Verwertung von Sprachkonstrukten: Vong Kohle her hab ich 1 1a Idee
Die Agentur SchrittMedia sichert sich die Nutzungsrechte von „Vong“ und „I bims“. Die Etablierung als Marke ist das Ende des Phänomens.
Sprachkonstrukte aus „Vong“ (von) und „I bims“ (Ich bin's) haben sich in den vergangenen zwei Jahren zum Massenphänomen in sozialen Medien entwickelt. Auf der Suche nach dem Ursprung landet man entweder beim Rapper Money Boy oder stößt auf die Facebook-Seite „Nachdenkliche Sprüche mit Bilder“, die kitschige Bilder mit grammatikalisch falschen Sprüchen postet. Mittlerweile sind die Ausdrücke in der Sprache einiger junger Menschen und in der Werbung etabliert. So bauten Vodafone und Sparkasse in ihren Anzeigen den Ausdruck „vong“ ein.
Da dachte sich wohl auch die Werbeagentur SchrittMedia: Wieso sollte man mit einem sprachlichen Phänomen von Jugendlichen kein Geld verdienen, und sicherte sich jüngst die Markenrechte der Ausdrücke „Vong“ und „I bims“.
Die Eintragung als Marke berechtigt SchrittMedia zur exklusiven Vermarktung der Ausdrücke als Schriftzug auf Klamotten, Tassen und Gepäckstücken. 1.500 bis 2.200 Produkte zeigt die Amazon-Produktsuche bei Eingabe der beiden Ausdrücke an. Ein großer Markt also, den SchrittMedia gerne für sich hätte. Derzeit macht sich das Unternehmen daran, Blogger und Facebook-User, die neben ihren Beiträgen auch Tassen und T-Shirts mit diesen Ausdrücken bedrucken, aus dem Geschäft zu drängen, berichtet das Online-Magazin OMR.
Das Markengesetz dient dem Zweck, die Bezeichnung eines Produkts oder einer Dienstleistung und damit die Vermarktung zu sichern. Sprache wird jedoch gerade dadurch zu Sprache, da sie von einer Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern genutzt wird.
Einen gebräuchlichen sprachlichen Ausdruck als originäre Bezeichnung für das eigene Produkt zu verwenden, bedarf einiger Fantasie. Juristisch dürfte SchrittMedia wohl vor allem dadurch erfolgreich sein, da die „Vongolisch“-Sprechenden kaum das Kapital aufbringen werden, sich gegen den Aneignungsversuch von SchrittMedia zu wehren.
Bleibt zu hoffen, dass die „Vongolen“ nicht ihre eigene Sprache verlieren, sondern neue Ausdrücke (er)finden, die sie grammatikalisch verhunzen können. Denn wer verwendet schon gerne eine Ausdrucksweise, die zum Geschäftsmodell geworden ist?
Leser*innenkommentare
85198 (Profil gelöscht)
Gast
Kulturelle Inbesitznahme nenne ich diesen Ausdruck des Etabliertenvorrechts in Anlehnung an die Theorie der kulturellen Aneignung. Sie führt, wie der Autor es beschreibt, auch zur Entwertung der in Besitz genommenen Kommunikation für alle Menschen, außer denjenigen Kapitalisten, die diese Inbesitznahme betreiben.
Mir fehlt in diesem Beitrag die Referenz auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im EU-Recht und/der BGB. Diese Regelungen sind nicht zuletzt wirtschaftsfeindlich, wenn sie so eine Auslegung erlauben, denn die Entwertung der Kommunikation hat auch einen ökonomischen Aspekt: Durch die Entwertung der Kommunikation werden weniger T-Shirts mit solchen Schriftzügen verkauft und das Patentrecht sorgt mit seiner gewaltgestützten Monopolisierung von Information und Kommunikation für eine Einschränkung des Wettbewerbs der Ideen und sorgt für einen Wettbewerb der Patentrechtsanwälte.
Joachim Losehand
Natürlich kann man sich gegen eine Marken-Eintragung zur Wehr setzen; Ausdrücke der Jugendsprache ("vong" und "I bims") sind idR nicht eintragungsfähig, dh das DPMA müßte von sich aus die Eintragung zurückweisen. Vgl eine Entscheidung des BPatG München vom 28.10.2014 - 27 W (pat) 536/14.
Mitch Miller
Absolut, zumal es sich um allgemeingebräuchliche Phrasen handelt, die nicht mit einer Marke assoziiert werden.
Völlig lächerlich, dieser Versuch - als Konsequenz müsste der Laden jetzt jeden verklagen, der diese Phrasen unerlaubt nutzt. Viel Spass.
Kann eigentlich nicht durchgehen, so was.
Justin Teim
Nutzungsrecht von Wörtern - das führt bestimmt zur Verstumpung.
Juhmandra
Ha!
Dann werde ich mir mal das Alphabet rechtlich sichern.....
Es grüßt: Dagobert Duck!
849 (Profil gelöscht)
Gast
@Juhmandra Nehmen Sie lieber das Anal-phabet. Das ist noch rechtlich unbesetzt. :-)
nutzer
kann eigentlich jeder sich solche rechte sichern, ohne der urheber zu sein?
ich glaub dann bin ich morgen reich....
Richard Meier
@nutzer Das Problem ist, dass das zwar niehält aber bis dahin kann man mal mit Abmahnungen abkassieren.