Versicherung für alle: Pflicht für Elementares
Nach den Überschwemmungen in Deutschland im Juli gingen viele Geschädigte leer aus. Verbraucherschützer fordern eine Versicherungspflicht.
Mindestens 7 Milliarden Euro Schäden hat die Überschwemmungskatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen laut Versicherern im Juli angerichtet. Allerdings: Viele der Geschädigten gehen leer aus, in Rheinland-Pfalz haben weniger als 40 Prozent eine Elementarversicherung. Denn eine normale Gebäudepolice schützt zwar vor einfachem Wasserschaden, aber nicht vor Naturkatastrophen.
Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden, also Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche. „Das ist notwendig, rechtlich zulässig, bezahlbar und vor allem auch von den Verbraucher*innen gewollt“, sagt Andreas Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Eine Pflicht zur Elementarversicherung ist verfassungsgemäß umsetzbar“, sagt auch Juraprofessor Markus Roth von der Universität Marburg. Bis 1994 habe es sie auch in Baden-Württemberg gegeben.
Eine repräsentative Forsa-Umfrage vom August 2021 bestätigt die Verbraucherzentrale. 59 Prozent der Befragten befürworten eine verpflichtende Elementarversicherung. Dieser Wert ist bei Mietern und Vermietern gleich.
In der Schweiz Pflichtversicherung
Im Ausland ist man schon weiter. In der Schweiz gibt es in den meisten Kantonen eine Pflichtversicherung bei einem kantonalen Monopolversicherer, in den übrigen Kantonen private Versicherungslösungen. Die privaten Versicherer müssen die Feuerversicherung immer auch mit einer Elementarversicherung anbieten. Frankreich hat die Pflicht in den 80er Jahren nach Überflutungen eingeführt. Bei den französischen Versicherungen sind auch Feuer- und Sachschäden gedeckt.
Wegen der Überflutungen vom Juli 2021 denken gerade auch in Deutschland viele um. „Für die Deutschen wird sich die Klimakrise mit mehr Starkregen und Fluten bemerkbar machen“, sagt Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Mehr Überschwemmungen würden jeden betreffen, nicht nur Menschen in Küsten- und Flussgebieten.
Einige Probleme gibt es allerdings noch. Denn: Eine Pflicht könnte in die Vertragsfreiheit eingreifen. Verbraucherschützer Eichhorst plädiert daher für Wahlfreiheit wie bei den gesetzlichen Krankenkassen – und gegen eine Monopolversicherung. Außerdem müsse der Gesetzgeber klären, wie bestehende Gebäude in Gebieten, in denen es häufiger Überschwemmungen gibt, bei einer verpflichtenden Elementarversicherung bezuschusst werden.
Überflutungsrisiko bestimmt Beitragshöhe
Denn die Versicherer stufen Adressen in vier Kategorien für Überflutungsrisiken ein. Davon hängt ab, ob Kund*innen Versicherungsschutz bekommen und wie hoch die Beiträge sind. Danach sind 98.000 Adressen in der Kategorie 4 mit mindestens einem Hochwasser in zehn Jahren nach Angaben des Branchenverbands GDV derzeit nicht versicherbar – wären es nach Umbauten aber möglicherweise.
Wer eine von 237.000 Adressen der Kategorie 3 hat, muss mit mindestens einem Hochwasser innerhalb von 10 bis 100 Jahren und einer entsprechend hohen Prämie rechnen. Die übrigen Adressen befinden sich in den Kategorien 2 und 1. Dort ist ein Hochwasser extrem selten oder gar nicht zu erwarten, eine Elementarversicherung können Verbraucher*innen dann schon ab 5 Euro monatlich kaufen.
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