Umstrittene Grundgesetzänderung: Klimaanpassung in die Verfassung
Umweltminister Carsten Schneider will die Länder bei der Klimaanpassung unterstützen. Die freuen sich schon. Doch die CDU ist dagegen.
Foto: Jürgen Heinrich/imago
Der Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt auf viel Zustimmung – aber an entscheidender Stelle auf Widerstand: Die Union unterstützt Schneiders Forderung nicht.
„Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, sagte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart der taz.
Die Verantwortung für Klimaanpassung liegt teils beim Bund, teils bei den Ländern und bei unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen. Der Bund ist zum Beispiel zuständig für Bundeswasserstraßen und Autobahnen, die unter Dürre und Hitze leiden. Währenddessen müssen die Länder trockenheitsgeplagte Forste umbauen und die Gemeinden Städte vor Hitze schützen.
Würde nach Schneiders Willen Klimaanpassung und Naturschutz als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen, könnte der Bund die Kommunen finanziell unterstützen. Bisher darf die Bundesregierung nur Modellprojekte fördern.
Der Bundesrechnungshof hatte in der Vergangenheit kritisiert, dass etwa die Förderung des Bundesumweltministeriums für die Klimaanpassung von Kitas und Pflegeheimen eigentlich nicht in die Zuständigkeit des Bundes falle.
CDU: „Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen“
Umweltminister Carsten Schneider sagte nun im „ARD-Morgenmagazin“, Hitzeschutz in Kommunen dürfe er bisher laut Grundgesetz „ausgeschlossen nicht finanzieren, nur mit groben Brücken“. Er wolle, dass Bund und Länder dort zusammenarbeiten. Dafür brauche man eben diese Gemeinschaftsaufgabe, so Schneider. „Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu dürfen und den Ländern, Gemeinden und Städten zu helfen.“
Der Vorstoß des üblicherweise vorsichtig agierenden Schneider war aber offenbar nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen. Union und SPD hatten zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung zu prüfen. Und Schneider sagte am Mittwoch, „ich habe die Prüfung durchgeführt, jetzt geht es um die politische Umsetzung“. Aber der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart sagt, er kenne das Ergebnis des Prüfauftrags nicht.
„Es gibt keinen einzigen Bereich der Klimaanpassung, wo nicht klar definiert ist, wer zuständig ist“, sagt Gebhart. Eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, würde bedeuten, die Zuständigkeit auf verschiedene Ebenen zu verteilen. „Und dort, wo die Zuständigkeit geteilt ist, ist niemand richtig zuständig“, fürchtet der CDU-Politiker. „Das heißt nicht, dass ich Klimaanpassung nicht als prioritär ansehe – ganz im Gegenteil: Mich ärgert, dass das so lang nicht angegangen wurde.“
Das Argument, der Bund könne Klimaanpassung in Ländern und Kommunen dann finanziell unterstützen, überzeugt Gebhart nicht: „Der Bund hat selbst kein Geld. Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen.“
Die Kommunen begrüßen Schneiders Vorschlag
Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, es habe Gespräche zwischen den Ministerien sowie mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Grundgesetzänderung gegeben, auch eine juristische Prüfung habe stattgefunden. Eine Gemeinschaftsaufgabe verwasche Zuständigkeiten nicht, sondern definiere sie klar: „Es gibt ja bereits Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz, das funktioniert super.“
Unterstützung erhält Schneider vom Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD). Er sagte am Donnerstag im rbb, die Kommunen stünden finanziell mit dem Rücken zur Wand: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander – der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Als dringendste Aufgabe nannte Spiegler, die Trinkwasserversorgung zu sichern, unter anderem durch den Ausbau von Wasserspeichern, „und da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“.
Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hatte im Juni im Auftrag von Greenpeace eine Studie veröffentlicht, der zufolge für die Klimaanpassung 8,6 bis 10,6 Milliarden Euro jährlich nötig wären. Laut Deutschem Städtetag belaufen sich die Haushaltsdefizite der Kommunen jedes Jahr insgesamt auf 30 Milliarden Euro.
Grüne und Linke zeigen sich offen
Während der Koalitionspartner skeptisch auf Schneiders Vorstoß schaut, erhält der Minister Rückendeckung von der Opposition: Die Grüne Bundestagsabgeordnete Julia Schneider sagt, „wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe Klima- und Naturschutz“, also ein etwas weiter gefasster Bereich als Klimaanpassung und Naturschutz, wie ihn Umweltminister Schneider fordert.
Auch Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, steht einer Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe „positiv“ gegenüber. „Wir wünschen uns schon lang mehr Geld für die Kommunen, auch für Anpassung“, sagt er der taz.
Noch seien allerdings viele Fragen offen, was die Umsetzung angeht, sagt Fahl. „Auf welchem Wege soll die Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz, und wie viel Geld steht dann zur Verfügung?“
Er schlägt vor, die Vermögenssteuer wieder einzuführen, die direkt in die Landeshaushalte fließt. „Davon würden auch die Kommunen profitieren, sodass sie entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben können“, sagt Fahl.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Dafür müsste die Bundesregierung auch die Linkspartei ins Boot holen. Die Union schließt eine Zusammenarbeit aber aus. Für den CDU-Abgeordneten Gebhart „stellt sich die Frage der Zusammenarbeit mit der Linkspartei nicht“, schließlich sei er von Schneiders Vorstoß ohnehin nicht überzeugt.
Wie schlecht Deutschland beim Hitzeschutz aufgestellt ist, zeigen Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Donnerstag: Demnach sind bis zum 4. August 11.600 bis 13.600 Menschen durch die Hitze gestorben. Am tödlichsten ist die Hitze für Menschen über 85: Pro 100.000 Einwohner*innen starben in dieser Altersgruppe 193,6 Menschen, bei unter 65-Jährigen liegt der Wert bei 1,9.
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