Verfassungsklage der CDU kommt: Mietendeckel vor Gericht
Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will Verfassungsklage gegen den Mietendeckel einreichen. Damit wäre der Weg nach Karlsruhe frei.
„Das ist ein starkes Signal“, sagte Luczak, der die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage für seine Fraktion koordiniert. Da auch die FDP sich an der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250 Bundestagsabgeordneten unterstützt. „Den Antrag beim Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause stellen“, kündigte Luczak an. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich an diesem Sonntag in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen werden dann für fünf Jahre gesetzlich eingefroren. CDU und FDP gehen davon aus, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich hat, und wollen das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch auf Landesebene haben beide Parteien Verfassungsklage angekündigt.
Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Deckel hatte Karlsruhe in der Vorwoche aus formalen Gründen verworfen, weil das Gesetz offiziell noch nicht in Kraft getreten ist.
Falls das Gesetz gekippt wird, könnten Vermieter möglicherweise nicht gezahlte – weil nach Mietendeckel überhöhte – Mieten zurückfordern. Der Mieterverein hatte seinen Mitgliedern bereits wiedergeholt geraten, für diesen Fall die eingesparte Miete beiseitezulegen. Das rate man aber grundsätzlich in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht, hat auch bereits mehrere Gutachter beschäftigt. Zuletzt stützte ein Rechtsgutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung die Position des rot-rot-grünen Senats, der die Kompetenz für die Mietengestaltung beim Land sieht. Für den Immobilienverband GdW hatte der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zuvor genau das widerlegt. Nun müssen die obersten Richter in Karlsruhe entscheiden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Fragestunde mit Wladimir Putin
Ein Krieg aus Langeweile?
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient