VW-Blockade vor Gericht: Autobauer sieht sich genötigt
24 Stunden lang hat er einen Zug voller Neuwagen aufgehalten: Dafür soll sich ein Aktivist in Braunschweig verantworten.
Gegen einen der vermeintlich beteiligten Männer verhandelt am Dienstag das Wolfsburger Amtsgericht. Im ersten Strafprozess in dieser Causa geht es um den Vorwurf der Nötigung.
Unterstützer*innen halten dagegen: Zum einen liefere die Anklageschrift keine Anhaltspunkte dafür, wann und wie der Beschuldigte sich an der Blockade beteiligt haben soll. Zweitens sehen sie den Protest vom August durch den Paragrafen 34 des Strafgesetzbuchs gedeckt.
Darin heißt es: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig“, wenn „das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt“.
Für die Unterstützer*innen ist es keine Frage: Autos bedrohen das Klima, rauben Flächen und Lebensqualität, verpesten die Luft durch Abgase und Reifenabrieb, verbrauchten in Herstellung und Betrieb riesige Rohstoffmengen und stehen einer Verkehrswende im Weg. „Direkte Aktion ist nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts – die Aktion bei VW war nötig!“, heißt es in der Erklärung.
Erklärung der Prozessgruppe
„Wir werden nachweisen, dass das Land Niedersachsen, die Bundesregierung und die Autokonzerne jahrelang rücksichtslos auf Gewinn gewirtschaftet haben“, kündigt die Prozessgruppe an. Dazu wollen sie über die Verteidigung auch die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft vorladen lassen: „Unser Ziel ist ein Freispruch, weil auf andere Art der Klimakollaps und der weitere Tod der Innenstädte nicht verhindert werden kann.
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