Urteil zu Pegidachef Lutz Bachmann: Gericht erlaubt Versammlungsführung
Die Stadt Dresden darf Pegidachef Bachmann nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Das gibt das Versammlungsrecht nicht her.
Foto: dpa
epd | Die Stadt Dresden darf „Pegida“-Chef Lutz Bachmann und seinem Stellvertreter Siegfried Däbritz nicht pauschal verbieten, als Versammlungsleiter aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte einen entsprechendes Verbot, das für die nächsten fünf Jahre gelten sollte.
Für den Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung gebe es „keine hinreichende Rechtsgrundlage“, teilte das Gericht am Freitag in Dresden mit. Damit gab es einem Eilantrag Bachmanns statt.
Das Gericht machte allerdings deutlich, dass es die dem Antragsteller vorgehaltenen Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften „keinesfalls für belanglos“ halte. Die zuständige Behörde könne eine Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, hieß es. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung lasse sich aber mit dem Versammlungsrecht zunächst nicht begründen.
Die Stadt hatte das Verbot nach den Krawallen in Dresden bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen. Die Versammlungsbehörde begründete ihre Verfügung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Demnach durften beide „Pegida“-Chefs die Versammlungen des fremdenfeindlichen Bündnisses nicht leiten, jedoch daran teilnehmen – auch als Redner.
Bei Verstoß drohten Bachmann und Däbritz Geldstrafen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann Beschwerde eingelegt werden.
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