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Verteilung von SchadstoffenSenat will Luft verbessern

Senat beschließt Luftreinhalteplan mit geringen Beschränkungen für Diesel. Fahrverbote und Umweltzonen bleiben tabu.

Der Plan: Möglichst wenig Beschränkungen für Autos Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Fahrverbote, Umweltzonen oder City-Maut wird es auch weiterhin in Hamburg nicht geben. Lediglich ein paar Hemmnisse für die gröbsten Dieselstinker, ein paar Anregungen für den Hafen und ansonsten die Hoffnung auf emissionsfreie Kraftfahrzeuge in ferner Zukunft sind die Kernpunkte des Luftreinhalteplans, den der grüne Umweltsenator Jens Kerstan am Dienstag vor der Landespressekonferenz im Rathaus präsentierte.

„Wir verteilen die Schadstoffe von hochbelasteten Straßen so, dass andere Straßen mehr belastet werden, ohne die Grenzwerte zu erreichen“, erläuterte er die Maxime der Planungen. „Wir ergreifen alle Maßnahmen unterhalb von Fahrverboten“, so Kerstan, denn die hatte Bürgermeister Olaf Scholz bereits im vorigen Jahr ausgeschlossen.

Allerdings sollen für PKWs und LKWs, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen, Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden auf Teilen der besonders stark belasteten Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße in Altona. „Das ist vertretbar, weil für den Durchfahrtverkehr leistungsfähige Alternativrouten existieren“, so Kerstan.

Generell werde die Luft in Hamburg von Jahr zu Jahr besser. Bis auf die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) würden alle Grenzwerte eingehalten. NO2 gilt als Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Für etwa drei Viertel dieser Emissionen ist unstrittig der Autoverkehr verantwortlich. An vier von 16 Luftmessstellen in der Stadt werden die Grenzwerte permanent um bis zu 50 Prozent überschritten: Stresemannstraße, Max-Brauer-Allee, Kieler Straße und Habichtstraße.

Recht auf Luft

Mit Urteil vom 5. November 2014 verpflichtete das Verwaltungsgericht Hamburg den Senat zum Handeln. Eine konkrete Vorgabe wie die Einführung einer Umweltzone machte das Gericht nicht.

Rechtskräftig ist das Urteil seit April 2015. Weil der Senat dennoch keine Maßnahmen unternahm, verurteilte das Gericht auf Antrag des BUND im März 2016 die Stadt zur Zahlung eines symbolischen Zwangsgeldes.

Vorausgesetzt, dass die Stadt nicht bis zum 30. Juni 2017 den bisherigen Luftreinhalteplan so fortschreibt, dass dieser „die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft einleitet. Eben das versucht der Senat nun zu schaffen.

„Neu war auch für uns die Erkenntnis, dass die Hintergrundbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen am Nordufer der Elbe ein erhebliches Pro­blem für die Luftqualität ist“, betonte Kerstan. Betroffen seien die Palmaille, die Große Elbstraße oder Neumühlen. Dort verursachten Emissionen aus dem Hafen rund 80 Prozent der NO2-Belastung. Deshalb sei am Burchardkai der HHLA der Einsatz von Flüssiggas geplant, damit Containerfrachter während der Liegezeit ihre Diesel-Motoren abschalten können. An den Terminals Altenwerder und Eurogate soll es eine zusätzliche Landstromanlage geben.

Nach Berechnungen der Umweltbehörde werde die Zahl der von schlechter Atemluft betroffenen Menschen von rund 41.500 im Jahr 2014 bis 2020 auf nur noch rund 1.300 Personen sinken.

„Als erste Großstadt legen wir einen Plan vor, der alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin berechnet“, sagte Kerstan. Und deutete zugleich an, dass er selbst daran nicht so recht glauben mag: „Das ist vielleicht nicht das Allercleverste, was man machen kann, aber das, was wir machen können.“ Und sollte das nicht reichen, müssten eben „die EU oder Gerichte uns sagen, was wir sonst noch tun sollen“.

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