Vorschlag für neuen Generalbundesanwalt: Ein beharrlicher Ermittler

Dank Jens Rommel musste sich so mancher SS-Wachmann nach Jahrzehnten doch vor Gericht verantworten. Nun soll Rommel Generalbundesanwalt werden.

Ein Mann mit verschränkten Armen steht vor einem Karteischrank.

Jens Rommel ist als neuer Generalbundesanwalt vorgeschlagen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Bundesrichter Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt vorgeschlagen. Rommel solle die Nachfolge von Peter Frank antreten, der Ende Dezember zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde, wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Der 51-jährige Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof, seine Ernennung zum Generalbundesanwalt bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, erklärte Buschmann, der den Vorschlag nun dem Kabinett vorlegen wird. Es sei wichtig, das Amt des Generalbundesanwalts zügig wiederzubesetzen. „Jens Rommel ist die richtige Person für diese wichtige Aufgabe.“

Jens Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Zuvor leitete er seit 2015 die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Institution befasst sich bis heute mit den Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Straftäter.

Rommel, der nicht mit dem Wehrmachtsgeneral Erwin Rommel verwandt ist, zeichnete sich in Ludwigsburg als beharrlicher Ermittler aus. Er ging mit großen Engagement zu Werke, um bis dahin unentdeckte SS-Wachmänner vor Gericht zu bringen.

„Jeder Wachmann war mitverantwortlich“

Dabei hatte er das Glück, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 ein Urteil bestätigte, nach dem allein schon die aktive Anwesenheit in einem Lager, in dem planmäßig Morde verübt wurden, für ein Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord ausreichend sein konnte. „Jeder Wachmann war mitverantwortlich“ fasste Rommel damals in der taz das BGH-Urteil zusammen.

Der Gerichtshof bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, dass den Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. Die neue Rechtsprechung ermöglichte Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter, die Jahrzehnte lang verschont geblieben waren – weil sich kein Zeuge und kein Beweis für individuellen Mordtaten finden ließ.

Rommel nutzte dies konsequent: Schon bald ermittelte seine Behörde bereits gegen acht NS-Greise, weitere Personen hatte man da schon im Visier. Freilich konnten nur die wenigsten Täter auch verurteilt werden – zu gebrechlich waren viele der Beschuldigten, als dass man sie als verhandlungsfähig einstufte.

„Leidenschaft für unseren Rechtsstaat“

2016 wurde der ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen Bruno D., Wachmann im KZ-Stutthof, erging 2020 schon nach der Berufung Rommels zum Richter am Bundesgerichtshof.

„Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten Generalbundesanwalt ausmachen“, erklärte Buschmann: „Persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung.“ (mit afp)

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