahrung einschl. “Flurfunk“ KA weiß intern eher selten zutrifft! Letzteres ist jedoch systemimmanent & ok!



    Aus demokratischer Sicht hingegen ist beim Procedere der Berufung unserer Primadonnen nach meinem Dafürhalten noch gut Luft nach oben. Dank Auftreten der Grünen ist etwas mehr Licht in die Kaupelei schwarz vs rot …ff

    • @Lowandorder:

      Sorry - he techné / Finger zu schnell



      Bitte löschen

  • …anschließe mich •

    Die Mütter & Väter haben aus geschichtlicher Erfahrung die unbedingte Handlungsfähigkeit und so eben deren Erhalt bis zum Übergang zum neu gewählten Bundestag stringent im Grundgesetz - GG - festgeschrieben •



    Die hier zT gegen die dies ebenso stringent umsetzenden Entscheidungen der Karlsruher Primadonnen Invektiven “Abnicker“ “eh alle CDU“ et al. gehen an der Sache vorbei & lassen doch arges Verkennem der Arbeitsweise dieser Verfassungsinstitution - dem Procedere seiner Zusammensetzung usw erkennen •

    ps Ganz schuldlos ist das Politsystem an solchen Fehleinschätzungen nicht!



    Cum grano salis ist das Gerichtswesen & Karlsruhe in Sonderheit immer noch eines der wenigen, wenn nicht bundesweit einzig verbliebenes - mehr als nur latent Closed-Shop-System!



    D.h, Nach außen wird gern eine Einigkeit demonstriert! Die - wie ich aus professioneller Erfahrung einschl. “Flurfunk“ KA weiß intern eher selten zutrifft! Letzteres ist jedoch systemimmanent & ok!



    Aus demokratischer Sicht hingegen ist beim Procedere der Berufung unserer Primadonnen nach meinem Dafürhalten noch gut Luft nach oben. Dank Auftreten der Grünen ist etwas mehr Licht in die Kaupelei schwarz vs rot …ff

    • @Lowandorder:

      ff …zweier Nasen im Hinterzimmer gekommen



      Angesichts ja gerade wieder deutlich gewordenen immensen Einfluß Karlsruhes und um dieses gern gepflegten & gar nicht mal von der Hand zu weisenden Unbehagens



      s.o. Closed Shop & “Wir lassen uns doch unsere Ostpolitik nicht von den acht Arschlöchern in Karlsruhe kaputtmachen!“



      ©️ Horst Ehmke & “Wer sind diese Nasen überhaupt?‘“



      Halte ich ein Öffentliches Hearing im Bundestag oder der Bundesversammlung für unabdingbar •



      &



      Weil schon mal dabei & dabei geht es nicht nur um den bösen Schein! Woll



      Das seit ein paar Jahren gepflegte - mit Verlaub - Kaffeekränzchen!* Newahr



      Zwischen Bundesregierung & den Karlsruher Richtern hat zu unterbleiben!



      Das halte ich glatt für verfassungswidrig!



      (Es sollten sich bis dahin RAe finden - mit Arsch in der Hose (wie weiland RA Kaul wg NS-Verstrickungen) & darauf gestützte Befangenheitsanträge stellen!



      Im “normalen Gerichtssystem würden die mE durchgehen.

      unterm—-*



      Wurde mir bei einer Zeitungslektüre bekannt - las das meinem Kollegen & Harvard-Absolventen ungläubig vor!



      “Wieso? Mit der Opposition dabei!“



      “Ja das isse ja gerade nicht!“



      “Waas der Supreme Court mit der Regierung?



      🇺🇸Undenkbar!“ (vor💨!;)(

  • Es war klar, dass es nicht verfassungswidrig ist wenn der alte Bundestag Grundgesetzaenderungen beschliesst.



    Es ist interessant, dass fuer die Einberufung des alten Bundestags die Fraktionsspitzen reichen, aber fuer die Einberufung des neuen Bundestags nicht. Die strenge Form-Erforderniss scheint hier sehr einseitig ausgelegt zu sein.



    Ueberhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum es jetzt keine Zeit fuer Lektuere und Beratung braucht, fuer das Heizungsgesetz aber sehr wohl. Das erscheint wie Willkuer.

  • Es geht ausschließlich um die Verfassungsmäßigkeit der Einberufung und von Beschlüssen des alten Bundestages. Und die ist entsprechend dem Wortlaut und der Intention des Grundgesetzes eindeutig gegeben, einfach die Begründung mal nachlesen.

  • Hmmmm... Ich stelle mir gerade ein Szenario nach erfolgreichen Abwahl einer CDU/AfD-Koalition vor. "Irgendwie" fühlt sich das wie ne "Sollbruchstelle" an und scheint geeignet, der Nachfolgeregierung (in beliebiger Richtung) eins "mitzugeben".



    Nicht, dass das ein Ansinnen von Menschen wäre, die das Wohl ALLER hier Lebenden im Blick haben... Aber für die anderen vielleicht...

    (Den Fakt, dass eine entsprechende Koalition vielleicht gar nicht mehr abgewählt werden kann, ignoriere ich da natürlich eh... )

  • Kann man machen. Aber dann sollte der peinliche und dennoch häufige Euphemismus "Verfassungshüter" in Zukunft besser unterbleiben.

  • Vom Bundesverfassungsgericht zum Bundesabnickgericht. Dieser Weg wurde während der Eurokrise angegangen, während der Coronazeit weiter verfolgt und ist jetzt abgeschlossen.



    Habe ich mich jetzt schon der Demokratiefeindlichkeit oder des vom früheren Verfassungsschutzchef neu erfundenen Delikts der "Delegitimierung des Staates" schuldig gemacht?

    • @mumba:

      Gerichte entscheiden nach Gesetzen, in diesem Fall nach dem Bundeswahlgesetz. Der amtierende Bundestag entscheidet über Gesetze.

      Stellen Sie sich mal vor ein Tag nach der Wahl hättte uns ein Staat kriegerisch angegriffen. solte man dann vier Wochen warten bis der neue Bundestag tagt

    • @mumba:

      Hat das BVG nicht die letzte Regierung auf die Bretter geschickt?

      • @Genosse Luzifer:

        Kann man so nicht sagen: Denn das BVerfG hat nicht von Lindner verlangt, die Finanzen zu machen, wenn er das nicht kann.

  • Na ja, letztlich sind auch Verfassungsrichter nur Menschen - die der CDU angehören oder nahestehen.



    Das Verfassungsgericht ist immer unser letzter Hoffnungsanker, die Idiotie der PolitikerInnen zu bremsen. Aber sie sind i.d.R. halt auch nicht besser.



    Hätten die Grünen anständig und vernünftig reagiert, wäre es gar nicht nötig gewesen, das Verfassungsgericht anzurufen.



    Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

    • @Jalella:

      Was können die Grünen dafür, daß sich Merz in maximaler Selbstüberschätzung weigerte, die Kuh vor der Wahl mit ihnen vom Eis zu ziehen?

    • @Jalella:

      Steht denn irgendwo im Bundeswahlgesetz oder im Grundgesetz oder in irgendeinem Gesetz das der aktuelle Bundestag keine Gesetzesänderungen mehr beschliessen darf. Und Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht müssen sich an Gesetze halten.

  • Die Ernüchterung wird schon sehr bald kommen, nämlich wenn man feststellt, dass das Geld nicht irgendwann einmal zurück gezahlt werden muss, sondern dass die Zinsen dafür sofort fällig werden. Bei 1000 Milliarden dürften die Zinsen der zweitgrößte Haushaltsposten werden, gleich hinter "Soziales" und noch vor der so wichtigen Verteidigung und allem anderen sowieso.

  • Zu der Sinnhaftigkeit der Verschuldung mit Sondervermögen und mit Nebenhaushalten gibt's auch andere Meinungen.



    Ein "alternativer" Ökonom ist Helge Peukert "Eine andere Ökonomie ist nötig!: Über den ökonomischen Mainstream, instabile Finanzmärkte und eine riskante Klimapolitik".



    Auch die Plurale Ökonomik meldet sie zu Wort.



    "Verteidigung und Infrastruktur



    Schuldenpolitik und Schöpfungsverantwortung



    Die Wirtschaftswissenschaftler Niko Paech und Harald Bolsinger vertreten unterschiedliche Positionen zur geplanten Schuldenpolitik von Union und SPD. Das gilt auch bei der Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit christlichen Werten."



    Quelle



    www.pro-medienmaga...ungsverantwortung/



    Weiter dort



    "Zum Thema Glaubwürdigkeit in der Politik äußert sich Paech kritisch, insbesondere im Hinblick auf den Kurswechsel in der Schuldenbremse: „Natürlich müssen Politiker das Recht haben, dazuzulernen, aber dieser 180-Grad-Schwenk von Friedrich Merz ist schon bemerkenswert.“ Dennoch sieht Paech ein größeres Glaubwürdigkeitsproblem in der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik: „Überall wird inbrünstig betont, wie wichtig Klimaschutz sei – und das genaue Gegenteil ..."!

  • War ja klar, dass die Grünen wieder umkippen. Wenn die Ausnahme nicht zumindest auch in die Schuldenbremse sodnern nur ins Sondervermögen kommen, ist die nichts wert, da von der kleinen Groko keine nachhaltige Klimapolitik zu erwarten ist und die Folgeregierung dann wenn sie Pech hat auch wieder keine Geld für Klimapolitik hat. Es wäre jetzt echt mal eine Chance gewesen, dieses ideologisch-idiotische Korsett Schuldenbremse loszuwerden. Leider findet die fragliche Partei einfach nie ihr Rückgrat wieder. Nie wieder eine Stimme für diese Partei.

    • @Henne Solo:

      Wo sahen Sie die zwei-Drittel-Mehrheit für die völlige Abschaffung der Schuldenbremse? Linke, SPD, Grüne zusammen selbst mit dem BSW des alten Bundestages reichen jedenfalls nicht aus für Ihre „Chance“?

    • @Henne Solo:

      Also ich finde die Grünen sehr stringent in ihrem politischen Handeln: Hauptsache, irgendwie dabei. Kaum an der Macht, wurde der erste Krieg vom Zaun gebrochen, seitdem können die mit jedem und haben der FDP mit Erfolg den Platz als sich andienende Mehrheitsbeschafferin streitig gemacht. Die werden in sieben Jahren auch irgendwie begründen können, warum sie mit der AfD zusammenarbeiten, in Sachen sprachlicher Akrobatik macht denen niemand etwas vor.