Volksentscheid Tegel in Berlin: Airport-Fans mit falschen Zahlen

Absurde Angaben für den Lärmschutz: Die Pro-Tegel-Kampagne darf das Freiburger Öko-Institut nicht mehr falsch wiedergeben.

Blick auf Tegel

Da kommen sie runter: Flieger in der Einflugschneise über Reinickendorf Foto: dpa

Juristischer Erfolg für das Freiburger Öko-Institut: Immer wieder hatte die Berliner FDP die Einrichtung im Rahmen ihrer Tegel-Kampagne falsch zitiert. Jetzt hat sie sich dazu verpflichtet, damit aufzuhören.

Konkret geht es um eine Behauptung, die FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja aufgebracht hatte, und die Eingang in die offizielle Begründung des Volksbegehrens zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel fand. In Bezug auf die rund um TXL fällig werdenden Lärmschutzmaßnahmen heißt es da: „Ein Gutachten des Öko-Instituts aus dem Jahr 2006 hat hierfür Kosten von rund EUR 108.000.000,00 ermittelt.“

An dieser Zahl und ihrer vermeintlichen Quelle fanden die Initiatoren des Volksbegehrens besonderen Gefallen, denn andere Kostenschätzungen liegen weitaus höher – die Senatsumweltverwaltung spricht von rund 400 Millionen Euro. Zudem steht das Öko-Institut nicht im Verdacht, ein besonderes Faible für den Luftverkehr zu haben oder gar FDP-nah zu sein. Auch Unterstützer der FDP-Kampagne bedienten sich des Arguments: Zuletzt war es bei einer Diskussionsveranstaltung im Abgeordnetenhaus von den Anwälten zu hören, die Pro-Tegel-Gutachten vorgelegt haben.

Alles nur zitiert

Das Problem: Die Zahl wurde von den Freiburgern nicht „ermittelt“, sondern lediglich zitiert – und auch noch als unbelegt gekennzeichnet. Das Umweltforschungsinstitut hatte die Arbeit einer Expertenkommission dokumentiert, die im Jahr 2005 Schätzungen erarbeitete, welche Kosten das neue, verschärfte Fluglärmschutzgesetz an wichtigen Standorten verursachen würde.

Tegel wurde dabei explizit ausgenommen, weil man die baldige Schließung voraussetzte. Die „108 Millionen Euro“ stammten von einem Kommissionsmitglied und wurden mit dem Hinweis wiedergegeben, man sei „aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage“ gewesen, „die Berechnung auf Plausibilität zu prüfen“.

Am Mittwoch nun ging bei den Anwälten des Öko-Instituts eine von FDP-Landeschefin Sibylle Meister unterzeichnete Unterlassungserklärung ein.

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