piwik no script img

Urteil zu Rüstung für IsraelWaffenexporte bleiben erlaubt

Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel: Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen scheitern mit mehreren Eilanträgen am Verwaltungsgericht Berlin.

Kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel seit Jahresbeginn Foto: Robert Michael/dpa

Berlin taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das Völkerrecht missachten würde.

Das Gericht musste über drei Anträge von Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, solche Genehmigungen zu unterlassen.

Eine der Klagen wurde vom European Center of Constitutional and Human Rights ­(ECCHR) aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine Gruppe von deutschen An­wäl­t:in­nen sowie propalästinensische Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den An­trags­stel­le­r:in­nen fehle das Rechtsschutzbedürfnis.

Zunächst wiesen die Rich­te­r:in­nen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht.

Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die „strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt werden.

Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024 geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle.

Mit keinem Wort gehen die Rich­te­r:in­nen auf die weitverbreiteten Zweifel an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele Be­ob­ach­te­r:in­nen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig gehalten, weil Aus­län­de­r:in­nen aus dem Ausland nicht vor deutschen Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der ­Bundesregierung klagen können.

Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • Waffenlieferungen an ein Land wie Isrsel bleibt für viele Wähler ein Grund diese Regierung nicht mehr zu wählen. Die erste Rechnung haben die Grünen gerade bekommen.

  • Aus meiner Sicht ein gutes Urteil. Jüdische Menschen/Israel schutzlos seinen Angreifern ausliefern zu wollen, ohne dabei zu helfen, sich gegen ihre Auslöschung zu wehren, hätte ich nicht nachvollziehen können.

    Die Angreifer des 07.10.23 und ihre Anhänger/Untersützer planen/planten einen Völkermord bzw. das, was ich unter Völkermord verstehe.

  • Komisch lesen die Richter keine Zeitung oder sehe ARD? Deutschland exportiert fleißig Kriegswaffen, aktuell Panzerfäuste für den Häuserkampf. Siehe z.B. dem Artikel dazu in dieser Zeitung.

    • @Oliver Grimm:

      Das Grundgesetz gilt für alle Menschen die in Deutschland leben. Aber nicht für Palästinenzer die im Gaza Streifen leben. Auch nicht für Deutsche die im Gaza Streifen leben.

    • @Oliver Grimm:

      Es ist nicht Aufgabe der Richter Zeitungen zu lesen. Die Richter müssen darüber entscheiden ob Deutschland in Zukunft völkerechtswidrig Waffen nach Israel liefert. Auch der IGH ist der Meinung das Deutschland kaum noch Waffen nach Israel liefert und hat einen entsprechenden Antrag von Nicaragua abgelehnt.

    • @Oliver Grimm:

      Tja. Offensichtlich nicht an Israel.

      Obwohl anderes kolportiert wurde.