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Verbeamtung von LehrkräftenMehr Geld ist doch genug

Kommentar von Gunnar Hinck

Als letztes Bundesland kehrt nun auch Berlin zur Verbeamtung seiner Lehrkräfte zurück. Dieser Schritt ist bedauerlich – und langfristig unklug.

Demnächst auch in Berlin als Beamtin: Rotstiftschwingen und Notenvergabe an Schü­le­r*in­nen Foto: Jürgen Ritter/imago

V erbeamtete LehrerInnen gibt es also wieder flächendeckend. Die neue Berliner Landesregierung hatte mit ihrer Entscheidung realpolitisch keine andere Wahl: In jedem anderen Bundesland werden Lehrkräfte inzwischen (wieder) verbeamtet. Logisch, dass der pädagogische Nachwuchs eher dorthin geht, wo es mit dem Beamtenstatus mehr Geld und vor allem eine gute Pension gibt.

Trotzdem ist dieser Schritt, den zuletzt auch Thüringen machte, bedauerlich und langfristig nicht klug. Das Argument, ohne Verbeamtung würde man nicht genug LehrerInnen bekommen, sagt etwas über die Konkurrenz um Lehrkräfte zwischen den Bundesländern aus. Es ist aber kein Argument für den Beamtenstatus als solchen, zumal LehrerInnen anders als Justizvollzugsbeamte oder Finanzbeamte keine hoheitlichen Aufgaben haben.

Der Beamtenstatus wurde nicht erfunden, um Beamte besonders gut zu bezahlen, sondern weil der Staat sein Personal für sensible Aufgaben eng an sich binden wollte. Den Pull-Effekt zum Beamtenstatus gäbe es nicht, wenn man die angestellten LehrerInnen besser bezahlen würde – und der Nachwuchs bei der Berufswahl nicht auf Pensionserwartungen in 40 Jahren blicken würde. Dass junge Menschen auch deshalb gern Beamte werden, zeigt, dass die Lücke zwischen Pensionen zumindest im höheren Dienst und der gesetzlichen Rente inzwischen viel zu groß geworden ist.

Wer verbeamtet ist, gibt diesen Status nicht freiwillig auf – ein Lehrer, der mit 40 merkt, dass er Schulkinder eigentlich nicht ausstehen kann, wird bis zur Pension durchhalten und seine wahren beruflichen Träume nie erfüllen. Umgekehrt ist für talentierte 50-Jährige der Lehrerberuf nicht attraktiv, weil sie in den meisten Bundesländern nicht mehr verbeamtet werden. Gleichzeitig sind es die LehrerInnen, die nicht nur Formeln und den Zweiten Weltkrieg erklären sollen, sondern die SchülerInnen „fit“ für den Arbeitsmarkt machen sollen – den sie selbst außerhalb ihrer Beamtenblase nicht kennen. Wertschätzung gegenüber Lehrkräften kann der Staat über mehr Geld zeigen – der Beamtenstatus ist dafür nicht nötig.

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ist Redakteur im taz-Ressort Meinung.
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18 Kommentare

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  • Lehrende müssen grundständig ausgebildet sein und durch ein erfolgreiches Referendariat die Voraussetzung für eine Beamtenlaufbahn erfüllen, sich als Beamte auf Probe bewähren und ihren Dienst engagiert ausüben..- Voraussetzung zur Einstellung von Quereinsteigern muß ein universitäres Ergänzungsstudium mit anschließendem Referendariat sein.



    Hatten wir bereits alles, als unsere Schulen noch besser "in Ordnung" waren. Kein Bäcker stellt einen Confiseur zum selbstständigen Brot- und Brötchenbacken ein und keine Konditoreimanufaktur einen Bäcker.



    Aber in der Schule scheinen vergleichende Gegebenheiten eher unwichtig, offenbaren sich doch daraus entstehende Ergebnisse erst nach mehreren Jahren.



    Lehrer haben aus meiner Sicht sehr wohl hoheitliche Aufgaben zu erfüllen: nachdem sie die Voraussetzungen bei den Lernenden geschaffen haben, bewerten Pädagogen Leistungen und stellen Weichen für die Zukunft jedes einzelnen ihm anvertrauten Jugendlichen! Auch sollten wir uns wieder daran erinnern, Lehrer sind gute oder weniger gute Vorbilder und prägen ihre noch richtungssuchenden Schüler und Schülerinnen weitgehendst fürs Leben! Ich frage den Autor dieses Beitrags:



    Das sollen keine hoheitlichen Aufgaben sein?

  • 8G
    86548 (Profil gelöscht)

    natürlich müssen lehrkräfte nicht unbedingt verbeamtet werden. die eltern werden aber dankbar sein, wenn es zu keinen streiks mehr kommt. lehrer streiken übrigens nie in den ferien.

  • Trotz (oder grade wegen?) der Reform der Lehrerausbildung hat man es geschafft, dass Lehrer mit ihrer Ausbildung keine andere Arbeit machen können - und dann verbeamtet man die auch nicht, so dass die sich von befristeten Vertrag zu befristeten Vertrag hangeln müssen.



    Super für die Kinder (bzw. SuS), super für das Bildungssystem und natürlich super für die LuL.

    Gott gnade uns, wenn Lehrer mal so ausgebildet würden dass sie auch Jobs in der Industrie bekommen können - dann hätten wir garkeine LuL mehr.

  • Falsch herum - es ist unklug von den anderen Bundesländern und vor allem: ein Zeichen für total feige Politiker, die noch dazu unklug handeln..

    • @StefanMaria:

      Danke für die Klarstellung.

      Jetzt wird hier süffisant auf das letzte Bundesland eingeprügelt, was zur Verbeamtung zurückkehrt, während das Problem durch das kurzsichtige Handeln der anderen Bundesländer verschärft wurde.

      Der Tazkommentar ist wirklich schwach.

  • Füg mal an - als alter Fahrensmann in Sachen Dienstrecht.

    Liggers. “… Der Beamtenstatus wurde nicht erfunden, um Beamte besonders gut zu bezahlen, sondern weil der Staat sein Personal für sensible Aufgaben eng an sich binden wollte.… Logisch, dass der pädagogische Nachwuchs eher dorthin geht, wo es mit dem Beamtenstatus mehr Geld und vor allem eine gute Pension gibt.“ Na da schau her

    But Jung - formely a gähn wellknown as “Jan Hinnerk van de Lammerlammerstraat!;)((



    Das &ist aber nur die halbe Wahrheit!



    Die “Fürsorge“;)pflicht des Dienstherrn schützt den Einzelnen - Lehrer Profs. Bullerei - aber erst ab (heute ab dem 23.!) nachhaltig gegen Entlassungen & ähnlichen Unbill als im AngestelltenVerhältnis! Wollnichwoll!



    &



    ”… zumal LehrerInnen anders als Gefängniswärterinnen oder Finanzbeamte keine hoheitlichen Aufgaben haben.…“ Herr - Wirf 🧠 vom Himmel!“



    Mal als Appetizer Aufgalopp zu sojet:



    www.fr.de/meinung/...aben-11546067.html - 🙀😱 -



    “ …Es geht nämlich darum, ob man der Meinung ist, ein Lehrer nimmt eine hoheitliche Aufgabe wahr. Wenn der Staat einen eigenen, elternunabhängigen, vielleicht sogar gegen die Erziehungswünsche und Weltanschauung der Eltern gerichteten Erziehungsauftrag verfolgt, handelt er hoheitlich, und dann liegt es nahe, dies mit verbeamteten Lehrern zu tun. Ist der Lehrer jedoch Dienstleister des Elternwillens, dann passt der Angestelltenstatus natürlich besser.

    Im GATT-S wurde damals die Privatisierung (Liberalisierung) der Schulen festgelegt - so wie anderer öffentlicher Services. Die GATT-Vereinbarungen sind durch die Gründung der WTO keineswegs obsolet geworden; sie bestehen noch heute. Wer sich also heute durch Sozial- und Privilegienneid auf die vertretene Position einlässt, spannt sich vor den Karren der Neoliberalen und hilft denen, ein Etappenziel zu erreichen. …Es wäre daher gut, wenn man als Journalist einer respektablen Zeitung ein wenig tiefer bohren würde, ehe man den Bleistift spitzt.“

    • @Lowandorder:

      & nochens -

      Gunnar Hinck, 1973 in Stade geboren, studierte Politikwissenschaften, Publizistik und Öffentliches Recht in Göttingen und Uppsala und arbeitete als Redakteur für Innenpolitik bei der MZ in Halle. Hinck lebt mittlerweile als freier Autor in Berlin.“



      ÖffR¿ - Na da schau her. But

      Gut abgehangen Vossibär:



      “ Das Streikverbot für Beamte sei ein „eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang“, hat …Andreas Voßkuhle, zu Beginn der Urteilsverkündung betont. Es sei untrennbar mit der beamtenrechtlichen Treuepflicht sowie dem Alimentationsprinzip verbunden. „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, so der Gerichtspräsident. Daher sei das Streikrecht auch nicht denjenigen Beamten zuzuerkennen, die keine hoheitlichen Aufgaben im engeren Sinne wahrnehmen. Die Kategorie „Beamte mit Streikrecht“ käme als dritte Säule hinzu und würde das klare Konzept des zweigeteilten öffentlichen Dienstrechts durchbrechen. Die trennscharfe Differenzierung, wann hoheitsrechtliche Befugnisse wahrgenommen werden, erweise sich als außerordentlich schwierig. Zudem „ließe sich bei länger andauernden Arbeitskämpfen von Lehrern ein funktionierendes Schulsystem nicht mehr durchgängig sicherstellen“.“

      So so! Das vollmundige “Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben“ => unser ♦️einfach Stader - mußte! also jenseits der Interessenvertreter Wagenburgscharmützel allet a weng differenzierter sehen - wa!



      & Do it!;)



      Steh ich zu Paukern Steißtrommlern & Persettern auch eher skeptisch!



      Besonders wenn ex2xK-ler ihren Hintern so derart im warmen & trocken haben - wie Kretsche - sei dies aussensweise a Bonmot zitiert:



      „Ich habe fest mit einem solchen Urteil gerechnet“, …„Wenn der Beamtenstatus mit dem Streikrecht ginge, könnten wir auch den Kreis quadrieren.“

      kurz - ❌ fehler wg Ausdruck - wie der Autor in der Sache •

      • @Lowandorder:

        Hier die wg Platzmangels fehlende Quelle - Gelle.



        “ Urteil des Bundesverfassungsgerichts



        Karlsruhe bremst streikwillige Lehrer abrupt aus.“



        www.stuttgarter-ze...-931b28b1fa9b.html

        • @Lowandorder:

          Ja, stimmt schon; Lehrer nehmen auch hoheitliche Aufgaben wahr. Aber das ist kein zwingender Grund für eine Verbeamtung. Denken Sie z. B. an die zahlreichen Justizangestellten, die nicht verbeamtet sind, aber hoheitliche Aufgaben unter der Bezeichnung "Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle" vornehmen. Und auch Beschäftigte von Krankenkassen, die ständig hoheitlich handeln (jede Leistungsbewilligung oder -ablehnung ist ein Verwaltungsakt), sind keine Beamten.

          • @Budzylein:

            Schonn. But.

            Geb‘s an Vossibär weiter - auch wenn er uns Richterratschläger mal frech draufgesetzt hett! Ja. Schonn. Egol!



            Hei hett doch nu liggers Tid nooch!



            Normal Schonn! - 🧐 - wa!

            • @Lowandorder:

              Ok Ok - entre nous - kl. Tipp=>

              Vom alten Fahrensmann - das lehrt:



              Diese (gern auch fiktiven) Vergleichsfälle is ja auf vergleichenden Wertungsebene als - auch gern folgenorientierten - Wertungskontrolle grundsätzlich vor! Entscheidung legitim.



              But.



              Auf diese pointillistische auschnittige Weise - eine mE. sorgfältig begründete Entscheidung zugunsten eigenem Wunschprogramm aushebeln zu wollen.



              Das funzt schlicht nicht.

              unterm———*



              Wobei ich durchaus offenlasse - ob ich nicht den Kretsche im Senat gemacht - sondern ein dissenting vote gepinselt hätte! Gellewelle.



              Aber - so ist das halt - wennste nicht der richtige Mann - zur richtigen Zeit am richtigen Ort bist!



              Aus welchen Gründen auch immer - wa!

              (ps ähnliches hab ich mal einem Kollegen en passant einer historischen Entscheidung gesagt. Der ohne anzuklopfen mein Zimmer gestürmt kam & Meinen Bildschirmtext mit: “…alles falsch!“ - kommentierte!



              “Mach ja sein. Aber Sie gehören nunmal nicht dem Beschluß-Trio an.



              Und jetzt machens - daß Sie rauskommen!“ - 🤬 -

              So geht das

  • Eben, der Staat will sein Personal für sensible Aufgaben eng an sich binbden.

    Vor nicht einmal eine Woche hat Herr Alberti erst geschrieben, wie moralisch verwerflich es ist, dass Lehrer_innen ausgerechnet jetzt streiken.

    Offenbar ist der Beruf doch eine sensible Aufgabe, zumal ja auch in politischer Hinsicht von Lehre_innen mehr erwartet wird.

    Spaßig ist, in demselben Artikel Lehrer_innen vorzuwerfen, sie würden den Arbeitsmarkt nicht kennen, um gleichzeitig zu beklagen, dass die sich ja alle aus Berlin wegbewerben.

    Dann scheinen sie den Arbeitsmarkt ja doch zu kennen. :-)

    Schade, dass der Autor nicht erläutert, weshalb nach seiner Meinung eine 25-Jährige, die nach ihrem Pädagogigstudium als Tarifbeschäftigte in den Lehrerstand eintritt und dort den Rest ihres Lebens bleibt, mehr Ahnung vom Arbeitsmarkt haben soll als eine 25-Jährige, die dasselbe als Beamtin macht.

  • Wer verbeamtet ist, gibt diesen Status nicht freiwillig auf – ein Lehrer, der mit 40 merkt, dass er Schulkinder eigentlich nicht ausstehen kann, wird bis zur Pension durchhalten und seine wahren beruflichen Träume nie erfüllen

    Also, liebe taz. Der Weg zum Lehrer:



    - Studium bis Master



    - Dabei Praktika, die mit "Nicht geeignet" enden können => Ende der Laufbahn



    - Dann 18 Monate oder 24 Monate Referendariat. Da sind nicht wenige Hürden zu überspringen. Wer die nicht nimmt => Ende der Laufbahn



    - Dann muss man einen Schnitt haben, um eine Stelle zu bekommen. Sonst => Ende der Laufbahn



    - Dann folgt eine dreijährige Probezeit, die bei richtig guten Noten (1,5 und besser) verkürzt werden kann. Besteht man die nicht => Entlassung

    Wie bitte soll jemand, der völlig ungeeignet ist, all diese Hürden überspringen?



    Ist wohl eher so, dass da ein Mensch mit 50 ausgebrannt ist.

  • Bin ziemlich sicher, dass niemand, die/der aus Überzeugung Lehrer*I_n werden möchte, Beamt*I_n werden muss.



    Im Nachkriegsdeutschland hatten die StaatsdienerI*_nnen ihre enge Bindung an den Staat m.E. als Prävention gegen den Kommunismus.



    Mit der 68'er Bewegung entstand dann die putzige Situation, dass einige dieser StaatsdienerI*_nnen gegen den Staat aufmuckten. (Sie hätten ja auch den Staatsdienst verlassen können.)



    Darauf folgte der Radikalenerlass usw.

    Wer bei den heutigen Regierungen (alt oder neu) staatstreu sein möchte, muss schon sehr nachsichtig, geduldig sein und ein dickes Fell haben.

  • ein Lehrer, der mit 40 merkt, dass er Schulkinder eigentlich nicht ausstehen kann, wird bis zur Pension durchhalten und seine wahren beruflichen Träume nie erfüllen.

    seine wahren beruflichen Träume... Er wird vor allem als einer der Lehrer eingehen, der keinen guten Unterricht gemacht hat und Kindern nichts beigebracht haben. Das halte ich für viel bedenklicher und wichtiger. Der Lehrer tut mir da nur bedingt leid. Man zeige mir den Bandarbeiter, der sagt: Das ist mein Traum und nicht, das ist ein Job, der die Miete zahlt...

  • Der Beamtenstatus ist nicht nötig, aber die Argumente sind daher geschwurbelt.



    Kein 40jähriger hält noch 25 Jahre durch, wenn er Schulkinder nicht leiden kann.



    Es gibt auch nicht viele, denen erst mit 50 einfällt, noch Lehrer zu werden (falls sie es vorher mal studiert haben) und die nehmen auch ein recht gutes Angestelltensalär in Kauf. Und für den Blick nach aussen ist auch nicht die Beamtenblase entscheidend - dann müsste man eine Ausbildung und Arbeit ausserhalb der Bildung fordern, BEVOR man Lehrerin werden kann, egal ob angestellt oder verbeamtet.

    Die Krönung sind die, deren Eltern schon Lehrer sind, dann aus der Schule 5 Jahre raus kommen fürs Studium und dann selber Lehrer werden. Die sind wirklich von der Lebensrealität der Mehrheit weit weg.

    • RS
      Ria Sauter
      @fly:

      Kein beamteter Lehrer arbeitet bis 65.



      Alle, die ich kenne, sind in Frühpension.



      Die Pension ist so üppig, da braucht es keine längere Arbeitszeit.

      • @Ria Sauter:

        @Frau Flieder



        Offenbar kennen Sie zu wenige Lehrer.



        Es ist für einen Vollblut-Pädagogen unwichtig, ob die Pension üppig ist, sondern ob man gebraucht wird und bei seinen Schülern ankommt. Ich habe bis zum Schuljahresende nach meinem 76. Geburtstag als grundständig ausgebildeter Chemielehrer am Gymnasium in den Klassen 7 bis 12 gearbeitet, zuvor aus Interesse an den Betroffenen an einer sozial-emotionalen Förderschule, weiter davor als Realschullehrer, immer zwischen 75 bis 100 % der Pflichtstundenzahl mit allen dienstlichen Zusatzaufgaben. Als Kollegen sowohl vor und unmittelbar nach Erreichen ihres Altersruhestands verstarben, habe ich dadurch verängstigt im Jahre 2018 sehr schweren Herzens einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Und darf ich Ihnen sagen was mir fehlt, ja das Geld auch, aber vorrangig die Jugend (im doppeltem Sinne).