VW-Werk in Xinjiang: Mängel bei Menschenrechtsprüfung
Profitiert VW in China von Zwangsarbeit der Uiguren? Nein, hieß es in einem Prüfbericht im Auftrag des Autobauers. Doch die Zweifel mehren sich.
Dabei gehe es um den Standard SA8000, ein international anerkanntes Verfahren, zu dem unter anderem vertrauliche Interviews mit Arbeitnehmern zu ihren Arbeitsbedingungen gehören.
Die Kanzlei Liangma Law habe sich bei diesen Interviews nicht an die Vorgaben gehalten, hieß es in den Artikeln. Judy Gearhart, die den Standard mitentwickelt habe, bezeichnete im Spiegel die Gespräche als „wertlos, keine wirkliche Bestätigung dafür, dass in dieser Fabrik alles in Ordnung ist“.
So seien die Gespräche per Livestream übertragen worden. Die Befragten hätten sich vor den Interviews in einem Raum in der Fabrik getroffen, eine vollständige Anonymität sei so nicht mehr gewährleistet gewesen, hieß es weiter.
Kritik von Menschenrechtlern und Investoren
Ein VW-Sprecher sagte dazu: „Volkswagen hält sich bei seiner Kommunikation stets an die rechtlichen Vorgaben. Eine Täuschung von Investoren oder der Öffentlichkeit hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.“
Der FT gegenüber erklärte der Autobauer, der Standard SA8000 sei von den Prüfern als „Basis“ verwendet worden, eine vollständige Prüfung nach allen in dem Standard vorgesehenen Aspekten sei nicht nötig gewesen. Der Auditor Löning lehnte der FT gegenüber eine Stellungnahme ab, die chinesischen Anwälte antworteten nicht auf eine Anfrage der Zeitung.
Der Wolfsburger Autokonzern betreibt die Fabrik in der Uiguren-Region zusammen mit dem chinesischen Partner SAIC. An dem Gemeinschaftsunternehmen, das mittlerweile nur noch anderswo gebaute Fahrzeuge technisch in Betrieb nimmt, sind die Partner je zur Hälfte beteiligt. Aus der Region gibt es seit längerem Vorwürfe, dass der chinesische Staat die uigurische Minderheit mit Zwangsarbeit und in Umerziehungslagern drangsaliert.
Nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch Investoren kritisieren, dass Volkswagen dort einen Standort betreibt. Volkswagen hatte Ende 2023 den Auditor Löning Human Rights & Responsible Business damit beauftragt, die Menschenrechtslage in dem Werk unter die Lupe zu nehmen. Markus Löning arbeitete für die Untersuchung mit der chinesischen Kanzlei zusammen.
Volkswagen erklärte bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Prüfung im Dezember 2023, Löning habe aufgrund der Vorgaben des Audit Scopes entschieden, den internationalen Standard SA8000 anzuwenden.
„Es fehlte zwar eine SA8000-Zertifizierung, die nicht vorgeschrieben ist, aber alternative ethische Richtlinien und Managementprüfungen stellten sicher, dass die Standards eingehalten wurden.“ VW-Rechtsvorstand Manfred Döss sagte damals dazu, bei der Durchführung der Prüfung sei die SA8000 angewandt worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen
Wahlkampf-Kampagne der FDP
Liberale sind nicht zu bremsen