Vertrag zum Verbot von Atomwaffen : Warum sich Deutschland weigert
Das Atomwaffenverbot wird am 22. Januar 2021 endlich universell gültiges Völkerrecht. Gegen den Widerstand der Bundesregierung.
Foto: Bodo Marks / dpa
M it Honduras hat am Samstag der 50. Staat den im Juli 2017 von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten Vertrag zum weltweiten Verbot atomarer Massenmordwaffen ratifiziert. Ein besseres Geschenk zum 75. Geburtstag der UNO hätte es kaum geben können. Damit wird das Atomwaffenverbot zum 22. Januar 2021 universell gültiges Völkerrecht.
Das ist ein „Sieg für die Menschheit“, wie Peter Maurer, der ansonsten eher nüchterne Schweizer Präsident des International Komitees vom Roten Kreuz, festgestellt hat. Und ein großer Erfolg für die vielen Hundert in der „Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen“ beteiligten Nichtregierungsorganisationen, die dieses Abkommen initiiert haben – gegen den massiven Widerstand der USA, Deutschlands und anderer Staaten.
Noch vergangene Woche hatte die Trump-Regierung zahlreiche Vertragsstaaten aufgefordert, ihre Ratifikation rückgängig zu machen. Mit der Begründung, ein Verbot von Atomwaffen schwäche den seit 1970 bestehenden NPT-Vertrag, der lediglich die Weitergabe dieser Massenmordinstrumente untersagt.
Mit dieser Behauptung hatte auch die Bundesregierung vergeblich versucht, das Abkommen zu verhindern. Nun heißt es aus Berlin, ohne Teilnahme der acht bis neun Atomwaffenstaaten sei das Abkommen nutzlos, ein Beitritt Deutschlands würde daran nichts ändern und sei zudem nicht vereinbar mit der NATO-Mitgliedschaft.
Erst mit Inkrafttreten wächst Druck
Doch diese Argumentation missachtet die Entstehungsgeschichte und Entwicklungsdynamik zahlreicher Abkommen zur Rüstungskontrolle. Erst mit ihrem Inkrafttreten wuchs der politische und moralische Druck auf die zunächst abseits stehenden Staaten, den Abkommen ebenfalls beizutreten. Für den Beitritt Deutschlands und anderer NATO-Mitglieder zum Atomwaffenverbot haben sich inzwischen zwei ehemalige Nato-Generalsekretäre sowie 55 ehemalige Außen- und Verteidigungsminister aus 20 Mitgliedsstaaten der Allianz ausgesprochen.
Mit ihrer Weigerung schürt die Bundesregierung den Verdacht, sie wolle die Option auf eine Mitverfügung Deutschlands über Atomwaffen im Rahmen einer künftigen gemeinsamen atomaren Abschreckungskapazität der EU offenhalten.
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