Verlagsstreit um Suhrkamp: Bundesgerichtshof schreitet ein

Des einen Etappensieg ist des anderen Zwischenniederlage: Der Insolvenzplan des Verlages wird einer erneuten Überprüfung unterzogen.

Damals noch: Böll, Adorno, Unseld. Heute dagegen: Schlammschlacht. Bild: dpa

Es sah alles nach einer Beruhigung der Auseinandersetzungen um den Suhrkamp Verlag aus. Sah. Nun sieht es eher wieder danach aus, dass der elend lange und Nichtjuristen journalistisch kaum noch vermittelbare Streit um das Verlagshaus mit der großen Geschichte, das immer noch zu den wichtigsten deutschen Verlagen zählt, sich noch weiter hinziehen könnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am späten Montag in einer vorher nicht angekündigten Entscheidung eine neue „umfassende“ Prüfung des Suhrkamp-Insolvenzplans angeordnet. Damit hatte eine Beschwerde des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach Erfolg.

Für die von Ulla Unseld-Berkéwicz geführte Familienstiftung ist der BGH-Beschluss eine Niederlage. Ob der Insolvenzplan rechtmäßig ist, ließ der BGH vorerst offen.

Im Mai 2013 hatte die Suhrkamp-Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz nach langem Streit mit Barlach überraschend Insolvenz beantragt. Ein Insolvenzplan sah die Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft vor. Bei dieser Umwandlung würde Barlachs Medienholding ihre starken Kontroll- und Vetorechte aus dem bisherigen Gesellschaftervertrag verlieren.

Eigentlich waren alle dafür

Er wäre einfacher Minderheitsaktionär des Verlags geworden, den Aufsichtsrat der AG zum Beispiel hätte die Mehrheitsseite ohne seine Zustimmung bestimmen können; ihre Mitglieder waren bereits bekannt, unter anderem sollte ihm der langjährige Suhrkamp-Autor Hans Magnus Enzensberger angehören.

Aufgrund des Verlusts seiner Mitspracherechte spricht Barlach deshalb von einer mutwillig herbeigeführten Zahlungsunfähigkeit, die nur dazu diene, ihn und seine Medienholding auszubooten.

Zunächst hatte das Manöver von Unseld-Berkéwicz Erfolg. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigte im Januar den Insolvenzplan, dem die Gläubiger des Verlags mit großer Mehrheit auch zustimmten; eigentlich waren alle dafür, außer Hans Barlach.

Der legte allerdings auch gleich Beschwerde ein, die vom Landgericht Berlin im Februar zunächst für unzulässig erklärt und in einem neuen Beschluss vom April dann zurückgewiesen wurde. Barlach ging in die höhere Instanz.

Der Ausgang ist offen

Der Bundesgerichtshof hob nun die beiden Beschlüsse des Landgerichts auf. So habe das Gericht im Februar die Anforderungen an eine Klage höher angesetzt als gesetzlich vorgesehen. Barlachs Beschwerde war also nicht unzulässig. Der erneute Beschluss vom April wurde vom BGH aufgehoben, weil das Landgericht seinen Beschluss vom Februar nicht nachträglich abändern durfte.

Nun muss das Landgericht erneut über Barlachs Beschwerde gegen den Insolvenzplan beraten. Am Ende wird das Landgericht die Beschwerde vermutlich, wie schon im April, zurückweisen. Wenn Barlach dann erneut den BGH anruft, wird dieser auch inhaltlich über den Insolvenzplan entscheiden müssen.

Der Ausgang des Verfahren ist also nach wie vor offen. Es kommt nun aber auch darauf an, ob beide Seiten bis zum Schluss durchhalten. Und, auch nicht zu vergessen, ob der Verlag es aushält. Es wäre ein Tragödie, wenn sein anerkannt weiterhin hoch interessantes Programm darunter ernsthaft leiden würde.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.