Vor zehn Jahren starb Oury Jalloh: Anklage wegen Mordes gefordert

Die Staatsanwaltschaft Dessau hat wegen des Todes von Oury Jalloh ein neues Ermittlungsverfahren aufgenommen. Aber ist sie dafür auch geeignet?

13.12.2012: Am Tag der Urteilsverkündung im Jalloh-Prozess vor dem Landgericht Magdeburg. Bild: dpa

BERLIN/DESSAU taz | Vor zehn Jahren starb der Asylbewerber Oury Jalloh. Am späten Vormittag des 7. Januars 2005 verbrannte der Sierra Leoner an Händen und Füßen gefesselt in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau. Wie das geschehen konnte, ist bis heute unklar – auch der Staatsanwaltschaft.

Der Fall war mittlerweile Gegenstand zweier kompletter Verfahren an den Landgerichten Dessau und Magdeburg, inklusive zweier Revisionen beim Bundesgerichtshof. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren angestrengt, erklärte ihr Sprecher Christian Preissner.

Das erneute Ermittlungsverfahren sei nach dem letzten Urteil des Landgerichts Magdeburg aufgenommen worden. Das Gericht verurteilte im Dezember 2012 einen Polizisten, weil er den Feueralarm in der Polizeiwache zunächst ignoriert hatte. "Sie können davon ausgehen, dass der See hier keineswegs still ruht", sagte Preissner. Die Anklagebehörde prüfe alle möglichen Erklärungen für den Tod Jallohs noch einmal. "Wir wollen sämtliche Zweifel am Hergang des Brandausbruchs ausräumen."

Warum ein erneutes Ermittlungsverfahren nötig geworden sei, wollte Preissner nicht sagen. Von einer Anklage könnte erst dann die Rede sein, wenn die Ermittlungen „schlussendlich einen hinreichenden Tatverdacht gegen eine oder mehrere konkrete Personen ergäben“. Ob das Feuer von einer oder mehreren anderen Personen gelegt wurde, „das sollen ja gerade die anhängigen Ermittlungen ergeben.“

Seit dem Feuertod des Afrikaners protestiert eine Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gegen die schleppende Aufklärung durch die Justiz. „Wir erwarten die Wahrheit. Die Staatsanwaltschaft soll Anklage wegen Mordes erheben“, sagt Mouctar Bah, der Sprecher der Initiative. Allerdings sei das Vertrauen in die Anklagebehörde in Dessau zerstört. „Solange die mit der Sache befasst ist, wird nichts rauskommen. Wir wollen ein Verfahren außerhalb Dessaus.“

Juristen, die nicht vorbelastet sind, sollen in dem Fall ermitteln und verhandeln, fordert Bah. Im November 2013 hatte die Initiative ein privatfinanziertes, außergerichtliches Gutachten zum Brand in Oury Jallohs Zelle vorgestellt. Daraufhin haben verschiedene Medien die Mordthese erstmals ernsthaft diskutiert.

Begründete Zweifel

Der leitende Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann war bei der Präsentation des Gutachtens in Berlin anwesend und hatte von „ernstzunehmenden neuen Indizien“ gesprochen. Doch im Herbst 2014 verhandelte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall. Es bestätigte aber den Spruch des Landgerichts Magdeburg, das einen Dienstgruppenleiter der Polizei verurteilte, weil er den Feueralarm im Revier ignoriert hatte, statt Jalloh zu retten.

Die Richter stellten jedoch nicht in Frage, dass Jalloh sich selbst mit einem Feuerzeug angezündet habe, das bei der Leibesvisitation übersehen worden war. „Die Justiz weiß, dass ein Leichnam nicht so stark verkohlen kann, wenn kein Brandbeschleuniger benutzt wird“, sagt Bah dazu. „Sie weiß, dass an dem in der Zelle gefundenen Feuerzeug, mit dem er sich selbst angezündet haben soll, keine DNA-Spuren von Oury Jalloh waren und keine Fasern von seiner Kleidung.“ All das werde „mit Absicht ignoriert“.

Wie jedes Jahr am Todestag Jallohs hat die Initiative für Mittwochmittag zu einer Demonstration in Dessau aufgerufen. Der Protestzug soll am Sitz der Staatsanwaltschaft in Dessau, am Landgericht, am Gedenkstein für Alberto Adriano, der 2000 von Nazis in der Stadt getötet wurde und beim Oberbürgermeister vorbeiführen. Als Schlusspunkt ist das Polizeirevier, in dem Oury Jalloh verbrannt, vorgesehen. Initiativen aus Italien, Frankreich und Belgien haben angekündigt, zeitgleich vor deutschen Botschaften Kundgebungen abhalten zu wollen.

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