Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten
Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde dazu ab.
dpa | Zwei Zoophile, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel.
Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.
In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert