Wahl zum Europaparlament: Puigdemont darf antreten
Spaniens oberster Gerichtshof hat geurteilt: Ex-Regierungschef Kataloniens und zwei seiner Minister dürfen bei der Wahl kandidieren.
Der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont sowie zwei seiner Minister, Antoni Comín und Clara Ponsatí, dürfen bei den EU-Wahlen kandidieren. „Es liegt kein Grund vor, der sie unwählbar machen würde“, urteilte der oberste spanische Gerichtshof nach einer Sondersitzung am Sonntag. Am Montag bestätigte das Verwaltungsgericht in Madrid diese Entscheidung.
Das Verfahren war notwendig geworden, nach dem die spanische Wahlbehörde (JEC) den Politikern untersagt hatte, sich auf der Liste von Lliures per Europa (Frei für Europa) um einen der 54 spanischen Sitze im EU-Parlament zu bewerben. Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Vorfeld des Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss der Wahlbehörde ausgesprochen. Dieser „verstößt gegen das Grundrecht auf passives Wahlrecht“.
Puigdemont und Comín halten sich seit November 2017 in Belgien auf, Ponsatí in Schottland. Zu Hause werden sie von der spanischen Justiz in Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 der „Rebellion“ beschuldigt.
Um mindestens einen Abgeordneten nach Straßburg zu entsenden, braucht Lliures per Europa mehr als 1,85 Prozent aller in Spanien abgegebener Stimmen. Das wäre Puigdemont, der als Spitzenkandidat ins Rennen geht. Die Folge wäre wohl ein weiterer Rechtsstreit. Denn die spanischen EU-Abgeordneten müssen ihre Ernennungsakte in Madrid abholen. Sobald Puigdemont, Comín oder Ponsatí einreisen, werden sie festgenommen, da gegen sie ein Haftbefehl vorliegt.
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