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Vor dem Urteil im NSU-ProzessDie Enttäuschung der Angehörigen

Am Mittwoch soll im NSU-Prozess das Urteil fallen. Die Hinterbliebenen der Opfer fordern die Höchststrafe für Beate Zschäpe.

Der Fall des NSU: Viele Akten, wenig Aufklärung Foto: reuters

MÜNCHEN taz | 437 Verhandlungstage haben die Angehörigen der Opfer des NSU gewartet. Doch wenn am Mittwoch das Urteil über die Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ fällt, wissen sie immer noch nicht, warum genau ihr Vater, Bruder oder Sohn hingerichtet wurde. „Ich hatte viel Hoffnung in diesen Prozess gesetzt“, sagt Gamze Kubaşık, Tochter des Dortmunder NSU-Mordopfers Mehmet Kubaşık, am Dienstag auf einer Pressekonferenz von Hinterbliebenen in München. Jetzt aber sei sie „total enttäuscht“. Bis heute sei für sie offen, warum gerade ihr Vater sterben musste und ob es weitere Helfer in Dortmund gab.

Zehn Morde hatten die Rechtsterroristen verübt, neun davon an Migranten. Dazu kamen zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Angeklagt sind Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU.

„Wir erwarten die Höchststrafe“, sagte Gamze Kubaşık. Wichtiger aber noch sei, die möglichen NSU-Helfer zu ermitteln und anzuklagen. Bis heute habe sie Angst, dass diese noch frei in Dortmund herumlaufen könnten. Von dem Aufklärungsversprechen, das Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem NSU-Auffliegen einst gab, sei nichts geblieben, kritisierte Kubaşık.

Abdulkerim Şimşeks Vater Enver war das erste NSU-Mordopfer, erschossen im September 2000. „Ich frage mich oft, was mein Vater gefühlt und gedacht haben muss, als er schwer verletzt auf dem Boden lag“, sagte Şimşek. „Ich kann nicht abschließen, weil ich das Gefühl habe, dass nicht alles für die Aufklärung getan wurde.“ Der Verfassungsschutz schreddere Akten oder gebe Dokumente nicht heraus. „Da gibt es offenbar etwas zu vertuschen und ich würde gerne wissen, warum.“ Auch Şimşek ist enttäuscht von dem Prozess. „Es kommt mir vor, als wenn alles umsonst gewesen wäre.“

Sebastian Scharmer, Anwalt von Gamze Kubaşık, warf den Geheimdienstlern einen „Gedächtnisschredder“ vor. Mitarbeiter hätten im Prozess eine „partielle Amnesie“ erlitten – immer dann, wenn es bei Befragungen „an die Substanz“ gegangen sei. Scharmer forderte die Innenminister zu einem weiteren Löschmoratorium für Akten mit NSU-Bezug auf. „Die Aufklärung ist mit dem Urteil längst noch nicht beendet.“

Im Prozess hatten die Ankläger, die Bundesanwaltschaft, den NSU als abgeschottetes Trio um Beate Zschäpe und ihre heute toten Mitstreiter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bezeichnet. Dazu kämen die vier angeklagten Helfer und neun weitere Unterstützer, gegen die noch ermittelt wird. Einige Angehörige und ihre Anwälte sehen den NSU indes viel größer. „Wir wissen, dass der NSU ein Netzwerk war“, sagte Opferanwalt Axel Hoffmann. Im Prozess waren auch 93 Nebenkläger zugelassen, vertreten durch 59 Anwälte. Auch nach dem Prozess, versicherte Scharmer, würden die Angehörigen ihre offenen Fragen weiter stellen.

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5 Kommentare

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  • Die Nürnberger Prozesse dauerten knapp 4 Jahre. Es ist ein Skandal, dass der Prozess einer einzigen Angeklagten 5 Jahre dauerte. Vermutlich wird man die Zeit, die sie seitdem eingesessen hat, von der Strafe abziehen, und sie wird vorzeitig wegen guter Führung, aus gesundheitlichen Gründen entlassen. Zwischenzeitlich schreibt sie ihre Memoiren und wird Millionärin.

  • Die Enttäuschung über die fehlende Solidarität der Öffentlichkeit, über das mangelnde Interesse an einer Aufklärung und der oberflächlichen Berichterstattung ist, so mutmaße ich, ebenfalls groß.

  • Es ist gut, dass Frau Zschäpe für ihre persönliche Schuld bestraft wird und nicht für eine gesellschaftliche Aufarbeitung in Haftung genommen wird. An Letzterem werden sich



    die Opfer und deren Angehörige genauso beteiligen müssen, wie staatliche Institution und die gesellschaftliche Öffentlichkeit. Wer hier einfache Antworten und eine Schuldübernahme (von wem auch immer) erwartet hat, hat den deutschen Rechtsstaat und sein Grundgesetz nicht verstanden.

    Am Ende geht es doch darum, ob die zahlreichen Nebenkläger kleine, große oder gar keine Wiedergutmachung(szahlung)en erhalten.

  • Ein gerechtes Urteil kann nach meinem Ermessen nur nach Offenlegen des Wissens des Verfassungsschutzes und der V-Leute erfolgen. Alles andere wäre ein Urteil "auf Verdacht".

  • Ein trauriges, eigentlich skandalöses Kapitel für den deutschen Rechtsstaat. Geschredderte Akten, Erinnerungslücken stets dann, wenn dringende Fragen für die Angehörigen hätten beantwortet werden können. Dass Zschäpe nichts zur Klärung beitrug, passt zur verhinderten Aufklärung der Mordumstände. Und auch die Ermittlung des vermeintlichen Selbstmordes der Haupttäter im Wohnmobil wirft erhebliche Fragen auf.