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Urteil zum Umgang mit KindernWer den Ex-Partner diskreditiert, zahlt

Ist die Beziehung kaputt, werden die Kinder oft gegen den Ex-Partner aufgehetzt. In Italien wird das nun hart bestraft. Ein historisches Urteil.

Wenn Eltern streiten, leiden vor allem die Kinder Foto: dpa

Dreißigtausend Euro. So viel soll eine italienische Mutter zahlen, weil sie ihren Ex-Mann in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes „diskreditiert hat“. Ein Zivilgericht in Rom fällte das entsprechende Urteil Anfang September. Jetzt wurde auch die Begründung des Urteils veröffentlicht.

Darin heißt es, die Mutter habe durch ihre Äußerungen versäumt, Vater und Sohn einander anzunähern und so verhindert, dass das Verhältnis des Sohnes zu seinen Eltern ein gesundes Gleichgewicht findet. Dafür bedürfe es beider Elternteile gleichermaßen, so das Gericht. Dies sei wichtig für das Heranwachsen des Kindes.

Mehr noch: Das Gericht behalte sich vor, in Zukunft in ähnlich gelagerten Fällen noch höhere Strafen auszusprechen und möglicherweise auch eine Neubewertung des Sorgerechts in Betracht zu ziehen.

Italienische Experten sprechen bereits von einem „historischen Urteil“. Und das ist es in der Tat. Aber nicht (nur) wegen der hohen Strafe, die das Gericht gegen die Mutter verhängte. Sondern vor allem deshalb, weil hier (endlich) etwas bestraft wird, was in den allermeisten Scheidungsfamilien gang und gäbe ist – und deshalb bislang kaum jemanden in letzter Konsequenz interessierte. Nämlich, dass Paare, die sich trennen, in den meisten Fällen nicht gut aufeinander zu sprechen sind, und dass es in der Regel die gemeinsamen Kinder sind, die darunter leiden.

„Broken-Heart-Syndrom“

Irgendwie ist das ja auch nachvollziehbar: Man trennt sich, weil irgendwas Hässliches passiert ist – und sei es nur, dass einer den anderen nicht mehr liebt. Damit verbunden sind Schmerzen. In den einschlägigen Magazinen, von denen nie jemand zugeben will, dass er sie liest, werden immer wieder Wissenschaftler zitiert, die einen der nachfolgenden Punkte erforscht zu haben glauben: Starker Liebeskummer verursacht körperliche Schmerzen.

Googeln sie mal „Broken-Heart-Syndrom“. Ist wie ein Herzinfarkt, ohne Arterienverkalkung. Liebeskummer führt zu Entzugserscheinungen, ähnlich wie das Absetzen harter Drogen. Partner weg: Cold Turkey! rgendein Mittel, das ganz sicher gegen Liebeskummer hilft. Ergo: Der Verlust eines geliebten Menschen ist so schwer erträglich, dass man eine Medizin dagegen braucht.

Und diese Medizin heißt ziemlich oft Rache. Einfach weil man irrigerweise glaubt, die eigenen Schmerzen würde dadurch gelindert, dass derjenige, der sie einem zugefügt hat, mindestens genauso schlimme Schmerzen hat.

Zum Beispiel weil er seine Kinder nicht sieht. Oder noch besser – und damit wären wir wieder bei der verurteilten Mutter aus Rom: Weil die eigenen Kinder den Partner gar nicht erst sehen wollen, weil sie ihn für einen schlechten Menschen halten. Und wie erreicht man das? Richtig. Man macht den Ex-Partner vor dem eigenen Nachwuchs schlecht. Kinderspiel.

Klick. Weg.

Bei mir zum Beispiel hat das hervorragend geklappt. Zehn Jahre lang habe ich nicht mit meinem Vater gesprochen, nachdem sich meine Eltern getrennt hatten. Immer wenn er anrief, habe ich den Hörer einfach wieder aufgelegt. Klick. Weg. Bis ich irgendwann alt genug war, um zu begreifen, dass meist nicht nur einer von beiden Schuld an einer Trennung hat – und dass es in den seltensten Fällen einen „Guten“ und einen „Bösen“ gibt. Aber da waren die zehn Jahre schon rum.

Das perfide an solchen Rachefeldzügen ist – mögen sie nun bewusst oder unbewusst vonstatten gehen (oft ist es Letzteres): Den Kindern bleibt nichts anderes übrig, als sich auf eine Seite ziehen zu lassen. Vor allem, wenn sie noch jünger sind. Sie sind schlicht abhängig. Emotional in erster Linie. Schließlich wollen sie geliebt und anerkannt werden, am besten von dem Elternteil, bei dem sie wohnen, das ihnen die Wäsche wäscht und etwas zu essen macht.

Aber auch sonst. Etwas Erschütternderes als die Trennung der Eltern gibt es kaum. Also suchen sie Harmonie und Stabilität. Und die erreicht man unter anderem dadurch, das man zumindest ein Elternteil glücklich macht.

Das alles hat bislang nur Psychotherapeuten interessiert. Kein Wunder. Die verdienen ja daran. Ideal wäre, wenn künftig auch deutsche RichterInnen nach diesen Kriterien urteilen würden. Von mir aus könnte die verhängte Strafe zur Abschreckung noch sehr viel höher sein.

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46 Kommentare

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  • Das OLG Nürnberg (Az 10 UF 1429/16) entschied, dass man ein Hunderudel aus Gründen des Tierschutzes bei Scheidung nicht trennen darf.

     

    Wörtlich: "Dabei ließ der Senat die Wertung des § 90a BGB miteinfließen, wonach Tiere keine Sachen sind, da der Gesetzgeber sich hier zum ethisch fundierten Tierschutz bekannt habe." Die Hunde würden bei Trennung des Rudels Schaden nehmen. Macht Sinn.

     

    Geschwisterkinder hingegen trennt man in Deutschland gegen den verfassungsrechtlich geschützten Willen beider Eltern (beide Akademiker) und gegen den Willen der Kinder. Der betroffene Vater ist Rechtsanwalt.

     

    So OLG Koblenz (Richter Bock u Nelles) Az 9 UF 699/15, AG Bitburg (Richter Mencher) Az 2a F 8/13.

     

    Über den verantwortlichen Richter am OLG Koblenz, Günther Nelles (Berichterstatter), berichtete die Presse bereits im Rahmen von durch ihn begangene Urkundsdelikte.

    http://mobil.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Bernkasteler-Gericht-Ermittlungen-vor-Ende;art742,1672808

     

    Die Geschwister lebten mit dem amtlichen Einverständnis der Mutter bereits 9 Monate alleine beim Vater. Dann entführte die Mutter die Kinder 450 km weit weg. Weil die Kinder wieder zurück zum Vater und in ihr soz. Umfeld wollten, trennte das Gericht die Geschwister gegen den Willen beider Eltern und gegen den Willen der Kinder, um so der Mutter zumindest noch ein Kind zu erhalten.

     

    Die Kinder zerbrechen an der Geschwistertrennung. Durch Prozessverschleppung gibt es seit 5 Jahren KEINE Entscheidung zum Umgang. Nach Ansicht des JA Bitburg (Jessica Puhl) müssten die Kinder "Anpassungsarbeit" leisten. Kindeswohl?

     

    Das Süddeutsche Zeitung Magazin berichtete auf 6 Seiten über den Fall ( https://geschwistertrennung.wordpress.com/ )

     

    Behandelt Deutschland Hunde besser als seine Kinder ?

    https://www.change.org/p/justizministerium-bund-stop-geschwistertrennung-46f44d3d-99b9-425e-b77c-325b08171408?recruiter=688920716&utm_source=share_petition&utm_mediu

  • Frau Halser, gut kommentiert.

     

    Ihre zehn Jahre kann ich -als Vater- toppen. 17 Jahre kein Kontaktchance.

    Jetzt liegt ein Antrag auf Adoption meines Sohnes des Lebenspartner der Kindesmutter beim Familiengericht.

     

    Ich habe vor Tagen darauf konzentriert reagiert.

     

    Gruss aus Bremen.

  • "Sondern vor allem deshalb, weil hier (endlich) etwas bestraft wird, was in den allermeisten Scheidungsfamilien gang und gäbe ist – und deshalb bislang kaum jemanden in letzter Konsequenz interessierte. Nämlich, dass Paare, die sich trennen, in den meisten Fällen nicht gut aufeinander zu sprechen sind, und dass es in der Regel die gemeinsamen Kinder sind, die darunter leiden."

     

    Um solche Fälle möglichst selten entstehen zu lassen, wäre die Einführung des Wechselmodells als Standardmodell bei Trennung/Scheidung insbesondere bei Streit vonnöten.

     

    Es würde

    a) den Streitwert reduzieren, denn es würde kein Unerhalt mehr fliessen (Anwälte verlieren das Interesse an solche Verfahren; damit werden wir weniger Verfahren haben)

    b) es würde beide Eltern gleich viel Zeit für das Kind zur Verfügung stellen, beide Eltern wären zufrieden. Zufriedene Eltern streiten seltener.

    c) es würde den Kindern beide Eltern erhalten. Das trägt eindeutig zumindest zu ihrer Zufriedenheit bei.

     

    Letzteres ist besonders wichtig für das Wohl des Kindes.

     

    Womit bewiesen ist, dass Gerichte/Politiker/Mütterverbände, die sich gegen das Wechselmodell sträuben, sich auch gegen das Kindeswohl entscheiden.

    • @Mike54:

      Woraus leiten Sie denn ab, dass nach Ihrem Punkt b) beide Elternteile zufriedener wären und weniger streiten würden?

       

      Auch mit dem Unterhalt ist es nicht so einfach. Lediglich wenn beide gleich viel verdienen würden, flösse kein Unterhalt mehr. Und es gäbe nach wie vor auch Dinge, die nur einmal angeschafft oder regelmäßig bezahlt werden müssen, z.B. ein Schulranzen oder Aktivitäten, die Geld kosten. Hier gibt es daher noch ausreichend Stoff zum Streiten.

       

      Vielleicht mal das Kind nicht wie ein Haustier ansehen, dessen Käfig zweimal im Monat umgestellt wird, sondern die komplexe Situation betrachten. Nicht nur "Ich will auch haben, aber nichts an die Ex zahlen!"

       

      Und was geschieht bei Wohnortwechsel?

      • @Hanne:

        Punkt b) ist mit Daten aus Schweden bereits sehr gut experimentell nachgewiesen. Ausserdem ist es eine Binsenweisheit, dass wenn kein Geld mehr im Spiel wäre, kein Streitwert mehr entsteht und somit die Juristen aus der Kinderstube ferngehalten wären.

         

        "Auch mit dem Unterhalt ist es nicht so einfach. Lediglich wenn beide gleich viel verdienen würden, flösse kein Unterhalt mehr."

         

        Da schau her! Eine Feministin, die fordert, dass für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird?

         

        Wenn beide die gleiche Betreuungsarbeit leisten besteht im aufgeklärten 21. Jh kein Bedarf an der Herdprämie Unterhalt.

         

        Oder hängen Sie noch patriarchal tradierten Rollenstereotypen nach?

         

        Problem Schulranzen? Wo liegt das Problem, wenn beide arbeiten gehen? Das Geld wird dann halbe/halbe ausgelegt.

         

        >>Nicht nur "Ich will auch haben, aber nichts an die Ex zahlen!"

        • @Mike54:

          (Es gibt offensichtlich Probleme mit manchen Sonderzeichen. Sie werden als Steuerzeichen verstanden und der gesamte nachfolgende Text verschwindet)

           

          "Nicht nur "Ich will auch haben, aber nichts an die Ex zahlen!""

           

          Sollten Sie die Elternrolle nicht verstanden haben: Es geht nicht um das Haben der Eltern, es geht um deren Pflicht, ihr Kind zu erziehen.

           

          Wer das Kind mit Klauen und Zähnen behalten möchte, NUR um sich den Unterhalt zu sichern, handelt zutiefst verfassungswidrig, um es gesittet auszudrücken.

           

          Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern, zu gleichen Teilen. OK?

           

          Alles andere ist Barbarei.

  • "Weil die eigenen Kinder den Partner gar nicht erst sehen wollen, weil sie ihn für einen schlechten Menschen halten. Und wie erreicht man das? Richtig. Man macht den Ex-Partner vor dem eigenen Nachwuchs schlecht."

     

    Das kommt mir sehr bekannt vor: Meine Ex hat unsere gemeinsame Tochter derart "gebrieft", dass diese bis heute, fast 2 Jahre nach der Trennung, nicht bei ihrem Vater übernachten möchte, obwohl dies in einem Urteil so festgelegt wurde.

     

    Als mich die Polizei an Karneval anrief, hatte sie das Kind verloren und über 5 Stunden weder mich noch die Polizei verständigt. Einzige Reaktion des Jugendamtes: Ist doch nichts passiert!

  • Historisch ist vor allem der positive Kommentar dazu in der taz. PAS (Parental Alienation Syndrome) wird von deutschen Jugendämtern komplett ignoriert und wenn dann nach hässlichem Kampf die Kinder sich zur Loyalität zum anwesenden Elternteil verpflichtet fühlen, wird dies als Beweis der Begründetheit des Rachefeldzuges gegen den Vater gesehen.

    Das Urteil wird in Deutschland so schnell leider keine Nachahmer finden. Es fehlt nicht nur die konkrete Rechtsgrundlage. Selbst dort wo Rechtsgrundlagen vorhanden sind, werden Schadensersatzklagen von Vätern gegen Mütter generell abgewiesen. Die Begründung ist so einfach wie perfide: Eine finanzielle Belastung der Mutter würde auch die bei ihr lebenden Kinder treffen. Das Kindeswohl sei aber das höchste Gut, weshalb jedwedes Verhalten der Mutter - so sehr es auch die Kinder oder den Vater schädigt - ohne finanzielle Konsequenzen bleiben müsse. Doch in Europa tut sich was. Der Europarat macht einige Vorstöße und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auch in einigen Fällen geholfen, dass Kinder und Väter wenigstens ein Minimum an Rechten haben. Es bleibt viel zu tun und es ist schön, wenn die taz hier ein Forum für progressive Kräfte bietet und nicht nur wie bislang hauptsächlich die Bremser zu Wort kommen lässt, die sich z.B. zur Ablehnung des Wechselmodells auslassen. Deutschland liegt da in Europa weit abgeschlagen auf den hintersten Plätzen. Frankreich ist deutlich weiter. Selbst die Schweiz - in Sachen Gleichberechtigung bislang eher Schlusslicht hat mit der letzten Reform ernst gemacht und hat Deutschland weit hinter sich gelassen.

  • Ihr despektierliches »Groschenfallen« soll vermutlich zeigen, dass es mit der viel gelobten weiblichen Empathie doch nicht so weit her ist, aber gut: Man mag den Sinn von Strafen bei Delikten, die in einigen Gesellschaftsschichten, offensichtlich als KavalierInnendelikt angesehen werden, gerne bezweifeln. Ich weiß auch nicht, um das Unterstrafestellen vom ungefragten Greifen an sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale wirklich etwas bringt, oder die Bestrafung von Ladendiebstählen, Beleidigungen oder Geschwindigkeitsübertretungen, aber wenn meine Mutter mit 30.000€ Strafe hätte rechnen müssen, vermute ich, dass ihr Groll auf ihren Ex-Mann das nicht wert gewesen wäre. Und Ihr Beispiel mit der Abtreibung ist dafür natürlich völlig ungeeignet, denn wenn man nicht gerade die umstrittene Frage neu aufwerfen möchte, ob ein 3 Monate alter Foetus bereits eine schützenswerte Person ist, gibt es hierbei nur eine Person, die sich oder ihre Leben damit gefährdet, und das wäre im Zweifelsfall die Abtreibende. Warum sollte man die für ihr eigenes in Gefahr begeben noch bestrafen, aber für eins ist ihr Beispiel dann doch gut, denn das Beispiel mit dem Blinden der Farben trifft es wohl bei dem Inhalt des Artikels sehr gut, denn wie sollten jene 90 % Mütter, die als alleinerziehende lediglich als Täter in Frage kommen wohl nachvollziehen können, wie sich ihr Handeln für die Opfer anfühlt. Damit meine ich noch nicht einmal zwingend die Väter sondern vor allem die Kinder. Sollten sie Jungen sein, werden sie vermutlich irgendwann ihren Vater verstehen, und wenn sie Mädchen sind, denken sie sich nur »Oh Gott, da hat mein Kind auch so einen Vollpfosten als Vater abbekommen.« Insofern scheinen Frauen - in dieser Frage - wohl eher zur Gruppe der Blinden gehören.

    Die Autorin des Artikels scheint hier ja in dankenswerter Weise eine zur Selbstreflexion fähige Ausnahme zu sein.

    • @Der Sexismusbeauftragte:

      Hallo ˋSexismusbeauftragterˋ



      Woher hast du denn so eine große Wut im Bauch gegen die Frauen?



      Da ist doch irgendwas schief gelaufen bei dir.



      Ich ziehe hier doch auch keine Nummer ab, so nach dem Motto „Männer sind Schweine“. Ich finde, wir sollten uns insgesamt schon eher über der Gürtellinie bewegen. Danke.

    • @Der Sexismusbeauftragte:

      Das Problem sind meist nicht die grausamen Taten der entfremdenden Elternteile, sondern die rechtliche Handhabung. Ich bezweifle sehr, dass in Deutschland jemand nun plötzlich wegen so eines Verhaltens bestraft werden wird. Verfahren gibt es genug.

       

      Ich kenne Kinder, die haben schon jahrelang keinen Kontakt mehr zur Mutter, obwohl sie nur ein paar Straßen weiter wohnt.

       

      Als "Opfer" eines solches Ex-Partners darf man nicht mal den Anschein eines Fehlers begehen, denn dann schlägt er juristisch zu und hat endlich einen "Grund", wenn er auch noch so absurd ist, die Kinder vor dem anderen Elternteil zu "schützen". Was der Entfremder/die Entfremderin selbst auch und gerade den Kindern antut, spielt dann leider bei Gericht kaum eine relevante Rolle. Da verzweifeln mitunter auch alle einbezogenen Professionellen von Jugendamt etc. Die Lage ist für viele klar, aber das Gericht hat keine Handhabe und meist geben dann die "Opfer" der Kinder wegen auf und hoffen, dass diese sich mit ca. 30 Jahren wieder mal von selbst melden.

      • @Hanne:

        Leider wahr - aber die Rolle der Jugendämter ist häufig wenig rühmlich. Die Leid tragenden sind in der Regel die "entsorgten Väter". "Entsorgte Mütter" dürften bei den doch recht einseitig handelnden Gerichten und Jugendämtern die Ausnahme sein. Einmal in die klassische "entsorgte Vater"-Falle gedrängt, dürfte die Situation für Mütter aber auch nicht besser aussehen.

        • @Velofisch:

          "Gardner war anfangs der Ansicht, dass Mütter in 90 % der Fälle für die Entfremdung verantwortlich seien, später behauptete er allerdings, dass Mütter und Väter mit gleicher Wahrscheinlichkeit entfremden."

           

          "Gardner selbst stellte fest, dass das elterliche Entfremdungssyndrom zunehmend als entlastendes Manöver vor Gericht missbraucht wird,[43] widersprach aber dem Vorwurf des Sexismus mit der Erklärung, die revidierte Beschreibung des Syndroms gehe davon aus, dass Mütter und Väter gleich häufig entfremden."

          https://de.wikipedia.org/wiki/Eltern-Kind-Entfremdung

           

          Soviel zu PAS und Entfremdung (fast) nur durch Mütter.

      • @Hanne:

        Natürlich ist die rechtliche Umsetzung in Deutschland ein großes Problem. Es gibt ja auch jetzt schon einige Möglichkeiten mit Ordnungsgeld und -haft gegen umgangsverweigernde Elternteile vorzugehen, aber das jemand wirklich mal eine Mutter für dreißig Tage ins Gefängnis steckt ist wohl noch nicht passiert. Das Argument, dass die Kinder ja auf die Mutter angewiesen sind zählt komischerweise bei Vätern weniger, wie ein Bekannter von mir aus eigener Erfahrung weiß. Aus seiner Phase als Unterhaltszahler hatte er noch eine Strafe abzuzahlen, und obwohl er mittlerweile das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die im Kinder Wechselmodell betreut hat ihn die Staatsanwaltschaft , als er mal mit seinen Zahlungen in Verzug kam, ohne großes Murren für drei Monate. ins Gefängnis gesteckt. Die Kinder könnten in der Zeit ja bei der Mutter leben. Aber es wäre zu Mindestens mal ein Zeichen, wenn es ein Ordentliches Strafmaß hierfür geben würde, dass auch gelegentlich mal Anwendung findet. Letztendlich ist Eltern-Kind-Entfremdung Kindesmißbrauch, bei dem sein Kind für eigenen Egopflege nutzt. Sowas sollte eigentlich ebenso wie körperlicher Missbrauch bestraft werden. ich bin mittlerweile selber seit einigen Jahren alleinerziehend, aber es käme mir nicht im Traum die Idee, die Kinder von der Mutter fern zu halten. Egal wie anstrengend die Wechselphase manchmal ist. Sowas kläre ich dann mit der Mutter und nicht mit den Kindern.

  • Na, zur Entfremdung muss man auch gar nicht reden, noch nicht mal schlecht gegenüber den Kindern. Einfach das andere Elternteil - den ehemaligen Partner - komplett ausradieren, nicht erwähnen, nicht beachten, keine Fotos, keine Geschichten von früher. Einfach nichts, alles neu kaufen, neuer Name und parallel dazu absurde Klagen bei Gericht einreichen und durchziehen. Das zermartert dann zusätzlich noch das auszuradierende Elternteil.

     

    Ich finde Kinder haben auch ein Anrecht darauf, zu wissen und zu spüren, dass es einen Grund gibt, weshalb sie auf der Welt sind, zumindest sofern die Eltern mal ein Paar gewesen sind. Dass die Eltern sich nach der Trennung nicht mehr ganz so grün sind, das ist meist so, aber spätestens nach ein paar Jahren sollten doch beide in der Lage sein, den Kindern auch zu vermitteln, dass es mal eine (nettere) Beziehung zum Ex-Partner und damit anderen Elternteil gab. Ich vermute sehr, dass Kinder das auch benötigen. Wenn dem so ist, können sie sicher auch gut damit umgehen, dass ein Elternteil mal auf das andere aus aktuellem Anlass sauer ist ("Hat schon wieder nicht die Klamotten gewaschen oder den Elternabend vergessen"). Das hat aber mit den Kindern nichts zu tun, das wissen sie und gehen das nächste Mal wie immer zum anderen Elternteil. Die eigenen Freunde sind immerhin in dem Alter ja auch immer mal ganz blöd und am nächsten Tag nicht mehr.

  • So, wie ich das Urteil verstehe, wurde ein besondere Schwere gesehen. Elterliche Entfremdung sollte niemals hingenommen werden. Und wenn es bedeutet, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, weil es eine andere funktionierende Eltern Kind Beziehung zu zerstören sucht, dann ist das zu begrüßen. Ob Geldstrafen das richtige Mittel sind, wage ich zu bezweifeln. Die Androhung Kind und Sorgerecht zu verlieren, wirkt vielleicht besser.

    • @Steffen Müller:

      In Deutschland wird das Sorgerecht in der Regel nicht mehr entzogen, wenn dann gerne mal bei sog. "Assozialen", aber keinesfalls in der sog. Mittelschicht.

  • Historisch? Kommt ganz darauf an. Es könnte auch ein Zeichen dafür sein, dass in Italien die Uhren etwas anders gehen. Nach nämlich.

     

    Ich frage mich, ob es der reine Zufall ist, dass ausgerechnet eine Mutter als erste zahlen soll. Es könnte auch als Hinweis auf frauenfeindliche Tendenzen der italienischen Justiz gelesen werden. Vermutlich gab und gibt es immer noch auch Männer, die gegen ihre Ex hetzen. Allerdings gebe ich zu, dass die Statistik für das Urteil sprechen dürfte.

     

    Die Zahl der Möchtegern-Alleinerziehenden unter geschiedenen italienischen Vätern ist vermutlich deutlich kleiner als unter italienischen Müttern. In Deutschland ist das schließlich auch nicht anders. Nicht etwa, weil Männer bessere Menschen wären, sondern weil die Gesellschaft von geschiedenen Vätern nicht zwingend erwartet, dass sie sich auch dann noch für die Kinder engagieren, wenn sie die Exfrau nicht mehr ausstehen können. "Klick. Weg." Das ist für Väter deutlich leichter als für Mütter. Die werden immer wieder auf die Kinder angesprochen.

     

    Die Frage ist auch, ob dem Gericht die Annäherung einer eventuellen Tochter an ihren Vater genau so wichtig gewesen wäre. Dem Verhältnis zwischen Vätern und Söhnen wird ja traditionell noch immer eine etwas andere Bedeutung beigemessen, als dem zwischen Vätern und Töchtern, nicht nur in katholischen Ländern.

     

    Wie dem auch sei. Einer musste ja den Anfang machen. War einfach Zeit dafür. Wieso also nicht wieder mal ein Mann. Die Urteilsbegründung, jedenfalls, möchte ich lesen, mit der ein italienisches Gericht von jetzt an Müttern gleiches Recht vor dem Gesetz verwehren will.

    • @mowgli:

      "...sondern weil die Gesellschaft von geschiedenen Vätern NICHT zwingend erwartet, dass sie sich auch dann noch für die Kinder engagieren, wenn sie die Exfrau nicht mehr ausstehen können."

       

      Blödsinn. Väter müssen sexistisch oft hinnehmen, dass ihnen die Kinder weg genommen und von ihnen auf Distanz gehalten werden.

       

      Niemandem scheint aufzufallen, dass die Mutter das Sorgerecht hatte:

       

      "...die Mutter habe durch ihre Äußerungen versäumt, Vater und Sohn einander ANZUNÄHERN...".

       

      Ich schließe mich den Vorschreibern aber an:

       

      "Die Realität ist differenzierter. "

      • @Kubatsch:

        Auch wenn beide Elternteile GEMEINSAM das Sorgerecht haben, sind sie verpflichtet, dass sich die Kinder dem jeweiligen anderen Elternteil nicht entfremden.

         

        Und wie gesagt, ich kenne mehrere Väter im Bekanntenumfeld, die nach der Trennung die Kinder von der Mutter lösen wollten und nichts dazu beigetragen haben - trotz richterlicher Aufforderung, dass die Kinder die Mutter wenigstens wie geplant in den Ferien besuchten. "Er/sie will ja nicht" reicht da nicht, das Elternteil trägt so viel dazu bei, dass es zu dieser Aussage vom Kind erst kommt.

         

        Aber Sorgerecht haben dennoch meist beide, denn das andere Elternteil, zu dem das Kind angeblich nicht mehr möchte, hat ja nichts verbrochen, was dazu führen könnte (Sexualdelikt, Verwahrlosung etc.).

    • @mowgli:

      Ein Massenphänomen wird hier auch nicht beschrieben, aber es ist ein Phänomen und nennt sich PAS. Und wo es vorkommt, ist das niedere Motiv dafür Rache. Dass man es hart bestraft, halte ich allerdings für zwecklos, da eine Entfremdung dann einfach subtiler passiert. Wer sich diese schwerwiegende psychische Fehlerziehung aber für eine Genderdebatte hernimmt, sollte sich mal fragen, ob er hier nicht eine extreme Form psychischer Folter auf sich oder Mehrheiten der alleinerziehenden Mutterschaft zu unrecht ausdehnt und dafür missbraucht. Der Fall der italienischen Mutter hat wohl höchstwahrscheinlich mit vorbeschriebener Anomalie zu tun.

    • @mowgli:

      Sagen Sie bitte, werter DER SEXISMUSBEAUFTRAGTE: Glauben Sie, dass es in den 17 Jahren, die bis zum Fall ihres ganz persönlichen "Groschens" vergehen mussten, irgend jemandem geholfen hätte, wäre ihre Mutter "abgeschreckt" worden, zum Beispiel dadurch, dass man ihr mit einer hohen Geld- oder Gefängnistrafe droht?

       

      Sie sagen selber: Ihre Mutter wusste, dass das, was sie tut, falsch ist. Sie hatte sich emotional nur so sehr verheddert in der Situation, dass sie nicht anders zu können geglaubt hat.

       

      Es ist wie mit den Abtreibungen. Man kann so etwas nicht verbieten. Gibt es keinen legalen Weg, nimmt man einfach den illegalen – und riskiert dabei sogar sein eigenes Leben. Das sage nicht ich. Das sagen Frauen, die es erlebt haben. Männer reden an der Stelle leider immer wie die Blinden von der Farbe.

      • @mowgli:

        Ihr despektierliches "Groschenfallen" soll vermutlich zeigen, dass es mit der viel gelobten weiblichen Empathie doch nicht so weit her ist, aber gut:

        Man mag den Sinn von Strafen bei Delikten, die in einigen Gesellschaftsschichten, offensichtlich als KavalierInnendelikt angesehen werden, gerne bezweifeln. Ich weiß auch nicht, um das Unterstrafestellen vom ungefragten Greifen an sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale wirklich etwas bringt, oder die Bestrafung von Ladendiebstählen, Beleidigungen oder Geschwindigkeitsübertretungen, aber wenn meine Mutter mit 30.000€ Strafe hätte rechnen müssen, vermute ich, dass ihr Groll auf ihren Ex-Mann das nicht wert gewesen wäre.

        Und Ihr Beispiel mit der Abtreibung ist dafür natürlich völlig ungeeignet, denn wenn man nicht gerade die umstrittene Frage neu aufwerfen möchte, ob ein 3 Monate alter Foetus bereits eine schützenswerte Person ist, gibt es hierbei nur eine Person, die sich oder ihre Leben damit gefährdet, und das wäre im Zweifelsfall die Abtreibende. Warum sollte man die für ihr eigenes in Gefahr begeben noch bestrafen, aber für eins ist ihr Beispiel dann doch gut, denn das Beispiel mit dem Blinden der Farben trifft es wohl bei dem Inhalt des Artikels sehr gut, denn wie sollten jene 90 % Mütter, die als alleinerziehende lediglich als Täter in Frage kommen wohl nachvollziehen können, wie sich ihr Handeln für die Opfer anfühlt. Damit meine ich noch nicht einmal zwingend die Väter sondern vor allem die Kinder. Sollten sie Jungen sein, werden sie vermutlich irgendwann ihren Vater verstehen, und wenn sie Mädchen sind, denken sie sich nur "Oh Gott, da hat mein Kind auch so einen Vollpfosten als Vater abbekommen." Insofern scheinen Frauen in dieser Frage wohl eher zur Gruppe der Blinden gehören.

        Die Autorin scheint hier ja dankenswerter Weise eine zur Selbstreflexion Ausnahme zu sein.

  • Vielen Dank, vor allem auch für den offenen Persönlichen Umgang mit dem Thema.

    Die Schutzbehauptung man müsse ja dem Kind die Wahrheit sagen, ist leider nicht mehr als eben das "eine Schutzbehauptung", denn es gibt in einer Trennung nicht nur "eine Wahrheit". Meine Mutter begann diesen Salmon immer mit der Einleitung "Ich wollte ja nie etwas schlechtes über deinen Vater sagen, aber..." was natürlich doppelt perfide war, weil sie mir Gegenüber sozusagen einen Notfall proklamiert hat, den es aber nicht wirklich gab. Ich habe dann 17 Jahre nicht mehr mit meinem Vater gesprochen und erst als ich selber in so einer Scheidungskrise steckte, nochmal "Ihre Wahrheiten" neu bewertet. und festgestellt, dass es halt wirklich nur IHRE Wahrheiten waren und sie sich im Grunde genommen keinen Deut besser verhalten hat. Sie konnte es bloß nicht verzeihen, dass der Mann den sie betrogen und verlassen hat, bei seiner nächsten Ehefrau plötzlich der Ehemann war, den sie immer gerne gehabt hätte. Es gehört doch halt meistens zwei dazu, wie sich eine Beziehung entwickelt.

    Es wäre gut, wenn so ein Verhalten endlich mal drakonisch bestraft wird. Solche Wahrheiten sollen Ex-Partner mit ihrem gefälligst mit ihrem Therapeuten klären und nicht mit ihren Kindern, oder Menschen, die Einfluss auf ihre Kinder haben.

  • @Leser Die Diktion Ihres Kommentares ist selbstsprechend …

     

    Fakt ist nun mal: Der Artikel weist auf die in der Realität von Eltern-Kind-Entfremdung (EKE=PAS=Parental-Alienation-Syndrom) nicht vorhandenen zeitgemäßen Gesetze im Interesse der wehrlosen ausgelieferten Kinder hin (u.a. oder insbesondere auch Deutschland), wie auch auf die fehlende abschreckende Maßregelung eines Entfremders. Hier wurde endlich mal eine deutliche Strafe ausgesprochen, ohne dass ich diese aus der Ferne bewerte …

     

    Als betroffener entfremdeter Vater kommen mir die Ausführungen des Artikels leider gut bekannt vor. Dem Hinweis, dass eine Eltern-Kind-Entfremdung auch unbewusst durch den Entfremder erfolgen kann, kann ich ebenso bestätigen.

     

    Für die Kinder würde ich mir zeitgemäße Gesetze wünschen, die ein FRÜHZEITIGES INTERVEIEREN ermöglichen. Dazu gehören meiner Meinung nach für die Eltern eine verpflichtende Mediation (z.B. Cochemer Modell, ggf. mit Wechselmodell), die bei bewusster oder unbewusster Boykottierung eine nachhaltige Maßregelung (z.B. ABR-Umkehr, Sorgerechtsentzug, Therapieanordnung) im Interesse DER EIGENEN KINDER nach sich ziehen.

     

    Frau Halser bleiben Sie bitte weiter, auch wenn es den derzeit betroffenen entfremdeten Kindern nicht mehr hilft, am Ball. Vielleicht bringen Sie auch einen Artikel über die Studie Petra „Umgangsform und Kindeswohl“ des Familienministeriums, bei der der entfremdet Mütter und entfremdete Väter, als der Personenkreis der im Interesse der Kinder aus der Praxis etwas zu Eltern-Kind-Entfremdungen beitragen könnten, durch Vorgaben des Bundesministeriums ausgeladen wurden. Kinder-, Frauen- und Väterverbände, wie auch teilweise durchführenden Forscher der Studie, haben massive Bedenken zu der Studie geäußert …

    • @Stopp_PAS:

      Danke für diesen gut informierten Kommentar. Wäre schön, wenn die taz, diesen Wissensstand bei ihrer Berichterstattung auch hätte und wäre noch besser, wenn die Bundesregierung und die Bundestagsausschüsse bei ihren Expertenanhörungen nicht nur die Expert_innen hören würden, die das sagen, was sie schon immer hören wollten. An anderer Stelle wundern sie sich dann über den Europarat und den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, dass dort Dinge verlangt werden, die mit ihrem einseitigen Bild nicht zusammen passen.

      Wie solche "Experten"-ideologien funktionieren, kann sich gerne mal das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Strafbarkeit von Homosexualität antun (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=10.05.1957&Aktenzeichen=1%20BvR%20550/52). Dort wurde von vielen hochangesehenen "Experten" vorgetragen, warum die männliche Homosexualität aus Gründen des Kindeswohls unbedingt strafbar sein muss. Das ist gar nicht so lange her. Auch wenn sich in dieser Angelegenheit die Meinungen glücklicherweise geändert haben, so ist das Prinzip der ideologischen Einigelung in überkommene Sichtweisen gleich geblieben.

  • Ist das nicht in Dänemark schon ganz lange so?

    Das Kindswohl steht über allem.

    Wenn sich die Ex-Partner streiten und das Kind leidet müssen die zum Psychologen/Streitschlichter o.ä.

     

    Müsste man nochmal updaten. In jedem Fall der richtige Weg.

    • @Tom Farmer:

      Sehe ich auch so.

    • @Tom Farmer:

      Posten Sie doch mal etwas zur Situation in Dänemark. In einigen Ländern gibt es konkrete Massnahmen gegen Umgangsverweigerung - so z.B. gab es ein Fall aus Luxembourg, in der einer umgangsverweigernden Mutter, eine Inhaftierung angedroht wurde. In Deutschland passiert da erst einmal gar nichts, wenngleich in sehr schwerwiegenden Fällen ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts möglich ist. Niederschwellige weniger drastische Maßnahmen wären da wichtig.

      Das "Kindeswohl" steht überall ganz oben. Leider wird es in vielen Fällen missbraucht. In Deutschland titelte z.B. die Bildzeitung auf Werbeplakaten, dass es Kindern dann gut gehen würde, wenn es ihren Müttern gut ginge. Das scheint auch die Definition von "Kindeswohl" im deutschen Familienrecht zu sein. Kinder sollen bei einer psychisch auffälligen Mutter bleiben, da es der Mutter dann leichter fallen würde, mit ihren psychischen Problemen umzugehen und es deswegen dann auch den Kindern besser gehen würde. Dass die Kinder beim Vater besser aufgehoben wären und die Mutter den Umgang mit dem Vater verhindert hatte, spielte bei den Erwägungen des Gerichts keine Rolle.

      Wenn Alleinerziehende Mütter für gewisse Zeit weg müssen - z.B. Krankenhaus, Kur oder Gefängnis - geben die Jugendämter die Kinder an Pflegefamilien und nicht an die Väter. Sie "fürchten" ganz offiziell, dass die Kinder sich bei den Väter wohl fühlen könnten und danach nicht mehr zur Mutter zurück kehren wollen.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Sowas kann man gut finden aber in der Praxis sind solche Gesetze nur schwer umzusetzen und wenn zu schwammig definiert eine unberechenbare Gefahr für alle geschiedenen Personen mit Kindern.

     

    Dazu kommt das auch die Wahrheit diskreditierend sein kann. Darf man die dann auch nicht mehr erzählen? Was ist mit Gewalt in der Ehe oder einem Untreuen Partner?! Darf man darüber dann mit seinem Kind auch nicht mehr reden?

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Natürlich kann und muss etwaige Untreue thematisiert werden, jedoch nur um die Trennung zu erklären. Wenn jedoch wiederholt gegen den Partner (ob nun die Mutter oder den Vater) die partnerschaftlichen Verfehlungen als kampfmittel gegen die Beziehung zum Kind benutzt werden, ist so ein Urteil begrüßenswert. Denn es funktioniert doch auch andersrum. Ein Kind kann und darf kein Kampfmittel zwischen zwei erzürnten Partnern werden. Die Verfehlungen in der früheren Partnerschaft haben NICHTS mit der jetzigen Beziehung zwischen dem Elternteil und dem Kind zu tun. Wer es tut schadet nicht nur den Expartner sondern ebenfalls dem Kind und das Kindswohl steht vor irgendwelchen Rachegelüsten.

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @Nominoe:

        Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Mir geht es aber auch eher darum das keine unkalkulierbaren Unsicherheiten für Betroffene entstehen.

         

        Weiterhin habe ich große Bedenken so weit in das Privatleben von Menschen einzudringen. Es muss da schon sehr klare Grenzen geben die überschritten sein müssen um eine Staatliche Sanktionierung zu rechtfertigen.

      • @Nominoe:

        Es ist glaube einer der größten Irrtümer das "die Wahrheit" thematisiert werden muss.

        Welche wahrheit frage ich dann mal ketzterisch. Männer die aus heiterem Himmel von ihrer Frau verlassen werden bekommen gerne den Spruch zu hören "Es gehörten immer zwei dazu wenn eine Beziehung scheitert."

        Und in den meisten Fällen trifft der Spruch zu. Wenn Mutti erzählt Papa in mit Mamas bester Freundin fremd gegangen. Soll Papa dann darüber erzählen, wie Mama in in den letzten Jahren nur als Geldmaschine behandelt hat, und Liebhaber überhaupt nicht mehr respektiert hat?

        Klären Sie die "Wahrheiten" bitte mit ihrem Therapeuten aber nicht mit den Kindern, oder Leuten, die Umgang mit den Kindern haben.

        Selbst wenn Papa im Gefängnis sitzt weil er eine Bank überfallen hat, gibt es vermutlich verschiedene Weisen über diese Wahrheiten zu berichten. und wenn man sich die weise aussieht, die ihn wie einen Geldgierigen Sack da stehen lässt hat das Kind nicht zu interessieren.

        • @Lutz Bierend:

          Klingt idealistisch, und hat sicher Bewandnis, was den ZEITPUNKT der Offenlegung betrifft. Der reifeprozess eine Kindes ist nur teilweise durch die REalität zu steuern, mit der es konfrontiert wird. Aber Wahrheit insgesamt zu unterdrücken, weil sie ja auch anders gedeutet werden könnte, ist dauerhaft keine Lösung. Irgendwann kommt es raus, und das führt zu tiefgehenden Vertrauensverlusten beim Kind. Daher sollte man es über die Fakten aufklären, sobald es in der Lage ist, deren Bewertung selbst zu leisten.

          • @Normalo:

            Fakten ja, Bewertungen oder gar Beeinflussungen im Sinne "das Elternteil, das nicht mit uns wohnt ist ... (negativ besetzte Eigenschaften)" NEIN!

  • Muss meinen Vorschreibern uneingeschränkt recht geben. Die Realität ist differenzierter.

    Das ist leider nur Bildzeitungsniveau.

    • @Christine Kiefer:

      Ein Urteil hat Bildzeitungsniveau? Ist der Richter dann Redakteur bei der Bildzeitung?

  • Interessantes Urteil ..ich habe keine Ahnung, wie das in Italien geregelt ist, aber in Deutschland kann ein Gericht nur dann sanktionieren, wenn es auch ein entsprechendes Gesetz gibt, egal wie sinnvoll das Bestrafen sein mag ..deshalb jetzt hier meine Frage: auf welchen Paragraphen könnte sich ein deutsches Gericht berufen, wenn es solche Fälle sanktionieren will?

  • Kommentar entfernt, bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Die Moderation

    • @Leser:

      Nichts fürchten (antifeministische) Männerrechtler mehr, als wenn sie die bestehenden Kritikpunkte im Familienrecht verlieren. Eine gerechtere Rechtsprechung kann und wird ihnen nur den Wind aus den Segeln nehmen. Ich persönlich bin für härtere Strafen bei fehlender Zahlungsmoral und fehlenden sozialer Beteiligung. Gleichfalls kann und darf es nicht sein, dass engagierten Elternteilen straffrei das Besuchsrecht vorenthalten werden kann, oder das Kind bewusst gegen das getrennt lebende Elternteil aufgewiegelt wird.

      • @Nominoe:

        Sie unterstellen, dass "Männerrechtler" nicht an den Kindern und deren Wohl interessiert sind. Können Sie diese Behauptung belegen?

        • @Steffen Müller:

          Meine Aussage macht ohne den gelöschten davor stehenden Beitrag keinen Sinn mehr und hätte besser gleich mit gelöscht werden sollen.

           

          Der Vorredner war der Meinung das würde Männerrechtler nur bestärken und es wäre ein antifeministisches Gesetz, ich meine jedoch das eine gerechtere Rechtsprechung das Miteinander vereinfacht, die echten Männerrechtler mit ihren realen Problemen zufriedenstellt und die misogynen Arschlöcher enttarnt.