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Vor dem Urteil im Berliner Raser-ProzessTod am Tauentzien

Ein nächtliches Rennen, Tempo 160, ignorierte Ampeln. Und dann der Unfall. Ein Mensch kommt zu Tode. Ist das Mord? Oder doch fahrlässige Tötung?

Das zerstörte Fahrzeug des Opfers – der Rentner hatte keine Chance Foto: ABIX

Berlin taz | Über drei Monate haben die Angeklagten in diesem Verfahren geschwiegen. Gleich am ersten Verhandlungstag im November 2018 ließen Marvin N. und Hamdi H. durch ihre Anwälte erklären, dass sie sich nicht äußern wollen. An die 50 Zeugen sind schon gehört worden.

Die Beweisaufnahme gilt als abgeschlossen, als Marvin N. Anfang März doch eine Erklärung ankündigt. Es ist das Recht von Marvin N. und seinem Mitangeklagten Hamdi H., zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Aber sie könnten versuchen, sich zu erklären. Das kann schwierig, das kann missverständlich sein. Juristen wissen, worauf es ankommt. N.’s Verteidiger Enrico Boß trägt die Erklärung vor.

Marvin N. und Hamdi H. hatten sich am 31. Januar 2016 mit ihren Autos ein nächtliches Wettrennen in der Berliner Innenstadt geliefert. Es endete mit dem Tod eines Unbeteiligten. Handelten die beiden Männer damals vorsätzlich und nahmen sie den Tod eines anderen rücksichtslos in Kauf? Oder hofften sie, es werde schon gut gehen und handelten schlicht fahrlässig?

Eine feine juristische Trennlinie, die hart über das Leben von Hamdi H., heute 27, und Marvin N., heute 30 Jahre alt, befindet: Erkennt das Gericht auf Mord, hieße das lebenslänglich, erkennt es auf fahrlässige Tötung, würde das auf eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren hinauslaufen.

Er glaubte, perfekt zu sein: der Angeklagte Marvin N.

„Mein AMG-Mercedes war damals mein Statussymbol“, lässt Marvin N., ehemaliger Zeitsoldat und Sicherheitsmann, am Dienstag im März erklären. Es träfe zu, dass er auch früher nachts öfter sehr schnell gefahren sei und sich manchmal auf „Stechen“, Wettrennen von Ampel zu Ampel, eingelassen habe. „In der Nacht zum 1. Februar 2016 war ich längst zutiefst davon überzeugt, mir – und anderen durch mich – könne durch die Raserei niemals etwas passieren, weil ich einfach zu ‚gut‘ war.“

Marvin N. spricht von einer falschen Selbsteinschätzung, er habe sich für einen der wenigen gehalten, „die das Steuern eines Pkw bis zur Perfektion beherrschen“. Er bedauere sein Verhalten heute zutiefst. Den von rechts kommenden Jeep habe er nicht gesehen.

Marvin N. und Hamdi H. hätten ihn nach Aussage des technischen Sachverständigen auch gar nicht sehen können. Dafür waren N.’s Mercedes mit 130 und H.’s Audi mit 160 Stundenkilometern viel zu schnell unterwegs. Der in die Tauentzienstraße, eine Verlängerung des Kurfürstendamms, einbiegende Michael Warshitsky hatte mit seinem Jeep keine Chance. H.’s Audi unterfuhr den Wagen regelrecht, der auf die linke Seite kippte und 70 Meter weit geschleudert wurde. Der 69-jährige Arzt im Ruhestand starb noch am Unfallort. H., N. und N.’s Beifahrerin erlitten nur leichtere Verletzungen.

Der Fall setzte etwas in Bewegung, die Gesetzgebung änderte sich. Heute gelten Raserei und illegale Wettfahrten nach Paragraf 315d als Straftatbestand – und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit –, der mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Für Hamdi H. und Marvin N. aber gilt die alte Rechtslage. In einem ersten Verfahren wurden beide wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Ein Jahr später wurde das Urteil als nicht ausreichend begründet vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der zweite Anlauf platzte wegen eines Befangenheitsantrags.

Seit November 2018 verhandelt nun die 32. Strafkammer des Berliner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Matthias Schertz neu. Am nächsten Dienstag soll das Urteil verkündet werden.

Das spontane Wettrennen

Was ist in der Nacht vom 1. Februar 2016 genau passiert? Es war kein verabredetes, sondern ein spontanes Wettrennen, so weit stimmen die Zeugenaussagen überein. Die beiden Angeklagten, die sich nur flüchtig kannten, kamen zufällig um kurz nach halb eins auf dem Berliner Ku’damm nebeneinander zum Stehen. Sie unterhielten sich kurz. Ob sie sich auf ein Rennen verständigten, dazu gibt es unterschiedliche Angaben. Hamdi H. jedenfalls preschte los, Marvin N. ließ sich bis zur nächsten roten Ampel darauf ein. Das Spiel wiederholte sich bis zur nächsten roten Ampel.

„Was rast der wie ein Verrückter?“, soll Marvin N. nach Aussage seiner Beifahrerin Olesya K. gesagt haben, als Hamdi H. die nächste rote Ampel überfuhr. Dann raste auch Marvin N. hinterher. Am Ende hatten beide Fahrer zehn Kreuzungen passiert, mehrere rote Ampeln ignoriert und maximal beschleunigt. Bis der Unfall passierte, der die Tauentzienstraße in ein Trümmerfeld verwandelte und das Leben des Rentners Michael Warshitsky brachial beendete.

Sein Sohn Maximilian lässt sich, stets mit einer kleinen Wasserflasche ausgestattet, keinen Verhandlungstag entgehen. Der 37-Jährige, der als Nebenkläger auftritt, hat sich entschlossen, den Prozess zu verfolgen und den Kampf gegen die Raserei zu seinem Thema zu machen. Es gehe ihm nicht um Rache, sagt er, sondern um Gerechtigkeit. Und um die Wahrheit. „Ich wollte wissen, wie mein Vater gestorben ist.“ Die Erklärung von Marvin N. will er nicht als Entschuldigung gelten lassen. „Sie war an das Gericht gerichtet, nicht an mich“, sagt er hinterher. Warshitsky hofft auf „lebenslänglich“.

Hamdi H. und Marvin N. gehörten zur Berliner Raserszene. Beide wohnten noch zu Hause, verkehrten in den gleichen Shisha-Bars, hatten ein Faible für teure, hochmotorisierte Autos. Ein für 50.500 Euro auf Kredit gekaufter AMG-Mercedes mit 381 PS bei Marvin N., ein für monatlich 651 Euro geleaster Audi A6 mit 224 PS bei Hamdi H. Sein Mandant sei nicht nur ausnahmsweise schnell gefahren, stellt Hamdi H.’s Anwalt Peter Zuriel fest. „Unsere Argumentation baut gerade darauf auf, dass er Rasererfahrung hat.“

Marvin N. (zweiter von links) im Prozess: Bedauern zum Schluss Foto: dpa

Hamid H.’s Geschichte: Rasen, Nötigung, Körperverletzung

Hamdi H. gibt keine persönliche Erklärung vor Gericht ab. Aber er hatte für das erste Verfahren zweimal mit der Verkehrspsychologin Jacqueline Bächli-Biétry gesprochen. Die Schweizerin ist im neuen Verfahren als sachverständige Zeugin geladen. Ihr psychologisches Profil von H. gleicht in Teilen N.’s Selbstbeschreibung. Doch anders als der ehemalige Zeitsoldat Marvin N. hat Hamdi H. das, was Bächli-Biétry eine „auffällige Verkehrsvorgeschichte“ nennt: Tankbetrug, zu schnelles Fahren, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung wegen riskantem Überholmanöver. Eine Bewährungsstrafe.

Die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker hat das Kind einer kosovarischen Familie abgebrochen. Ein typischer Fall, bei dem das Potenzial schulisch nicht gefördert worden sei, sagt die Psychologin. Er hätte sich deswegen übermäßig über das Auto definiert, zur Steigerung des Selbstwertgefühls.

Was zur Folge hatte, dass Hamdi H. sein eigenes Fahrverhalten durchgängig falsch eingeschätzt hätte. Jemand, der glaubte, alles im Griff zu haben. Und wenn doch etwas passierte, erklärte er dies entweder mit dem Fehlverhalten der anderen oder führte es auf technische Mängel zurück. Externalisierung, nennt Bächli-Biétry dies. „Haben Sie mit ihm über den Sinn von Verkehrsregeln diskutiert?“, will die Staatsanwältin wissen. „Die Regeln sind für die anderen da“, erläutert die Verkehrspsychologin H.’s Sichtweise. „Regeln sind für Leute, die nicht so gut Auto fahren können.“ H. hätte deswegen die früheren Vorfälle nicht auf sich bezogen, es gab keinen Lernprozess.

Hamdi H. ist laut Bächli-Biétry regelmäßig zu schnell und auch über Rot gefahren, nachts. In einer solchen Situation gäbe es „nur ein Ziel: das Rennen zu gewinnen“, erklärt sie H.’s Verhalten. „Die Person befindet sich wie in einer Blase.“ Das liegt auf der Linie der Verteidigung, auch wenn die Psychologin einmal ins Schlingern gerät, als ihr Staatsanwalt Christian Fröhlich eine Passage aus einem Interview vorhält, in der sie davon spricht, dass H. und N. durch ihr rücksichtsloses Fahren den Tod anderer in Kauf genommen haben.

Also hätten sie den Tod des Jeepfahrers doch „billigend in Kauf genommen“, insistiert Fröhlich. Die Psychologin rudert zurück: Sie sei Psychologin, nicht Juristin. „Ich rede immer in Wahrscheinlichkeiten.“ Aber sie lässt sich schließlich darauf festlegen, dass H. nicht damit gerechnet habe, sich selbst oder andere zu gefährden.

Kein Grinsen, keine Tränen vor Gericht

19 Verhandlungstage haben seit November 2018 in Berlin-Moabit stattgefunden. H. und N. werden dafür aus dem Untersuchungsgefängnis­ in einen der holzgetäfelten Gerichtssäle gebracht. Hamdi H., schmal und blass, die Haare kurz; Marvin N., kahl rasierter Kopf, rundes Gesicht, getrimmter Bart, muskulöser Oberkörper. Kein Grinsen, keine Tränen; ruhig und nach außen unbeteiligt verfolgen beide den Prozess. Als der technische Sachverständige spricht, hören sie besonders aufmerksam zu. Von Autos verstehen sie etwas.

Zwei Bildschirme baut Michael Weyde im Gerichtssaal auf, um seine technischen Auswertungen des Unfallgeschehens zu präsentieren, ebenso wie seine Fotos, die er in jener Nacht gemacht hat. Beeindruckend, auf welche Bruchteile von Sekunden er die Drehgeschwindigkeit der Räder, Bremswege, Ampelphasen berechnen kann. Wie er auch rechnet, „es bleibt immer Rot“ für die Angeklagten.

Weyde kommt zu dem Schluss, dass die beiden Raser nach der Kurve an der Gedächtniskirche, die Kurfürstendamm und Tauentzienstraße verbindet, noch hätten bremsen können. Doch statt das Tempo zu verringern, gaben sie Vollgas. Hamdi H. krachte mit seinem Audi in den Jeep von Michael Warshitsky.

Sein Sohn Maximilian hat damals aus den Nachrichten von dem Unfall erfahren. Keine offizielle Stelle habe sich bei ihm gemeldet, erzählt er. Für ein Treffen außerhalb des Prozesses hat der 37-Jährige ein israelisches Restaurant in Charlottenburg vorgeschlagen. Er ist als Kind mit seinen Eltern aus der damaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen. Als der Sohn alarmiert zur Wohnung seines Vaters fuhr, standen schon die Fernsehleute vor der Tür. Wieso er sich den Prozess antut? „Ich wollte sehen, was das für Idioten sind. Wie konnte so etwas überhaupt passieren?“

Für Warshitsky belegt die Expertenaussage, dass H.’s und N.’s Verhalten ein Vorsatz zugrunde lag. Schließlich hätten sie nach der Kurve das Gaspedal durchgedrückt. Rechtfertigt das für ihn „lebenslänglich“? Wenn die beiden Angeklagten kein Mitgefühl zeigten, warum sollte er welches haben, fragt er und setzt hinzu: „Was macht sie besser, was macht sie besonders?“ Das klingt verbittert. Oder eher verletzt. Eine persönliche Entschuldigung würde seinen Vater auch nicht wieder lebendig machen, das weiß er. Aber sie täte gut. Er denkt darüber nach, ob er einen Opferfonds gründen oder sich für einen Mahnmal für Raseropfer einsetzen soll. „Ich kann ja kein Bobbycar an der Unfallstelle aufstellen.“

Will wissen, warum sein Vater sterben musste: Nebenkläger Maximilian Warshitsky Foto: Paul Zinken

Ein Zeitungsartikel über Raser, gefunden beim Opfer

Beim Aufräumen in der Wohnung seines Vaters hat Warshitsky einen Zeitungsartikel gefunden, erzählt er. Es war ein Bericht über ein Urteil nach einem tödlichen Raserunfall, mit einem Kommentar seines Vaters versehen: „Was für eine Kuscheljustiz“. Maximilian Warshitsky hatte eine Art Déjà-vu. „Das kann kein Zufall sein, dachte ich.“ Seither sucht er Aufmerksamkeit – für seinen Kampf gegen „den Terror auf der Straße“.

Die Angeklagten haben gerade nicht ernsthaft darauf vertraut, dass schon alles gut gehen wird – es war ihnen schlichtweg egal

Christian Fröhlich, Staatsanwalt

Die Berliner Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer harten Linie aus dem ersten Verfahren. Anfang März beantragt Christian Fröhlich eine lebenslange Freiheitsstrafe für Marvin N. und Hamdi H. wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes infolge eines illegalen Autorennens. Er sieht drei Mordmerkmale gegeben: niedrige Beweggründe (das Rennen zu gewinnen), Heimtücke (das Opfer war arg- und wehrlos) und gemeingefährliche Mittel (das Auto als Waffe).

„Der Wissensvorsatz muss zweifelsfrei bejaht werden“, erläutert Staatsanwalt Fröhlich, jung, blond, schlank, in seinem Plädoyer, die Selbstüberschätzung der Angeklagten fände ihre Grenze in der objektiven Gefährlichkeit ihres Tuns. Kein Alkohol, keine Drogen waren im Spiel. Hamdi H. und Marvin N. hätten das Risiko „erkannt“ und sich damit „abgefunden, um das Rennen zu gewinnen“. Sie seien auch früher schon „Stechen“ gefahren, hätten das Wettrennen in der noch belebten Innenstadt veranstaltet und seien mit Vollgas in die Kurve an der Gedächtniskirche gegangen und danach ungebremst auf die rote Ampel zugerast. „Sie fuhren in ein schwarzes Loch“, stellt Fröhlich fest. „Sie haben gerade nicht ernsthaft darauf vertraut, dass schon alles gut gehen wird – es war ihnen schlichtweg egal.“ Für den Staatsanwalt handelten sie demnach nicht absichtlich aber „bedingt vorsätzlich“.

Ab wann gilt ein Tötungsvorsatz?

Zwei Wochen später plädiert die Verteidigung. H.’s Verteidiger Peter Zuriel beginnt. Der Staatsanwaltschaft gehe es darum, „ein Exempel zu statuieren“. Eben weil es ein Fall sei, der „ins Mark geht“. Aber, warnt Zuriel, „bad cases make bad law“, schlechte Fälle verführten zu schlechten Urteilen. Gerade deswegen gelte es Contenance zu bewahren. Es habe schlicht keinen Vorsatz gegeben. „Raser glauben an die eigene Unfehlbarkeit.“ H. sei nicht angeschnallt gewesen und habe weder sich selbst noch andere in Gefahr gesehen.

H.’s zweiter Verteidiger, Ingmar Pauli, weist auf einen anderen heiklen Punkt hin. Ab welcher Geschwindigkeit gelte ein Tötungsvorsatz? Wo liegt die Grenze, fragt er. Mache sich dann nicht jeder, der 30 Stundenkilometer oder mehr zu schnell fahre, des versuchten Mordes schuldig? Eine Frage, die im Alltag jeden treffen könne.

H.’s Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung, ohne ein Strafmaß zu nennen. N.’s Verteidiger Rainer Elfferding nimmt sich Zeit für sein Plädoyer. Mit einer Vorbemerkung, die den Mordvorwurf in zweifelhaftes Licht rücken soll. Paragraf 211 des Strafgesetzbuches stamme noch aus der NS-Justiz, der es 1941 darum ging, Menschen nach der „Tätertypenlehre“ zu verurteilen, führt der Anwalt aus. Marvin N. sei als undiszipliniert, unsympathisch, dargestellt worden: eine „Verächtlichmachung“ seines Mandanten. N.’s persönliche Erklärung habe der Staatsanwalt als bloße „Schutzbehauptung“ abgetan. Ein Täter, der sich zu seiner „inneren Tatseite“ einlässt, habe es aber verdient, dass seine Aussage Beachtung findet.

Ob Elfferding mit dem NS-Vergleich bei der 32. Kammer punkten kann, ist dem Vorsitzenden Richter und seinen Beisitzern nicht anzusehen. Stoisch lassen sie den Zwei-Stunden-Vortrag über sich ergehen. Überhaupt ist der Prozessführung von Matthias Schertz keine Richtung anzumerken, außer dem notfalls mit autoritärer Geste durchgesetzten Wunsch, das Verfahren zu einem Ende zu bringen.

Wie kommt ein Anwalt mit linker Vergangenheit – Elfferding hat einst den RAF-Terroristen Johannes Weinrich verteidigt – dazu, einen Raser zu verteidigen? Der 71-Jährige mit den grauen schulterlangen Haaren und einem Rauschebart ist an Prozesstagen mit einem Espresso vor dem Café gegenüber vom Gericht anzutreffen, er raucht. Sein jüngerer Kollege Boß habe ihn damals gebeten, mit einzusteigen, erzählt er. „Bis dahin kam man mit höchstens 400 Euro Geldstrafe und maximal fünf Jahren davon, und nun sollte das plötzlich Mord sein. Das kam mir ungerecht und unverhältnismäßig vor.“

Bei Marvin N. sieht sein Verteidiger keinen Tötungsvorsatz, auch keinen bedingten. Circa 90 Meter vor der Unfallkreuzung hätte der technische Sachverständige den „point of no return“ ausgemacht, sagt Elfferding vor Gericht. N. hätte Gas gegeben, weil Bremsen nicht mehr geholfen hätte und er glaubte, es noch über die Ampel zu schaffen. „Er hat sich geirrt.“ Ein Irrtum, kein Vorsatz, so Elfferding. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung für Marvin N. weist er zurück. Hamdi. H. war es, der mit dem Jeep kollidierte. Eine Mittäterschaft gebe es juristisch gesehen dabei nicht.

Nach einer Pause plädiert sein Kollege Enrico Boß. N. habe sich wegen strafbarer Körperverletzung schuldig gemacht – seine Beifahrerin Olesya K., die als Nebenklägerin auftritt, erlitt verschiedene Verletzungen, als H.’s Audi in N.’s Mercedes krachte – sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs. „Die lebenslange Haftstrafe passt hier nicht“, sagt Boß. „Raser auf eine Stufe mit Mördern zu stellen schießt über das Ziel hinaus.“

N.’s Verteidiger beantragen die Aufhebung der Untersuchungshaft.

Die Plädoyers sind beendet, die Angeklagten habe das letzte Wort. Zum ersten Mal hört man sie selbst sprechen. „Ich wollte gern, was geschehen ist, ungeschehen machen“, sagt Hamdi H. „Ich weiß, man kann das nicht gutreden.“

Marvin N. betont, dass seine Einlassung von ihm stammt. „Ich möchte mich persönlich bei dem Sohn des Getöteten und meiner Beifahrerin entschuldigen. Ich bereue zutiefst.“

Die persönliche Entschuldigung der beiden geht ins Leere. Maximilian Warshitsky ist nach der Pause nicht in den Gerichtssaal zurückgekehrt.

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23 Kommentare

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  • dass die beiden fahrer je wieder einen führerschein haben werden geht absolut gegen mein rechtsempfinden und nicht zuletzt gegen mein eigenes grundsätzliches sicherheitsbedürfnis im straßenverkehr.

  • Ein nächtliches Rumballern. Sporttaubenschießen. Mitten in der Stadt. Ein Mensch kommt zu Tode. Ist das Mord? Oder doch fahrlässige Tötung?

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Die Ausführlichkeit des Artikels hat mich stark irritiert. Sie war selten wirksam.

    Bei ZEIT Online hatte ich bereits von dem Urteil gelesen und war zutiefst einverstanden. Ob es letztlich JURISTISCH Mord war oder nicht, hat für meine Beurteilung keine Hauptrolle mehr gespielt.

    Ich weiß, dass es vor Gericht um die Prüfung des Einzelfalls gehen soll, die Würdigung der speziellen Umstände.

    Das Urteil empfinde ich als gerecht. Das Unfallopfer wird dadurch nicht mehr lebendig. Aber die Angehörigen erfahren Genugtuung.

    Und - jedenfalls ist dies meine Hoffnung - das Urteil hat eine starke Wirkung nach außen, die weit über den konkreten Fall hinausgeht. Die ABSCHRECKUNG wird wirken.

    Im Zweifelsfall müsste eine Kultur der Erinnerung weiterhelfen.

  • Die Argumente der Verteidiger überzeugen mich nicht. Denn einen Vorsatz abzulehnen, weil man sich für unfehlbar hält und deshalb davon ausgeht, dass es einen nicht erwischt, würde in der Konsequenz bedeuten, dass es überhaupt keine Vorsatztaten gibt. DENN jeder Täter geht potentiell davon aus, dass er/sie nicht erwischt wird und alles gut geht. Anderenfalls würden sie ja die Tat nicht begehen.



    Aus meiner Sicht ist das Verhalten der Angeklagten zweifelsfrei von bedingtem Vorsatz getragen, auch hinsichtlich des Taterfolges – Tötung eines Menschen – und auch hinsichtlich der Mordmerkmale; einzig die Heimtücke erscheint mir fraglich, weil im Falle von rennbedingter Kopflosigkeit der Täter sich keine Heimtücke auch nur vorstellt. Den Rest der Mordmerkmale aber schon! Und deshalb bin ich in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Mordes; ohne wenn und aber.



    Auch ich fahre gerne zügig und schnell. Dennoch käme ich niemals auf die Idee mit 160 in der Innenstadt rennmäßig unterwegs zu sein.; einfach schon deshalb nicht, weil jeder denkende Mensch weiß, dass er damit potentiell Dritte AUCH TÖDLICH gefährden kann.



    Deswegen würde ich den Angeklagten zudem ein maximales Führerscheinverbot aufgeben, und die MPUler anweisen, dass diese Vögel niemals mehr in den Besitz eines Führerscheins kommen dürfen. Denn eindrucksvoller kann man die persönliche Ungeeignetheit des Führens eines KFZ nicht besser unter Beweis stellen, als dies die Angeklagten taten.

  • Wer 18 Jahre alt ist und eine Führerscheinprüfung durchlaufen hat, der hat eine gewisse Reife gezeigt ... oder vielleicht auch nur vorgetäuscht. Und wer solch ein Verhalten auf öffentlichen Straßen zeigt, nimmt den Tod von anderen und vielleicht auch von sich selbst billigend in Kauf. Ansonsten müsste er schwachsinnig sein. Also ist dies (ohne juristisches Fachwissen) Mord!

  • Wenn ich eine Baustelle nicht beleuchte und jemand dadurch zu Tode kommt, ist das eine fahrlässige Tötung. Wenn jemand mit einem hochmotorisierten Auto ein rücksichtsloses Rennen fährt und dabei Menschenopfer bewusst in Kauf nimmt, ist dies Mord. Das Gericht hat sehr verantwortungsvoll geurteilt. Es ist höchste Zeit, dass die dissoziale, kriminelle und Menschen verachtende Raserszene, die man durchaus als Fun-Faschismus bezeichnen könnte, massiv bekämpft und ausgetrocknet wird.

  • Schon in der Fahrschule lernen wir, wie gefährlich Kraftfahrzeuge sind! Ein Auto ist genauso gefährlich wie eine Schußwaffe. Und wenn jemand in ein Auto steigt, um ein Rennen zu fahren, dann ist es das Gleich als ob ein Mensch eine Schußwaffe benutzt um einen Menschen zu töten. Und das ist ein Mord!! Noch schlimmer ist es, dass Sie wissen wie gefährlich Ihre Aktionen sind und Ihnen Menschenleben vollkommen egal ist. Das ist Vorsatz!! Wir müssen lernen, dass wir mit solchen Individuen und Ihren Potenzschleudern auch härter umgehen müssen. Solche Straftaten sind keine Kavaliersdelikte. Wir müssen von dieser Tätschelei solcher Straftaten wegkommen. Auch die Richter in diesem Land sind hier gefordert!! Nur wenn wir entlich einmal durchgreifen, werden sich diese Idioten, die sich anscheinend nur als Mann beweisen können in dem Sie durch unsere Städte rasen, da Sie ansonsten nichts auf die Kette kriegen.

  • Zeit-Eilmeldung: erneute Verurteilung wegen Mordes.

    • 9G
      98589 (Profil gelöscht)
      @Mitch Miller:

      Danke für die Info!



      Passt!

  • ich habe auch zu "Mord" tendiert. Aber der Fakt, dass H. nicht angeschnallt war macht (m.M.n.) deutlich, dass er wirklich geglaubt hat, dass nichts passieren wird. Dazu kommt die Problematik der Abgrenzung zu anderen fahrlässigen/grob fahrlässigen/vorsätzlichen Delikten im Straßenverkehr (whatsapp bei 180 auf der Autobahn usw)...

    Daher plädiere ich auf fahrlässige Tötung.

  • Für mich ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft sehr gut nachvollziehbar und ich finde den Vorwurf des Mordes völlig zutreffend.

    Vorsatz: der Fuß ist nicht versehentlich auf das Gaspedal gerutscht und hat es dann bis zum Anschlag durchgetreten. Nein, das geschah mit voller Absicht. Es war ebenso bekannt, dass in einem Innenstadtbereich keine 160 km/h erlaubt sind, sondern üblicherweise weniger als ein Drittel davon.

    Niedere Beweggründe: Die Täter hatten die Absicht, ein Rennen zu fahren, was ausschließlich ihrer persönlichen "Lustbefriedigung" dienen sollte.

    Heimtücke: Das Opfer hatte keine Chance, sich in Sicherheit zu bringen und konnte die Gefahr nicht auf sich zukommen sehen.

    Es muss jeder die Gewissheit haben können, dass sie/er sich in der Stadt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sicher bewegen kann. Wenn der oder die Täter nicht willens und/oder in der Lage sind, sich an die elementarsten Bedingungen im Straßenverkehr zu halten, sollten sie keinen Führerschein haben dürfen.

    Ich halte die Anklage wegen Mordes in diesem Fall für angemessen, ja sogar notwendig.

  • 9G
    97088 (Profil gelöscht)

    Regeln sind von und für uns gemacht, damit wir unbeschadet zusammen leben können. Das gilt für alle Regeln. Das ist zuverlässig. Wer sich nicht an Regeln hält, soll und muss sanktioniert werden. Sonst bräuchten wir keine Regeln. Wer sich im Vorsatz nicht an Regeln hält - oder halten will - muss auch im Vorsatz sanktioniert werden. Und ja: Wer im Strassenverkehr absichtlich ein Risiko eingeht und somit billigt, durch sein Verhalten Schaden bis zum Tod von Menschen zu verursachen und das umsetzt - ist objektiv ein Mörder. Wer ein Risiko in seinen Folgen nicht einschätzen kann, muss sich entsprechend verhalten. Heißt: Es eben nicht eingehen. Selbstüberschätzung, zu glauben, man/frau sei der/die Größte, wie hier, ist die Unfähigkeit, reflektiert Risiken einzuschätzen. Das zählt aus meiner Sicht zum Vorsatz. Und das hier die Selbstreflexion fehlt sagen die Angeklagten doch selbst: Das potente Auto als Statussymbol. Die scharfe Waffe, der dressierte Kampfhund, die Backstage-Schlägertruppe. Da entsteht doch quasi ein Benutzungszwang.

  • Die Verteidiger haben das Problem richtig benannt - wo soll bei der Argumentation des Staatsanwalts die Grenze gesetzt werden? Was ist mit bulgarischen LKW-Fahrern, die nach 30 Stunden am Steuer einschlafen und einen PKW samt Kleinfamilie am Stauende zu Brei zerquetschen? Was ist mit dem Familienvater, der nach dem Genuss von 10 Bieren sich immer noch für einen Superfahrer hält und auf dem Heimweg nicht nur das Geld für ein Taxi spart, sondern auch eine junge Frau im Gegenverkehr in den Alleebaum abdrängt, wo sie bei der Kollision zerrissen wird? Auch Mörder und lebenslang? Handy am Steuer, runtergefallene Zigarette, waghalsigste Überholmanöver - die Beispiele sind Legion. Am meisten überrascht, dass ausgerechnet ein Fall von „Fahrlässigkeit“ zu einer solchen öffentlichen Diskussion führt. Im juristischen Alltag spielt die Abgrenzung Tötungsvorsatz/Fahrlässigkeit in ganz anderen Fällen diskutiert. Bei Messerstichen in den Oberkörper, bei 20 wuchtigen Tritten gegen den Kopf des Opfers, bei dem Wurf von Brandbomben in Wohnungen. Und jetzt bei Autorennen? Und warum kommt kein Artikel zu diesem Thema ohne den Hinweis auf „Shisha-Bar“ und „AMG-Mercedes“, sowie dessen Wert auf den EUR genau, aus? Wäre der Fall bei einem alten Ford Fiesta anders zu beurteilen gewesen? Hätten die Hinterbliebenen weniger gelitten? Fragen über Fragen. Der Bundesgerichtshof wird sie wohl ein zweites Mal beantworten müssen.

  • Unser § 211 Abs. 2 klingt so nach Volksgericht, dass man dies nur schwerlich beantworten kann.

    M.E. spielen da 3 Komponenten eine Rolle: die Absicht, die Wahrscheinlichkeit und ein Zusammenhang zwischen der Absicht und der getöteten Person. Mindestens beim Dritten sind die Voraussetzungen nicht gegeben.

  • Es muss jemand, der sich an Verkehrsregeln hält, über die Straße fahren können ohne dass er "fahrlässig und ohne Mordabsicht" 70 Meter weit geschleift und zerfetzt wird. Die Mordabsicht ergibt sich klar daraus, in der Innenstadt mit 160 km/h über rote Ampeln zu fahren. Gerade dass sie beiden gute Autokenntnisse gehabt haben, zeigt, dass sie das Risiko bewusst eingingen. Sie müssen gewusst haben, welche Gewalt ein Fahrzeug bei dieser Geschwindigkeit entfaltet, und dass die städtische Bebauung auch was Sichtachsen betrifft für diese Geschwindigkeit nicht ausgelegt ist. Ihnen war das Risiko bewusst, er fahre, "wie ein Verrückter", hieß es. Ein Amokläufer, der mit seiner Pumpgun willkürlich in die Menge schießt, mordet auch. Wie ein Amokläufer haben sie ein Machtgefühl durch ihre Mordwaffe erhalten. Sie haben sich gegenseitig aufgehetzt, wer mehr Risiko eingeht, natürlich besteht hier eine Mitschuld. Man sollte versuchten Mord an den Beifahrerinnen erwägen. Und ja - es ist vollkommen in Ordnung, wenn alle Autofahrer künftig des Mordes angeklagt werden, wenn sie 160 statt erlaubten 50km/h fahren. Wer Betonplatten von der Autobahnbrücke schmeißt, mordet, auch wenn er nicht genau weiß, ob der Brocken trifft. Umgekehrt kann das Mordopfer den Arsenanschlag im 5-Uhr-Tee ja auch überleben, der Mörder kann sich also nie ganz sicher sein, ob sein Blutrausch auch Opfer findet.

  • Sicher sind sie nicht losgefahren , um jemanden zu töten. Aber ebenso sicher haben sie gewusst, dass Unfälle tödlich ausgehen können.

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    bauernopfer sind alle beteiligten.



    die autogerechte deutsche konsum- und lebenswelt mit ihren "sportlichen" alltagsautos gipfelt in diesem dilemma, das hier nun exemplarisch beantwortet werden soll.



    heuchelei - ein tempolimit dagegen bleibt in weiter ferne.

    • @90118 (Profil gelöscht):

      Da war ein Tempolimit.

  • Was juristisch zusammenfabuliert werden kann, weiß ich nicht. Nach meinem Gerechtigkeitsverständnis muss ich es aber für falsch halten, einen Vorsatz herbeizureden, wo keiner war und eine unbeabsichtigte, wenn auch fahrlässige Tötung zum Mord zu erklären. Das angemessene Strafmaß für die beiden Raser müsste sich danach bemessen, ob und wie viel Gefängniszeit notwendig ist, um sie von weiteren Taten abzubringen und auch hierzu könnte wahrscheinlich ein psychologisches Gutachten Aufschluss geben. Es sollte um den Schutz der Gesellschaft gehen und ich bin überzeugt, dass Lebenslänglichkeit in diesem Falle das dazu notwendige Maß bei weitem übersteigt. Man sperrt ja niemanden aus Rache ein, auch wenn es verständlich ist, dass Hinterbliebene derartige Gefühle haben.

    • @Ein alter Kauz:

      Dito! Es ist definitiv kein Mord, sondern eine fahrlässige Tötung. Geradezu ein lehrbuchmässiges Beispiel zur Unterscheidung von Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung.

    • 9G
      96177 (Profil gelöscht)
      @Ein alter Kauz:

      wer mit 130 bzw. 160 Stundenkilometern in der Stadt unterwegs ist und reihenweise rote Ampeln überfährt, tötet unabsichtlich und ohne Vorsatz? Was sich als "Gerechtigkeitsverständnis" tarnt, entpuppt sich als Realitätsverlust und ignorante Kaltschnäuzigkeit .

      • @96177 (Profil gelöscht):

        Absolut richtig. Diese Tat war menschenverachtend.



        Gerechtigkeit, Rechtssprechung ist KEINE Quantenphysik.

        Bei den ganzen Spitzfindigkeiten kommt der Verstand vom Weg ab.

  • Mord