Verschärftes Polizeigesetz in NRW: Vor allem Klimaaktivistis im Visier
Das neue Polizeigesetz in NRW wurde offiziell mit dem Kampf gegen Terror begründet. Doch in Langzeitgewahrsam landen vor allem Klimaaktivist:innen.
Eine Baggerbesetzung im Spätsommer 2020 – 21 Festnahmen, eine Baggerbesetzung im Frühjahr 2021 – 7 Festnahmen, eine Baggerbesetzung im Herbst 2021 – 12 Festnahmen: Das sind nur einige der Einträge in der Liste. In allen Fällen geht es um die „Identitätsfeststellung“, weil die Aktivist:innen sich nicht auswiesen und teilweise die Fingerkuppen verklebt hatten. Bis zu acht Tage Gewahrsam wurden so angeordnet.
Das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen war trotz heftiger Proteste im Dezember 2018 verschärft worden. Unter anderem wurde damals die Möglichkeit eines verlängerten Gewahrsams eingeführt, mit der Menschen bis zu 14 Tage festgehalten werden können – begründet wurde das mit dem „internationalen Terrorismus“.
Klimaaktivist:innen hatten schon damals kritisiert, dass sich das Gesetz eigentlich gegen die Klimaproteste rund um den Kohleabbau wende. Die neuesten Daten geben ihnen nun recht: Festgenommene, bei denen es sich um Terrorist:innen handeln könnte, machen nur einen Bruchteil der Menschen in Langzeitgewahrsam aus.
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Ob es sich bei den Festgenommenen um Klimaaktivist:innen handelt, basiert auf der Einschätzung des Innenministeriums. Da es sich um Polizeibehörden in der Nähe des Tagebaus Garzweiler handele und um Identitätsfeststellung gehe, sei „von einem Zusammenhang mit dem Konflikt rund um den Braunkohleabbau auszugehen“. In einigen Fällen gibt es eine sichere Zuordnung, an anderer Stelle vermutet das Ministerium nur den Zusammenhang.
Fraglich ist, ob die Liste so vollständig ist. Unter den 119 Menschen, die in der Kleinen Anfrage nicht einem Bereich zugeordnet wurden, dürfte es noch weitere Klimaaktivist:innen geben. So wurde bereits berichtet, dass nach einer Baggerbesetzung im Februar 2019 mehrere Aktivist:innen in Langzeitgewahrsam genommen wurden. In der Liste des Innenministeriums werden sie aber nicht als solche eingeordnet.
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